Semlitsch - Klobassa - Theissl Rechtsanwälte GmbH

Semlitsch - Klobassa - Theissl Rechtsanwälte GmbH Voitsberg

𝗠𝗮𝗴 𝗗𝗿. 𝗣𝗲𝘁𝗲𝗿 𝗦𝗲𝗺𝗹𝗶𝘁𝘀𝗰𝗵, 𝗘𝗠
𝗠𝗮𝗴 𝗗𝗿. 𝗪𝗼𝗹𝗳𝗴𝗮𝗻𝗴 𝗞𝗹𝗼𝗯𝗮𝘀𝘀𝗮
𝗠𝗮𝗴 𝗧𝗵𝗼𝗺𝗮𝘀 𝗧𝗵𝗲𝗶𝘀𝘀𝗹, 𝗟𝗟.𝗠.
𝗠𝗮𝗴 𝗜𝗻𝗲𝘀 𝗟𝗲𝗶𝘁𝗺𝗲𝗶𝗲𝗿
Rechtsanwälte, Verteidiger in Strafsachen, Insolvenzverwalter, Treuhänder

Als Frauen noch mit Hühnern verglichen wurden – ein Blick in die juristische Mottenkiste 🐔⚖️Wer glaubt, dass Gerichtsurt...
17/06/2026

Als Frauen noch mit Hühnern verglichen wurden – ein Blick in die juristische Mottenkiste 🐔⚖️

Wer glaubt, dass Gerichtsurteile schon immer von sachlicher Nüchternheit geprägt waren, sollte einen Blick in die Rechtsgeschichte werfen.

In einer juristischen Quelle wird auf ein Urteil aus dem Jahr 1925 verwiesen. Damals lehnte ein Bezirksgericht ein Mitverschulden einer Fussgängerin an einem Verkehrsunfall ab – allerdings nicht etwa aus besonderem Schutzgedanken. Die Begründung lautete sinngemäss, Frauen seien im Strassenverkehr nicht in der Lage, Gefahren richtig einzuschätzen und angemessen zu reagieren. Zur Untermauerung wurden sie sogar mit Rindvieh und Hühnern verglichen.

Aus heutiger Sicht sorgt eine solche Argumentation eher für Kopfschütteln als für juristische Überzeugungskraft. Sie zeigt aber eindrücklich, wie sehr Recht und Gesellschaft miteinander verbunden sind. Gerichte entscheiden nicht im luftleeren Raum – auch Richterinnen und Richter sind Kinder ihrer Zeit.

Zum Glück hat sich seit 1925 einiges verändert. Moderne Gerichte beurteilen Menschen nach ihrem konkreten Verhalten und nicht aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder anderen pauschalen Zuschreibungen.

Für Juristinnen und Juristen sind solche historischen Fundstücke dennoch spannend: Sie erinnern daran, dass das Recht kein starres Gebilde ist, sondern sich ständig weiterentwickelt. Und sie zeigen, wie wichtig es ist, bestehende Überzeugungen immer wieder kritisch zu hinterfragen.

Fazit: Nicht jedes alte Urteil ist ein Vorbild. Manche sind vor allem eine Erinnerung daran, wie weit wir gekommen sind.

💬 Welches historische Gerichtsurteil oder Gesetz würden Sie lieber gerne den Akten der Rechtsgeschichte überlassen?

𝗢𝗚𝗛: "𝗟𝗶𝗸𝗲𝗻" 𝗲𝗶𝗻𝗲𝘀 𝗦𝗼𝗰𝗶𝗮𝗹-𝗠𝗲𝗱𝗶𝗮 𝗣𝗼𝘀𝘁𝗶𝗻𝗴𝘀 𝗴𝗶𝗹𝘁 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘃𝗼𝗻 𝘃𝗼𝗿𝗻𝗵𝗲𝗿𝗲𝗶𝗻 𝗮𝗹𝘀 "𝗘𝗵𝗿𝗲𝗻𝗯𝗲𝗹𝗲𝗶𝗱𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴" Mit dieser - wohl richtungswei...
02/06/2026

𝗢𝗚𝗛: "𝗟𝗶𝗸𝗲𝗻" 𝗲𝗶𝗻𝗲𝘀 𝗦𝗼𝗰𝗶𝗮𝗹-𝗠𝗲𝗱𝗶𝗮 𝗣𝗼𝘀𝘁𝗶𝗻𝗴𝘀 𝗴𝗶𝗹𝘁 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘃𝗼𝗻 𝘃𝗼𝗿𝗻𝗵𝗲𝗿𝗲𝗶𝗻 𝗮𝗹𝘀 "𝗘𝗵𝗿𝗲𝗻𝗯𝗲𝗹𝗲𝗶𝗱𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴"

