Eigner Royer Rechtsanwälte

Eigner Royer Rechtsanwälte Unsere Kompetenz basiert auf fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung.

Expertise in vielfältigen Tätigkeitsfeldern - Es ist unser Anspruch, Klienten umfassend mit höchster juristischer und sozialer Kompetenz in Rechtsfragen zu beraten.

Wir suchen Verstärkung für unser Team und freuen uns über aussagekräftige Bewerbungen per E-Mail an office@eigner-royer....
01/06/2026

Wir suchen Verstärkung für unser Team und freuen uns über aussagekräftige Bewerbungen per E-Mail an [email protected].

 Seit 01.01.2026 verstärkt Mag. Sebastian Eigner das Team von EIGNER | ROYER Rechtsanwälte als selbständiger Rechtsanwal...
08/01/2026



Seit 01.01.2026 verstärkt Mag. Sebastian Eigner das Team von EIGNER | ROYER Rechtsanwälte als selbständiger Rechtsanwalt und Kanzleipartner in Kooperation.

Wir freuen uns bereits jetzt auf eine ereignisreiche, erfolgreiche und vor allem spannende Zukunft.

Weitere Infos finden Sie auf unserer Website www.eigner-royer.at

08/08/2024

Unzulässige Servicepauschalen bei Mobilfunkverträgen?

Bereits im Zusammenhang mit Fitnesscenterverträgen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) klargestellt, dass eine Verrechnung von zusätzlichen Entgelten wie Servicepauschalen ohne konkrete Zusatzleistung bzw. ohne konkret anfallenden Kosten aufseiten des Unternehmers unzulässig ist. Von Seiten der Telekommunikationsanbieter wurde in der Folge argumentiert, dass diese Rechtsprechung nicht auf sie übertragbar wäre. Nunmehr hat das Bezirksgericht für Handelssachen Wien in zwei Musterverfahren gegen einen großen Mobilfunkanbieter – inzwischen rechtskräftig – entschieden, dass die Einhebung von derartigen Servicepauschalen unzulässig ist, da diese unabhängig davon, ob die Zusatzleistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden, verrechnet werden. Weiters sei auch die jeweilige Höhe der Servicepauschale im Verhältnis zu den angebotenen Zusatzleistungen nicht nachvollziehbar. Dies umso mehr, wenn eine Servicepauschale in voller Höhe anfällt, dafür jedoch überhaupt keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Im Übrigen komme nach Ansicht des Gerichtes die 30-jährige Verjährungsfrist des § 1478 ABGB zur Anwendung.

Die Chancen für eine erfolgreiche Rückforderung bereits bezahlter Servicepauschalen gegenüber Telekom-Anbietern haben sich durch diese beiden Entscheidungen jedenfalls deutlich erhöht.

Gerne stehen wir diesbezüglich für eine Beratung zur Verfügung.

EIGNER | ROYER Rechtsanwälte

18/09/2023

Rechtsnews #1 2023

Kündigung des Mietverhältnisses wegen falschem Lüftverhalten?

Bei Schimmelbildung in ihren Mietobjekten vermuten Vermieter immer wieder ein falsches Lüften und sohin ein falsches Nutzverhalten ihrer Mieter. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte diesbezüglich jedoch erst kürzlich in seiner Entscheidung zu 4 Ob 2/23g wiederholt fest, dass eine mietvertragliche Verpflichtung zum Querlüften alle drei bis vier Stunden für fünf bis zehn Minuten, also zu sechs- bis achtmaligem Lüften pro Tag, nicht besteht. Auch eine tägliche Präsenz des Mieters zwecks Stoßlüftens ist nicht geboten, sodass sogar das fallweise gänzliche Unterbleiben des Lüftens den Kündigungsgrund des grob nachteiligen Gebrauchs grundsätzlich nicht verwirklicht. Zusammenfassend hält der OGH fest, dass eine Wohnung zum Wohnen (und nicht zum Trockenlegen des Gebäudes des Vermieters) vermietet wird.

