22/07/2024
Staatsbürgerschaft per Regierungsbeschluss
Meinen beiden Mandanten, den Eishockeyspielern Zelenov, wurde heute die österreichische Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik Österreich gemäß § 10 Abs. 6 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 verliehen.
Der Weg bis hierher ist ein kleines rechtliches und organisatorisches Abenteuer, eine positive Erledigung eines solchen Antrages kommt selten vor und verdient daher eine zusammenfassende Darstellung:
Wir haben den diesbezüglichen Antrag bereits Ende des Jahres 2022 gestellt.
Nach unserer Antragstellung bei der zuständigen Salzburger Landesregierung wurde der Akt nach Wien überstellt und sollte von der Bundesregierung geprüft werden, ob die Verleihung der Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik liegt. Das bedeutet nun in der Praxis folgendes:
1. Der Bundesminister für Inneres leitet eine Abschrift des Antrages samt den dazugehörigen Nachweisen an das BMKOES (Bundeministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport) weiter.
2. Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verfasst eine Stellungnahme und legt die wesentlichen Gründe der Beurteilung dar, insbesondere im Hinblick auf die vorgenommene Wertung der bereits erbrachten und noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen und die Gründe, weshalb eine Verleihung der Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik liegt. Zur Begründung seiner Stellungnahme holt er fachliche Expertisen ein und versendet ein Formular mit Fragestellungen an den ÖEHV (Österreichischer Eishockeyverband). Aus der Stellungnahme muss ersichtlich sein, ob der Bundesminister die Verleihung der Staatsbürgerschaft befürwortet oder nicht.
3. Der Bundesminister für Inneres bereitet den Verwaltungsakt unter Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen beschlussreif auf und erstellt für die Beschlussfassung der Bundesregierung eine entsprechend begründete Empfehlung.
4. Ab diesem Zeitpunkt wird es schwierig den weiteren Prozess zu steuern. Die Bundesregierung entscheidet regelmäßig, jedenfalls einmal im Kalenderhalbjahr über die Erteilung oder die Nichterteilung einer Bestätigung in den beschlussreif aufbereiteten Einzelfällen. Wann und ob diese Sitzungen tatsächlich stattfinden ist in der Praxis ungewiss. Wir haben es nach vielen Urgenzen schließlich geschafft, dass unser Akt im Rahmen der Juni-Sitzung 2024 vorgelegt wurde.
5. Die Entscheidung der Bundesregierung über die Erteilung einer Bestätigung wird vom Bundesminister für Inneres der jeweiligen Landesregierung übermittelt, die schließlich über den Antrag entscheidet. Diese prüft schließlich noch etwaige Erteilungshindernisse.
Hartnäckigkeit lohnt sich. Ich freue mich nun auf weitere herausragende sportliche Leistungen meiner beiden Mandanten für die Österreichische Eishockey-Nationalmannschaft und auf entsprechend gute Platzierungen in den jeweiligen Meisterschaften🏆.
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