15/09/2022
Seit 1. Juli ist die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG-Novelle 2022) zur Gänze in Kraft. Ab nun greifen auch die geänderten Regelungen zur Willensbildung in der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie zur Mindestdotierung der Rücklage.
Was sich dadurch ändert, haben wir in einem Artikel zusammengefasst.
Seit 1. Juli ist die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG-Novelle 2022) zur Gänze in Kraft. Nun greifen auch die geänderten Regelungen zur Willensbildung in der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie zur Mindestdotierung der Rücklage.