Rechtsanwalt Mag. Daniel Wagner

Rechtsanwalt Mag. Daniel Wagner Wirtschafts- & Finanzstrafrecht | Unternehmensnachfolge | Experte in Betriebswirtschaft und Steuern

⚖️ 🧮 Tätige Reue kann steuerlich kostspielig werden In meinem aktuellen Beitrag in der ZWF (.verlag) beschäftige ich mic...
18/06/2026

⚖️ 🧮 Tätige Reue kann steuerlich kostspielig werden

In meinem aktuellen Beitrag in der ZWF (.verlag) beschäftige ich mich in der Rubrik „Ein Fall – zwei Seiten“ mit einer Konstellation, die Strafrecht, Finanzstrafrecht und Steuerrecht unmittelbar miteinander verbindet.

💼 Der Fall:

Ein Angestellter veruntreut Gelder seines Dienstgebers und zahlt später alles zurück, um tätige Reue zu leisten.

Strafrechtlich kann das der richtige Schritt sein, jedoch hat die Sache auch eine steuerliche Komponente, die leicht übersehen wird.

Veruntreute Beträge können als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit steuerpflichtig sein. Die spätere Rückzahlung kann zwar als Werbungskosten berücksichtigt werden, wirkt aber grundsätzlich erst im Jahr der Rückzahlung.

Fallen Zufluss und Rückzahlung in unterschiedliche Jahre, kann dadurch eine erhebliche Steuerbelastung entstehen.

👉 Besonders spannend wird es verfassungsrechtlich:
Ist es sachlich gerechtfertigt, dass eindeutig zuordenbare Rückzahlungen nicht periodenübergreifend korrigiert werden?

In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen zu Gleichheitssatz, Leistungsfähigkeitsprinzip und Eigentumsschutz.

Wer solche Mandate sauber bearbeiten will, muss übergreifend Überlegungen im Strafrecht, Finanzstrafrecht und Einkommensteuerrecht anstellen.

📖 Den Beitrag findet ihr in der aktuellen Ausgabe der ZWF.

📋  und Statista suchen die Top Anwaltskanzleien Österreichs 2027 – das Voting läuft Seit kurzer Zeit kann wieder für die...
16/06/2026

📋 und Statista suchen die Top Anwaltskanzleien Österreichs 2027 – das Voting läuft

Seit kurzer Zeit kann wieder für die Top Anwaltskanzleien 2027 abgestimmt werden.
Ich freue mich sehr, heuer erstmals am Voting teilzunehmen.

Mein fachlicher Fokus liegt seit vielen Jahren bewusst auf Wirtschaftsstrafrecht & Finanzstrafrecht.

Dass ich mit meiner Doppelqualifikation Themen an der Schnittstelle von Recht und Steuern aus beiden Perspektiven betrachten kann, prägt dabei auch meinen Zugang in der Beratung.

Genau diese Verbindung von Wirtschaftsstrafrecht, Steuerrecht und wirtschaftlicher Realität macht meine Arbeit besonders anspruchsvoll – und besonders spannend.

Meine praktische Arbeit wird durch meine regelmäßigen Publikationen ergänzt: als Autor in der ZWF und als Mitautor von zwei Handbüchern zur BAO.

Anders als beim Trendranking können dieses Mal Rechtsanwälte, Juristen in Rechtsabteilungen und Mandanten an der Abstimmung teilnehmen. Den Link dazu findet ihr im ersten Kommentar. 🙂

🙌 Wenn ihr meine Arbeit im Rahmen des Rankings unterstützen möchtet, freue ich mich sehr über eure Stimme in den Kategorien Wirtschaftsstrafrecht und Steuerrecht.

⚖️ Tätige Reue – und plötzlich wird die Einkommensteuer zum Problem ⚖️💶 Ein Angestellter veruntreut über Jahre Gelder se...
02/06/2026

⚖️ Tätige Reue – und plötzlich wird die Einkommensteuer zum Problem ⚖️

💶 Ein Angestellter veruntreut über Jahre Gelder seines Dienstgebers und ihm fließen so rund EUR 1,8 Mio zu.

