09/09/2026
KI in der Kanzlei: Mandanten sollten wissen, wie mit ihren Daten gearbeitet wird.
Ich setze KI in meiner Kanzlei gezielt ein. Richtig eingesetzt kann sie Arbeitsschritte beschleunigen, Informationen strukturieren und Recherchen effizienter machen.
Das spart Zeit und damit letztendlich auch Kosten für Mandanten.
Gerade bei sensiblen Mandaten im Wirtschafts- und Finanzstrafrecht gehört zu einer modernen Arbeitsweise aber auch die Frage, wo KI eingesetzt werden kann und welche Informationen dafür verwendet werden dürfen.
Für mich sind dabei einige Grundsätze wesentlich:
🤖 Vertrauliche Mandantendaten gehören nicht unkontrolliert in externe KI-Systeme.
🤖 Es muss klar sein, was mit den eingegebenen Informationen geschieht und dass sie nicht gespeichert oder für Trainingszwecke verwendet werden.
🤖 Pseudonymisieren ist nicht anonymisieren. Wer lediglich Namen durch „XY“ ersetzt, hat damit noch keineswegs sichergestellt, dass ein Sachverhalt keinen Rückschluss auf den Mandanten zulässt.
🤖 Entscheidungen, Rechtsquellen und rechtliche Aussagen einer KI werden immer überprüft.
🤖 Für den Einsatz von KI braucht es klare Regeln und definierte Anwendungsbereiche.
Und vor allem bleibt eines unverändert: Die Verantwortung trägt der Rechtsanwalt.
KI kann Dokumente strukturieren, umfangreiche Informationen aufbereiten, bei Recherchen unterstützen und Entwürfe beschleunigen.
Die rechtliche Einordnung, die kritische Kontrolle und die strategische Entscheidung im konkreten Verfahren bleiben anwaltliche Arbeit.
Für Mandanten liegt genau darin der entscheidende Mehrwert einer modernen Kanzlei: Technologie dort einsetzen, wo sie Verfahren effizienter macht und gleichzeitig sehr genau wissen, welche Aufgaben, Daten und Entscheidungen in anwaltlicher Hand bleiben müssen.