Rechtsanwaltskanzlei Aydemir

Rechtsanwaltskanzlei Aydemir Die Rechtsanwaltskanzlei Aydemir wird als Allgemeinpraxis geführt. RA Mag. Gülay Aydemir berät un

Neben der direkten persönlichen Betreuung wird den Mandanten die rasche Bearbeitung und vernünftige Honorargestaltung garantiert. Die enge Kooperation mit Spezialisten anderer Fachgebiete ermöglicht auch komplexe Problemstellungen ganzheitlich und kompetent zu lösen.

Staatsbürgerschaft per Regierungsbeschluss Meinen beiden Mandanten, den Eishockeyspielern Zelenov, wurde heute die öster...
22/07/2024

Staatsbürgerschaft per Regierungsbeschluss

Meinen beiden Mandanten, den Eishockeyspielern Zelenov, wurde heute die österreichische Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik Österreich gemäß § 10 Abs. 6 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 verliehen.

Der Weg bis hierher ist ein kleines rechtliches und organisatorisches Abenteuer, eine positive Erledigung eines solchen Antrages kommt selten vor und verdient daher eine zusammenfassende Darstellung:

Wir haben den diesbezüglichen Antrag bereits Ende des Jahres 2022 gestellt.

Nach unserer Antragstellung bei der zuständigen Salzburger Landesregierung wurde der Akt nach Wien überstellt und sollte von der Bundesregierung geprüft werden, ob die Verleihung der Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik liegt. Das bedeutet nun in der Praxis folgendes:

1. Der Bundesminister für Inneres leitet eine Abschrift des Antrages samt den dazugehörigen Nachweisen an das BMKOES (Bundeministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport) weiter.

2. Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verfasst eine Stellungnahme und legt die wesentlichen Gründe der Beurteilung dar, insbesondere im Hinblick auf die vorgenommene Wertung der bereits erbrachten und noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen und die Gründe, weshalb eine Verleihung der Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik liegt. Zur Begründung seiner Stellungnahme holt er fachliche Expertisen ein und versendet ein Formular mit Fragestellungen an den ÖEHV (Österreichischer Eishockeyverband). Aus der Stellungnahme muss ersichtlich sein, ob der Bundesminister die Verleihung der Staatsbürgerschaft befürwortet oder nicht.

3. Der Bundesminister für Inneres bereitet den Verwaltungsakt unter Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen beschlussreif auf und erstellt für die Beschlussfassung der Bundesregierung eine entsprechend begründete Empfehlung.

4. Ab diesem Zeitpunkt wird es schwierig den weiteren Prozess zu steuern. Die Bundesregierung entscheidet regelmäßig, jedenfalls einmal im Kalenderhalbjahr über die Erteilung oder die Nichterteilung einer Bestätigung in den beschlussreif aufbereiteten Einzelfällen. Wann und ob diese Sitzungen tatsächlich stattfinden ist in der Praxis ungewiss. Wir haben es nach vielen Urgenzen schließlich geschafft, dass unser Akt im Rahmen der Juni-Sitzung 2024 vorgelegt wurde.

5. Die Entscheidung der Bundesregierung über die Erteilung einer Bestätigung wird vom Bundesminister für Inneres der jeweiligen Landesregierung übermittelt, die schließlich über den Antrag entscheidet. Diese prüft schließlich noch etwaige Erteilungshindernisse.

Hartnäckigkeit lohnt sich. Ich freue mich nun auf weitere herausragende sportliche Leistungen meiner beiden Mandanten für die Österreichische Eishockey-Nationalmannschaft und auf entsprechend gute Platzierungen in den jeweiligen Meisterschaften🏆.

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Qualitätstest der ÖGVS: Mag. Gülay Aydemir wurde in der Berufsgruppe der Rechtsanwälte als eine der "Österreichs Leading...
20/12/2023

Qualitätstest der ÖGVS: Mag. Gülay Aydemir wurde in der Berufsgruppe der Rechtsanwälte als eine der "Österreichs Leading Professionals" ausgezeichnet!