Dann kommt die Kehrtwende:
Er bekommt ein schlechtes Gewissen und will den gesamten Betrag zurückzahlen und tätige Reue leisten.

Strafrechtlich klingt das nach dem richtigen Schritt.
Steuerlich kann genau das zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen.

In meinem aktuellen Beitrag in der ZWF (Linde Verlag) beschäftige ich mich mit einer wichtigen Konstellation für die Beratungspraxis:
Welche steuerliche Folgen hat es, wenn veruntreute Beträge später zurückgezahlt werden?

Darum geht es in meinem Artikel:

👉 Veruntreute Beträge können steuerpflichtige Einkünfte sein
Nutzt ein Dienstnehmer seine Stellung aus, um sich Gelder des Dienstgebers anzueignen, können diese Beträge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erfasst werden.

👉 Die spätere Rückzahlung hilft steuerlich oft nur eingeschränkt
Nach der Rechtsprechung können die Schadenersatzzahlungen zwar als Werbungskosten berücksichtigt werden, aber grundsätzlich erst im Jahr der Rückzahlung.

👉 Das Timing ist entscheidend
Fallen Zufluss und Rückzahlung in unterschiedliche Jahre, kann die Steuerlast aus dem ursprünglichen Zufluss bestehen bleiben, während der spätere Werbungskostenabzug mangels ausreichender Einkünfte wirtschaftlich weitgehend ins Leere geht.

👉 Verfassungsrechtlich wird es spannend
Bei eindeutig zuordenbaren Rückzahlungen stellt sich die Frage, ob die fehlende periodenübergreifende Korrektur sachlich gerechtfertigt ist – insbesondere mit Blick auf Gleichheitssatz, Leistungsfähigkeitsprinzip und Eigentumsschutz.

Der Beitrag zeigt:
Tätige Reue ist kein rein strafrechtliches Thema.

Den gesamten Beitrag findet ihr in der aktuellen ZWF

✒️ Das Beschwerdeverfahren nach der BAO – komplex, aber entscheidendIm Rahmen des kürzlich erschienenen Praxishandbuchs ...
28/05/2026

✒️ Das Beschwerdeverfahren nach der BAO – komplex, aber entscheidend

Im Rahmen des kürzlich erschienenen Praxishandbuchs BAO (Linde Verlag, hrsg. von Mario Wegner) verfasste ich unter anderem das Kapitel zum Beschwerdeverfahren – ein Thema, das in der steuerrechtlichen Praxis eine wichtige Rolle spielt.

Das Kapitel gibt einen umfassenden und praxistauglichen Überblick über das Beschwerdeverfahren nach der BAO:

👉 Bescheidbeschwerde – von der Beschwerdelegitimation über Inhalt, Fristen
und Einbringung bis hin zu Beschwerdezinsen
👉 Beschwerdevorentscheidung & Vorlageantrag – Ablauf, Fristen und Wirkungen im Zusammenspiel
👉 Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht – Zuständigkeit, mündliche Verhandlung, Erkenntnisse und Formalentscheidungen
👉 Sonderbeschwerden – Maßnahmenbeschwerde und Säumnisbeschwerde als wichtige Rechtsschutzinstrumente
👉 Höchstgerichtlicher Instanzenzug – Revision an den VwGH (inkl. Zulässigkeitsbegründung und Revisionspunkte) sowie Beschwerde an den VfGH

Gerade die Revision an den VwGH stellt in der Praxis hohe Anforderungen: Die Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, das Neuerungsverbot und die korrekte Formulierung der Revisionspunkte sind Stolpersteine, die in der Praxis besondere Anforderungen an die Rechtsmittelbegründung stellen.
Hier möchte ich mit dem Kapitel eine praxisnahe und strukturierte Orientierungshilfe bieten.

