27/07/2022
Aufgrund der Pandemie hat die Arbeit im Homeoffice in den letzten Jahren stark zugenommen. Um sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen rechtliche Vorteile zu ermöglichen, trat dazu mit 01. April 2021 eine gesetzliche Neuregelung in Kraft. 💻
Doch wann genau spricht man eigentlich von Homeoffice?
Laut Gesetz liegt Arbeit im Homeoffice vor, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt. (§ 2h Abs 1 AVRAG)
Der Wohnungsbegriff wird hier jedoch weit ausgelegt und umfasst
✔️ den Hauptwohnsitz,
✔️ den Nebenwohnsitz,
✔️ die Wohnung der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners und
✔️ Wohnungen von nahen Angehörigen.
Damit ein Arbeitstag zu einem Homeoffice-Tag wird, darf die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung stattfinden.
Ist man beispielsweise am Vormittag im Büro und arbeitet am Nachmittag von zu Hause aus, liegt kein Homeoffice-Tag vor.
Die Erbringung der Arbeitsleistung in Kaffeehäusern und anderen öffentlichen Räumen wird daher steuerrechtlich nicht als Homeoffice-Tag gewertet. ☕️
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