Die ÖGVS hat in einer groß angelegten, unangekündigten Studie hochqualifizierte Berufsgruppen untersucht. Damit soll Privat- und Unternehmenskunden eine Orientierung bei der Dienstleisterauswahl gegeben werden.

Die Auszeichnung „Österreichs Leading Professionals“ erhalten nur Selbständige und Unternehmen, die in allen Analysebereichen herausragende Leistungen erzielt haben. Dies waren weniger als 5% der untersuchten Berufsgruppen.

03/03/2023

Wir suchen zum sofortigen Eintritt in unsere Kanzlei in der Wiener Innenstadt in Universitätsnähe einen studentischen Mitarbeiter (m/w) auf geringfügiger Basis (8-12 Wochenstunden).

Ihr Profil:
ausgezeichnete Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Fremdsprachenkenntnisse
freundliches und gepflegtes Auftreten
Interesse an rechtlichen Themen und Fragestellungen
Freude am selbständigen und proaktiven Arbeiten

Geboten wird eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit Einblick in alle Bereiche einer Anwaltskanzlei mit freundlichem Arbeitsklima sowie Bezahlung nach Kollektivvertrag.

Bewerbungen mit Lebenslauf samt Foto richten Sie bitte per E-Mail an: [email protected]

Gibt es einen besonderen Kündigungsschutz im Krankenstand? Grundsätzlich ist diese Frage im Großteil der Fälle zu vernei...
28/06/2022

Gibt es einen besonderen Kündigungsschutz im Krankenstand?

Grundsätzlich ist diese Frage im Großteil der Fälle zu verneinen. Es gibt allerdings zwei Fälle, wo eine Kündigungsanfechtung erfolgreich sein könnte:

1. Der Arbeitgeber bestreitet die Erkrankung und stellt Ihre berechtigten Ansprüche in Frage und kündigt Sie deshalb. Hier kann eine verpönte Motivkündigung vorliegen.

2. Sie dürfen nicht wegen einer Behinderung gekündigt werden. Wenn Ihre Erkrankung voraussichtlich länger als sechs Monate dauert, könnte das als Behinderung gelten.

Beispielsweise könnte eine Long-Covid-Erkrankung diese Erfordernisse erfüllen.

Die Fristen für eine Kündigungsanfechtung sind sehr kurz (die Klage muss binnen zwei Wochen eingebracht werden!). Falls Sie von einer Kündigung betroffen sind, verhelfe ich Ihnen gerne zu Ihrem Recht. Haben Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, deckt diese grundsätzlich sämtliche Kosten.

https://www.ksv.at/KSV1870_Schuldenregulierungsverfahren_abJuli2021_DownloadAuch im Bereich des Privatkonkurses hat sich...
16/12/2021

https://www.ksv.at/KSV1870_Schuldenregulierungsverfahren_abJuli2021_Download

Auch im Bereich des Privatkonkurses hat sich dieses Jahr rechtlich einiges verändert:

Gemäß der neuen Rechtslage kann die Durchführung des Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung nunmehr als Tilgungsplan oder als Abschöpfungsplan beantragt werden kann. Je nachdem welche Variante zum Zug kommt, dauert es bis zur Restschuldbefreiung entweder drei oder fünf Jahre.

ACHTUNG FRIST:

Der Antrag auf Durchführung des Abschöpfungsverfahrens als Tilgungsplan (Restschuldbefreiung in drei Jahren!) ist unzulässig, wenn der Schuldner nicht längstens binnen 30 Tagen nach Feststellung der offenkundigen Zahlungsunfähigkeit im Exekutionsverfahren die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt (§ 201 Abs 2 Z1 IO).