Mit dieser - wohl richtungsweisenden - Entscheidung schiebt der Oberste Gerichtshof der Klagswelle aus dem "Liken" von - etwa - Facebook-Beiträgen endlich einen Riegel vor:

Das „Liken“ bedeutet nicht automatisch eine Zustimmung zu allen Aspekten der Äußerung eines Dritten, so der Oberste Gerichtshof:

Im konkreten Fall veröffentlichte der Kläger auf Facebook ein Posting über eine Familienfeier samt Foto. Ein dritter User reagierte darauf in einem Kommentar mit einer beleidigenden Äußerung über den Kläger. Auf diesen Kommentar reagierte die Beklagte mit der „Gefällt mir“-Funktion, setzte also ein „Like“ unter den Kommentar des Dritten.

Der Kläger beantragte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der der Beklagten das „Liken“ von den Kläger beleidigenden Äußerungen verboten werden sollte.

Der Oberste Gerichtshof prüfte, ob das „Liken“ als ehrverletzende Äußerung gewertet werden könne und wie der Bedeutungsgehalt dieses "Likes" zu ermitteln sei.

Dabei stellt er auf den Kontext, also den Zusammenhang ab: es hängt somit immer vom konkreten Kontext, somit der gelikten Äußerung, dem Kommunikationsverlauf in dem sozialen Medium, dem kulturellen Umfeld usw. ab. Entscheidend ist nur, wie durchschnittliche Betrachter das zu einem bestimmten Inhalt gesetzte „Like“ auffassen, nicht maßgeblich ist, was die Person, die das „Like“ setzte, ausdrücken wollte.

Im konkreten sachbezogenen Kommunikationsverlauf ging der OGH davon aus, dass das „Like“ von den durchschnittlichen Betrachtern des Facebook-Profils zwar als Ausdruck unspezifischer Antipathie gegenüber dem Kläger oder gegenüber dessen öffentlicher Zurschaustellung seines Privatlebens aufgefasst wird - darin allein aber keine Ehrenbeleidigung liegt. Die beantragte Einstweilige Verfügung wurde daher abgewiesen.

Freilich: ein Freibrief für Pöbeleien im Internet ist diese Entscheidung nicht - und das soll sie auch nicht sein.

Sie relativiert aber die bisher gelebte Praxis, sich mit einem "Like" vorbehaltlos auch ehrenrührige oder nachteilige Behauptungen zu eigen zu machen: entscheidend ist somit allein die Gesamtschau im Zusammenhang des Social-Media-Auftritts.

⏰ Zu spät dran? Wir hätten da eine Lösung…  Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens dürfen wir ein Fahrzeug anbieten, das da...
08/03/2026

⏰ Zu spät dran? Wir hätten da eine Lösung…

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens dürfen wir ein Fahrzeug anbieten, das das Thema „Zeitmanagement“ ganz neu definiert:

Chevrolet Corvette Z06 Supercharged – rund 1.000 PS geballte amerikanische Performance bei nur ca. 4.300 km Laufleistung.

Oder anders gesagt: Perfekt für alle, die morgens gelegentlich denken
„Ach, die fünf Minuten länger im Bett gehen sich schon aus…“ 😄

Highlights des Fahrzeugs:
🏁 ZR1 Getriebe
🏁 Auspuffanlage mit Fächerkrümmern & 200-Zeller-Kat
🏁 Gewindefahrwerk
🏁 Sportstabilisatoren
🏁 Brembo Bremsanlage
🏁 Race 900 Lenkrad

Dieses Fahrzeug ist nichts für schwache Nerven – aber ideal für Liebhaber von Leistung, Sound und einem sehr kurzen Weg von 0 auf „Ich bin gleich da“.

📌 Verkauf erfolgt im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durch unsere Kanzlei.

