17/06/2026
🤔 Was bedeutet eigentlich im ? 𝗞𝗮𝘁𝗵𝗮𝗿𝗶𝗻𝗮 𝗕𝘂𝗿𝗸𝗵𝗮𝗿𝗱𝘁 bringt’s auf den Punkt und erklärt, worum es dabei geht. 💡
Wird eine Entscheidung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers – etwa die oder die – nicht innerhalb der gesetzlichen Frist angefochten, wird sie bestandfest. Das bedeutet: Sie kann später nicht mehr bekämpft werden. ⏳⚖️
📚 Der hat dies kürzlich erneut bestätigt (VwGH 09.04.2026, Ra 2026/04/0056): Selbst dann, wenn eine Ausschreibung gesetzwidrige Bestimmungen enthält, ist sie der Vergabe zugrunde zu legen, sofern sie nicht rechtzeitig angefochten wurde.
🚨 𝗕𝗲𝘀𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿𝘀 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴:
Wie gravierend die Rechtswidrigkeit ist, spielt dabei keine Rolle. Auch Verstöße gegen grundlegende vergaberechtliche Prinzipien werden bestandfest und können nach Ablauf der Anfechtungsfrist nicht mehr gegen spätere Entscheidungen ins Treffen geführt werden.
👉 𝗙ü𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀:
Rechtswidrige Festlegungen müssen rechtzeitig bekämpft werden. Wer die Anfechtungsfrist versäumt, ist daran gebunden. 📌
💬 Noch Fragen zur Bestandfestigkeit oder zu anderen Themen des Vergaberechts? Sprechen Sie uns gerne an.