🙂 Ich freue mich, gemeinsam mit einem exzellenten Autorenteam einen praxisorientierten Beitrag zur aktuellen BAO-Literatur geleistet zu haben.

🎉 FeierAbend beim Linde VerlagEs hat mich sehr gefreut, auch heuer wieder beim Verlagsfest des Linde Verlag dabei gewese...
26/05/2026

🎉 FeierAbend beim Linde Verlag

Es hat mich sehr gefreut, auch heuer wieder beim Verlagsfest des Linde Verlag dabei gewesen zu sein.

Die Location im Summerstage Pavillon war eine tolle Kulisse für einen gelungenen Abend – entspannte Atmosphäre, spannende Gespräche und ein wertvoller Austausch mit vielen bekannten Experten aus der Fachwelt.

Mit dem Linde Verlag verbindet mich mittlerweile mehr als ein gelungener FeierAbend:

✍️ Ich schreibe regelmäßig für die ZWF
📚 Aktuell arbeiten wir gemeinsam an einem Buchprojekt

Beides sind für mich besondere Möglichkeiten, spannende Entwicklungen im Finanz- und Wirtschaftsstrafrecht fachlich aufzuarbeiten und Impulse für die Praxis zu setzen.

🤝 Danke für die Einladung – ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.

⚖️ Wirtschaftsstrafrecht ohne Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge funktioniert nicht.In Wirtschafts- und Finan...
21/05/2026

⚖️ Wirtschaftsstrafrecht ohne Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge funktioniert nicht.

In Wirtschafts- und Finanzstrafverfahren geht es selten nur um die juristische Frage an sich.
Im Hintergrund stehen meist unternehmerische Entscheidungen, wirtschaftlicher Druck, steuerliche Überlegungen, interne Prozesse und gewachsene Verantwortlichkeiten.

Wer solche Verfahren verteidigt, muss daher mehr verstehen als nur den Akt.

🧮 Wie funktioniert das Geschäftsmodell?
💼 Warum wurde eine bestimmte Struktur gewählt?
📈 Welche wirtschaftlichen Zwänge oder Marktbedingungen gab es?
❓ Wer war tatsächlich verantwortlich — und wer nur formal?

Gerade in komplexen Verfahren entscheiden diese Zusammenhänge oft über die rechtliche Einordnung.

Deshalb beginnt gute Verteidigung für mich nicht erst bei der juristischen Subsumtion, sondern beim Verständnis des Unternehmens und der wirtschaftlichen Realität dahinter.

Meine Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater hilft mir dabei täglich.
Denn im Wirtschafts- und Finanzstrafrecht treffen Recht, Steuern und unternehmerische Praxis unmittelbar aufeinander.

🛤️ Letzte Woche: Graz. Nächster Einsatz: dort, wo meine Mandanten mich brauchen. Vergangene Woche war ich für einen Mand...
19/05/2026

🛤️ Letzte Woche: Graz. Nächster Einsatz: dort, wo meine Mandanten mich brauchen.

Vergangene Woche war ich für einen Mandanten in Graz und habe ihn in einer streitigen Betriebsprüfung, in der es um eine Steuernachforderung in Höhe von potentiell rund EUR 2 Mio geht, vor dem Finanzamt vertreten.

Auch wenn meine Kanzlei im Herzen von Wien liegt, vertrete ich Mandanten selbstverständlich österreichweit.

📍 Ob Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck oder ein anderer Ort in Österreich:
💼 Ich bin dort im Einsatz, wo meine Mandanten mich brauchen.

⚠️ Selbstanzeige: Straffreiheit im FinStrG – aber was ist mit dem StGB?Mit genau dieser Frage beschäftige ich mich in me...
12/05/2026

⚠️ Selbstanzeige: Straffreiheit im FinStrG – aber was ist mit dem StGB?

