08/04/2026
Wenn eine Verlobung endet, stellt sich oft die Frage: Was passiert mit dem Ring?
Grundsätzlich gilt: Der Verlobungsring wird in der Erwartung geschenkt, dass es zur Ehe kommt.
Findet die Hochzeit nicht statt, kann der Ring daher zurückverlangt werden.
Entscheidend ist dabei, dass das ursprüngliche Ziel – die Eheschließung – nicht erreicht wurde.
Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn derjenige, der den Ring geschenkt hat, die Verlobung beendet.
Eine Ausnahme kann bestehen, wenn dieser die Hochzeit bewusst verhindert hat.
In solchen Fällen kann ein Rückforderungsanspruch entfallen.
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