EIGNER | ROYER Rechtsanwälte

Personalupdate bei Eigner Royer RechtsanwälteSeit 01.05.2023 verstärkt Rechtsanwaltsänwärter Mag. Sebastian Eigner - nac...
18/09/2023

Personalupdate bei Eigner Royer Rechtsanwälte

Seit 01.05.2023 verstärkt Rechtsanwaltsänwärter Mag. Sebastian Eigner - nach beruflichen Stationen in Wien - unser Team. Er ist in sämtlichen Fachgebieten unserer Kanzlei sowie im Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht tätig.

Was ist eigentlich die Aufgabe eines Anwaltsrichters?Mag. Gerhard Eigner ist seit September 2021 neben seiner Tätigkeit ...
18/09/2023

Was ist eigentlich die Aufgabe eines Anwaltsrichters?

Mag. Gerhard Eigner ist seit September 2021 neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch Anwaltsrichter am Obersten Gerichtshof (OGH). Dabei entscheidet er in einem Senat bestehend aus zwei Richtern des OGH und einem weiteren Anwaltsrichter in letzter Instanz in Disziplinarrechtsangelegenheiten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärtern.

Ein Staplerfahrer verursacht durch einen hektischen Ladevorgang einen Unfall.Ein Bankangestellter vergibt entgegen den K...
12/02/2022

Ein Staplerfahrer verursacht durch einen hektischen Ladevorgang einen Unfall.

Ein Bankangestellter vergibt entgegen den Kreditrichtlinien einen Kredit.

Wann können Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern Schadenersatzansprüche geltend machen?

Dazu steht Rechtsanwalt und Partner, Mag. Gerhard Eigner, Rede und Antwort im Experteninterview:

Rechtsanwalt Mag. Gerhard Eigner im Interview: Wie und wann Schadenersatzansprüche gegenüber Arbeitnehmer geltend gemacht werden können.

13/11/2020

Rechtsnews #4 2020

Fitness-Mitgliedschaft, Tennis-Abo, Yoga-Abo,...und Lockdown - Was tun?

Mit der am 1. November 2020 ausgegebenen COVID-19-Verordnung wurde das Betreten von öffentlichen Sportstätten bis auf wenige Ausnahmen untersagt. Hat ein Sportbetrieb geschlossen und kann daher die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht werden, ist für die Dauer der Schließung kein Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.
Viele Unternehmen bieten während der Schließung kostenlose Zusatzmonate im Rahmen der Mitgliedschaft oder Gutscheine für zusätzliche Stunden, die zu einem späteren Zeitpunkt konsumiert werden können, an. Das sind grundsätzlich gut gemeinte Angebote, als Kunde muss man diese jedoch nicht annehmen. Vielmehr können Sie den Beitrag zurückhalten oder nach erfolgloser Aufforderung den Abbuchauftrag für die Dauer der Schließung stornieren und bereits abgebuchte Beträge zurückfordern.

Bleiben Sie gesund!

EIGNER | ROYER Rechtsanwälte

23/07/2020

- Rechtsnews #3 2020 -

Urlaubszwang?

Im Zuge der Corona-Krise waren bzw. sind viele Betriebe von behördlichen Einschränkungen/Schließungen betroffen. Kann der Arbeitnehmer aufgrund dieser behördlichen Maßnahmen nicht arbeiten, hat er während dieser Zeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Im Gegenzug hat der Arbeitnehmer die Pflicht auf Verlangen des Arbeitgebers während dieser Zeit Urlaubs- und Zeitguthaben zu verbrauchen. Urlaubsansprüche aus dem laufenden Jahr müssen auf Anordnung des Dienstgebers im Ausmaß von bis zu 2 Wochen, aus alten Urlaubsjahren in vollem Ausmaß verbraucht werden. Insgesamt sind auf Anordnung des Arbeitsgebers max. 8 Wochen an Urlaub und Zeitausgleich zu verbrauchen.

Diese neue Regelung gilt voraussichtlich bis 31.12.2020!

EIGNER | ROYER Rechtsanwälte

01/07/2020

Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!
Unsere Kanzlei ist ab heute wieder von Montag bis Donnerstag von 08:00-17:00 Uhr und am Freitag von 08:00-14:00 Uhr geöffnet!

Adresse

Ringstraße 13
Wels
4600

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 14:00

Telefon

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