22/07/2021
Die Frage, ob und wann die Zustellung eines Zahlungsbefehls erfolgte, ist gelegentlich eine sehr wichtige. Auch der verwendete Rückschein kann dabei zum Thema werden.
Unlängst entschied hierzu der OGH. Dazu ein kurzer Beitrag:
Wer vom Gericht ein Schriftstück bekommt, soll dies nicht einfach zur Seite legen. Dies insbesondere dann nicht, wenn es sich um einen bedingten Zahlungsbefehl handelt. Hiergegen hätte der Empfänger binnen 4 Wochen ab Zustellung Einspruch zu erheben. Ansonsten hat der Kläger die Möglichkeit, mi...