22/07/2020
Es ist endlich wieder soweit. Wir vereisen, genießen die Sonne und das schöne Wetter. Jedoch ist die Rückkehr von einem erholsamen Urlaub nicht so schön, wenn plötzlich die eigene Wohnung oder das eigene Haus unter Wasser steht, weil die Wasserleitung ein Leck hatte oder der Waschmaschinenschlauch defekt war.
Diese Schäden werden zwar von der Haushalts- oder Eigenheimversicherung gedeckt, solange der Schaden nicht selbstverschuldet ist. Dennoch enthalten die Versicherungsbedingungen oft die Klausel, Vorkehrungen vor eintretendem Wasser zu treffen, wenn man das Eigenheim länger als 72 Stunden verlässt („72-Stunden-Regelung“).
Daher muss der Hauptwasserhahn abgedreht werden, damit bei einem Rohrschaden nicht unendlich viel Wasser austreten kann.
Sie sollten auch noch vorhandene Wasserbestände entleeren, damit nicht Restwasser aus den Leitungen austreten bzw. ein Leitungsleck entstehen kann.
Wenn Sie die 72-Stunden-Regelung nicht beachten, ist Ihre Versicherung leistungsfrei und Sie bleiben auf den Schaden sitzen.
Ausnahmen von dieser Klausel können allenfalls dann gemacht werden, wenn Ihre Abwesenheit ungeplant länger als 72 Stunden gedauert hat oder es für Sie unmöglich war rechtzeitig nach Hause zu kommen (weil Sie etwa aufgrund von Quarantänemaßnahmen – was wir Ihnen nicht wünschen! – nicht nach Hause können). All dies hängt aber vom konkreten Einzelfall ab.
Wir empfehlen Ihnen daher sicherheitshalber die 72-Stunden-Regelung gewissenhaft einzuhalten und besser einmal öfters als zu wenig den Hauptwasserhahn abzudrehen.
Wenn Sie weitere Fragen dazu haben sollten, sind wir gerne für Sie da!!