30/10/2025
Wenn der Arzt alles richtig macht – aber der Patient trotzdem nicht alles versteht
Eine junge Frau mit leichter geistiger Beeinträchtigung lässt sich alle vier Weisheitszähne entfernen.
Der Zahnarzt klärt sie über alle Risiken auf – auch über mögliche Nervenschäden.
Nach der Operation bleibt eine Funktionsstörung im Gesicht zurück – eine bekannte Komplikation.
Die Frau klagt auf Schadenersatz:
Sie meint, sie habe die Aufklärung gar nicht richtig verstanden und daher nie wirklich eingewilligt.
Aber was sagt der Oberste Gerichtshof (OGH)?
OGH 8 Ob 65/25d vom 12.08.2025
Der Zahnarzt haftet nicht, wenn er die kognitive Einschränkung nicht erkennen konnte.
Er hatte sich korrekt verhalten, die Risiken erklärt und alles dokumentiert.
Da die Patientin äußerlich unauffällig war und keine Anzeichen einer geistigen Beeinträchtigung zeigte,
konnte er ihre eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit nicht erkennen – und musste das auch nicht.
Der OGH betonte:
Für eine Haftung braucht es nicht nur eine fehlerhafte Behandlung,
sondern auch Verschulden – also ein persönlich vorwerfbares Verhalten.
Kurz gesagt:
Ein Arzt ist kein Gedankenleser.
Wenn er fachgerecht handelt und keine Anzeichen für eine Einschränkung erkennt,
kann man ihm kein Fehlverhalten vorwerfen.