Das Thema "Eigenheim" ist in Zeiten der Pandemie aktueller denn je. Falls der Kauf bzw Verkauf einer Immobilie ansteht, ...
01/12/2021

Das Thema "Eigenheim" ist in Zeiten der Pandemie aktueller denn je. Falls der Kauf bzw Verkauf einer Immobilie ansteht, sollten Sie sich Klarheit über Ihre Rechte verschaffen. Im Rahmen des Beratungspakets Immobilienanalyse

— analysiere ich vertraulich Ihre individuelle Situation und
informiere Sie über rechtliche Rahmenbedingungen
sowie anfallende Steuern und Gebühren
— kläre, ob ein Grundstück zB für Bebauung überhaupt
geeignet ist oder mit Rechten Dritter belastet ist
(zB Wohnrecht, Fruchtgenussrecht usw)
— berate, ob und zu welchem Zeitpunkt ein Kauf oder
Verkauf bzw eine Schenkung sinnvoll ist
— errichte den Kauf- bzw Schenkungsvertrag, der auf
das Projekt und Ihre persönlichen Anforderungen
abgestimmt ist
— stehe als Treuhänderin dafür ein, dass die Weiterleitung
des Kaufpreises an den Verkäufer erst dann erfolgt,
wenn die Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch gesichert ist
— sorge für die Eintragung im Grundbuch, nehme die
Selbstberechnung anfallender Steuern und Gebühren
vor und führe diese für Sie an Finanzamt und Gericht ab.

Der kollektive Rechtschutz für Verbraucher ist endlich in greifbare Nähe gerückt!
09/09/2021

Der kollektive Rechtschutz für Verbraucher ist endlich in greifbare Nähe gerückt!

Im heutigen Rechtspanorama spricht RAK Vize-Präsidentin Mag. Bettina Knötzl über die Richtlinie zur neuen EU Verbandsklage. 🤔
Diese verlangt, einen kollektiven Rechtsschutz für Verbraucher - landläufig als „Sammelklage“ bezeichnet - vorzusehen.
👉 Den vollständigen Beitrag finden Sie hier:https://www.rakwien.at/.../0609_21_210_104_RAK_Knoetzl.pdf

02/07/2021

Das vor kurzem beschlossene Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG) setzt die EU-Richtlinien Warenkauf 2019/771 und Digitale Inhalte 2019/770 um und reformiert das österreichische Gewährleistungsrecht. Die neue Rechtslage ist auf Verträge anzuwenden, die ab 1.1.2022 abgeschlossen werd...

Zum Nachlesen: Am 1. Jänner 2021 trat das Gesetzespaket „Hass im Netz“ in Kraft. Es bringt einen effektiveren Schutz vor...
01/02/2021

Zum Nachlesen:

Am 1. Jänner 2021 trat das Gesetzespaket „Hass im Netz“ in Kraft. Es bringt einen effektiveren Schutz vor Hasspostings im Internet. Mit diesem Maßnahmenpaket wurde klargestellt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, sondern auch hier unser Rechtsstaat gilt.

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Musterverträge passen nicht auf den Einzelfall.
03/12/2020

Musterverträge passen nicht auf den Einzelfall.

Mustervertrag? Nein, danke! 😉
Die Wiener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte entwerfen Ihnen einen rechtsgültigen Vertrag - auf Ihre Anliegen abgestimmt.

👉 Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Services sowie unser Tool zur einfachen Anwaltssuche: www.rakwien.at

Geschäftssperre - habe ich einen Anspruch auf Schadenersatz? Das Epidemiegesetz regelt, dass bei Betriebsbeschränkungen ...
14/03/2020

Geschäftssperre - habe ich einen Anspruch auf Schadenersatz?

Das Epidemiegesetz regelt, dass bei Betriebsbeschränkungen und Unternehmensschließungen ein Vergütungsanspruch besteht. Die betroffenen Unternehmer haben daher Schadenersatzansprüche für ihre laufenden Kosten und ihren Verdienstentgang.

Wichtig: Der Schaden ist spätestens 6 Wochen nach Wegfall des Verbotes geltend zu machen.

Adresse

Stadiongasse 5/1A
Wien
1010

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00

Telefon

013483600

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