Mit genau dieser Frage beschäftige ich mich in meinem aktuellen Beitrag in der ZWF 2/2026 (Linde Verlag):

„Strafrechtliche Risiken einer Selbstanzeige nach § 29 FinStrG – Eine Risikoanalyse nach FinStrG und StGB in Frage und Antwort“

Die Selbstanzeige nach § 29 FinStrG ist ein strategisch wichtiges Instrument.
Wird sie rechtzeitig, vollständig und vor Entdeckung eingereicht und werden die verkürzten Abgaben entrichtet, wirkt sie strafbefreiend.

❗Aber eben nur für Finanzvergehen!

Derselbe Sachverhalt kann aber neben dem Finanzvergehen auch ein wirtschaftsstrafrechtliches Delikt erfüllen.

💡 Mein Rat:
Sobald Tathandlungen außerhalb der Steuererklärung im Raum stehen, sollte vor einer Selbstanzeige auch das wirtschaftsstrafrechtliche Risiko geprüft werden.

👉 Mein Beitrag dazu ist in der aktuellen ZWF 2/2026 erschienen.

Kontrollbefugnisse der Abgabenbehörde in der Praxis🔹 Auskunftsersuchen🔹 Nachschau🔹 Außenprüfung🔹 Begleitende KontrolleIn...
06/05/2026

Kontrollbefugnisse der Abgabenbehörde in der Praxis

🔹 Auskunftsersuchen
🔹 Nachschau
🔹 Außenprüfung
🔹 Begleitende Kontrolle

In meinem Kapitel „Kontrollbefugnisse“ im neuen Praxishandbuch BAO (Linde Verlag), herausgegeben von Mario Wegner, geht es genau um diese Situationen und um die zentrale Frage:

👉 Was darf die Abgabenbehörde – und wo liegen die Grenzen?

Für Unternehmen, Geschäftsführer, Steuerberater und Rechtsanwälte stellen sich sehr praktische Fragen:
❓ Was muss offengelegt werden?
❓ Welche Grenzen hat die Mitwirkungspflicht?
❓ Wie geht man mit einem Prüfungsauftrag um?
❓ Und ab wann müssen finanzstrafrechtliche Risiken mitgedacht werden?

Meine Erfahrung aus der Praxis zeigt:
Viele Weichen werden nicht erst im Rechtsmittelverfahren gestellt, sondern viel früher.

Oft bereits beim ersten Auskunftsersuchen, bei der ersten Nachschau oder zu Beginn einer Außenprüfung. Genau deshalb war mir wichtig, die Kontrollbefugnisse nicht nur dogmatisch darzustellen, sondern praxisnah einzuordnen:
❓ Welche Rechte hat die Behörde?
❓ Welche Pflichten treffen Abgabepflichtige?
❓ Und wo braucht es rechtzeitig eine klare Verfahrensstrategie?

Das Buch kann über den Lindeshop bestellt werden.

Ein Gesetz, zwei Perspektiven.Gestern Abend wurde genau das im besonderen Flair der Beletage vom MANZ Verlag auf ansprec...
16/04/2026

Ein Gesetz, zwei Perspektiven.

Gestern Abend wurde genau das im besonderen Flair der Beletage vom MANZ Verlag auf ansprechende Weise erlebbar:

💬 Bei „Wenn Recht auf Literatur trifft“ traten die Schriftstellerin Laura Freudenthaler und Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler in einen Dialog über § 1 des BVG Nachhaltigkeit.

Literarisch-reflektiert auf der einen Seite, juristisch-wissenschaftlich auf der anderen.

Vielen Dank an MANZ für die Einladung zu diesem gelungenen Abend. 🙂

Adresse

Elisabethstraße 22/9
Vienna
1010

Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 19:00
Dienstag 10:00 - 19:00
Mittwoch 10:00 - 19:00
Donnerstag 10:00 - 19:00
Freitag 10:00 - 19:00

Telefon

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