Mit der Verwertung beauftragt:
ÖVG Versteigerungs GmbH

https://www.oevg-versteigerungen.at/auktion3511-1071067-1-stk-sportwagen-weitere-daten-folgen-chevrolet.php

Ps. Wer zuerst kommt, fährt vielleicht auch zuerst los… 😉

🍻🎳 Gasthaus sucht neuen Wirt – Verkauf aus Insolvenz 🎳🍻Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kommt ein echtes Original zum...
15/01/2026

🍻🎳 Gasthaus sucht neuen Wirt – Verkauf aus Insolvenz 🎳🍻

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kommt ein echtes Original zum Verkauf – perfekt für alle, die schon immer gesagt haben:
„Ein Gasthaus mit Kegelbahn wäre genau mein Ding!“

Das Lokal wird derzeit trotz des Insolvenzverfahrens weitergeführt. Und zur Beruhigung des p.t. Publikums: nein, es kocht nicht der Insolvenzverwalter aus (obwohl Mag. Theissl ein begeisterter Hobbykoch ist), das macht weiterhin Frau Thöny in bewährter Weise.

📍 Lage:
Hauptstraße 26, 8591 Maria Lankowitz
Zentral gelegen, gut sichtbar – man fährt nicht zufällig vorbei, man bleibt stehen 😉

🏠 Was Sie erwartet:
✔ Traditionelles Gasthaus mit Charme
✔ 2 Kegelbahnen (keine Ausrede mehr für den Kegelabend)
✔ Stilvoller Wiener Kaffeehaus-Gästebereich – Melange-Gefühl inklusive
✔ 5 Fremdenzimmer für Gäste, die „nur noch eine Runde“ bleiben
✔ Weitere Flächen mit viel Platz für neue Ideen

💶 Schätzwert: EUR 460.000,–

Diese Liegenschaft bietet eine hervorragende Gelegenheit für:
• Gastronomen
• Investoren
• Projektentwickler
• Betreiber von Beherbergungs- oder Freizeitbetrieben

📩 Interesse geweckt?

Mit der Verwertung beauftragt:
Long Living Immobilien GmbH
Herr Nikolai Soritz
St Peter Hauptstraße 141
8042 Graz
T: 0043 664 1644934
H: 0316 40 68 96
E: [email protected]
W: www.long-living.at

Und nochmals: das Lokal ist bis auf weiteres geöffnet, Frau Thöny kocht nach wie vor und dem Wiener Schitzel "beim Thöny" steht auch weiterhin nichts im Wege. Ihr Besuch freut also Frau Thöny, die Gäste, den Insolvenzverwalter und die Gläubiger - also eigentlich alle!

🎆⚖️ Neues Jahr, neuer Start – aber bitte rechtssicher! ⚖️🎆Wir wünschen all unseren Klientinnen und Klienten einen gelung...
31/12/2025

🎆⚖️ Neues Jahr, neuer Start – aber bitte rechtssicher! ⚖️🎆

Wir wünschen all unseren Klientinnen und Klienten einen gelungenen Neustart ins neue Jahr,
frische Vorsätze, klare Ziele und möglichst wenig Anlass für rechtliche Überraschungen.

Ganz ehrlich: Auch wir würden den ein oder anderen Akt liebend gern mit der Rakete fortschießen 🚀📄
… tun es aber natürlich nur dort, wo es erlaubt ist.

Kleiner Reminder zum Jahreswechsel:
🚫 Raketen & Böller sind in Ortsgebieten grundsätzlich verboten – so verlockend der Knall auch ist.

Starten Sie also sicher, entspannt und gesetzeskonform ins neue Jahr.
Und falls doch Fragen auftauchen: Sie wissen ja, wo Sie uns finden 😉

🥂✨ Guten Rutsch & alles Gute für das neue Jahr!
Ihr Team der SKT Rechtsanwälte

🎄⚖️ Zwischen Keksen, Paragraphen & Feiertagsfrieden ⚖️🎄Auch wenn das Christkind Pause macht – rechtliche Fragen kennen l...
24/12/2025

🎄⚖️ Zwischen Keksen, Paragraphen & Feiertagsfrieden ⚖️🎄

Auch wenn das Christkind Pause macht – rechtliche Fragen kennen leider keinen Feiertagskalender.
Ob Jahresend-Deadline, spontane „Familienkonferenz“ oder ein Vertrag, der noch schnell unter den Baum will:
Wir sind wie gewohnt am 29.12. und 30.12. für Sie da.

Bis dahin wünschen wir Ihnen ein frohes Fest, entspannte Feiertage und möglichst wenig Anlass, uns zu brauchen 😉

🎁✨ Ihr Team der SKT Rechtsanwälte

Adresse

Kirchengasse 5
Voitsberg
8570

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 16:00

Telefon

+43314221850

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