11/11/2025
Am 13. Oktober 2025 kam es am Besucherparkplatz des Tauernklinikums Zell am See zu einem medizinischen Notfall mit tragischem Ausgang. Laut Medienberichten verzögerte sich der Rettungseinsatz aufgrund einer Verkettung unglücklicher Umstände, unter anderem durch die Wahl einer für Krankentransporte vorgesehenen Kurzwahlnummer und interne Richtlinien, die das Verlassen des Krankenhausgebäudes durch Ärzte bei Notfällen außerhalb untersagen.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Kiechl hat gegenüber Puls 24 eine rechtliche Einschätzung gegeben. Dr. Kiechl hat in der Langfassung seines Interviews auf die bestehenden Behandlungspflichten nach dem Salzburger Krankenanstaltengesetzes und des bundesgesetzlichen KAKuG sowie auf den Straftatbestand der Unterlassung der Hilfeleistung (§ 95 StGB) verwiesen. In Concreto kam es zumindest zu einer fatalen Verzögerung der notwendigen Heilbehandlung.
Die vollständige Reportage mit dem (gekürzten) Statement von Dr. Kiechl ist hier verfügbar: https://www.joyn.at/play/serien/treffpunkt-oesterreich/1-106-treffpunkt-oesterreich-vom-30102025
49 Sek.