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OGH 8 Ob 39/26g: Kündigung wegen unleidlichen VerhaltensDer OGH bestätigt erneut: Schwerwiegende Störungen des Hausfried...
17/06/2026

OGH 8 Ob 39/26g: Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens

Der OGH bestätigt erneut: Schwerwiegende Störungen des Hausfriedens können eine Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 3 MRG rechtfertigen.

Wichtig: Auch das Verhalten von Ehepartnern, Familienangehörigen oder sonst aufgenommenen Personen kann dem Mieter unter bestimmten Voraussetzungen zugerechnet werden.

Im konkreten Fall ging es um Beschimpfungen, Bespucken, Drohungen und einen körperlichen Angriff auf eine Hausbewohnerin.

Unsere kurze Zusammenfassung der Entscheidung: https://www.geuer.at/2026/06/17/ogh-8-ob-39-26g-kuendigung-wegen-unleidlichen-verhalten/

Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens: OGH bestätigt strenge Linie Der Oberste Gerichtshof hat sich in der Entscheidung OGH 22.04.2026, 8 Ob 39/26g erneut mit dem Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens nach § 30 Abs 2 Z 3 MRG befasst. Die Entscheidung ist für Vermieter und Mieter gleiche...

𝐀𝐮𝐟𝐠𝐫𝐢𝐟𝐟𝐬𝐤𝐥𝐚𝐮𝐬𝐞𝐥𝐧 𝐛𝐞𝐢 𝐝𝐞𝐫 𝐆𝐦𝐛𝐇Aufgriffsklauseln sind ein zentraler Bestandteil vieler GmbH-Gesellschaftsverträge. Die ak...
08/05/2026

𝐀𝐮𝐟𝐠𝐫𝐢𝐟𝐟𝐬𝐤𝐥𝐚𝐮𝐬𝐞𝐥𝐧 𝐛𝐞𝐢 𝐝𝐞𝐫 𝐆𝐦𝐛𝐇

Aufgriffsklauseln sind ein zentraler Bestandteil vieler GmbH-Gesellschaftsverträge.

Die aktuelle OGH-Rechtsprechung zeigt aber deutlich: Gerade bei der Gestaltung des Aufgriffspreises bestehen gewisse rechtliche Grenzen. Besonders kritisch sind Klauseln, die im Insolvenz- oder Exekutionsfall zu einer deutlichen Reduktion unter den Verkehrswert führen.

In unserem neuen Blogbeitrag fassen ein paar wichtige Grundsätze zu Aufgriffsklauseln, Gläubigerschutz, Verkehrswert und Insolvenz des Gesellschafters kompakt zusammen.

Link zum Blogartikel:

Aufgriffsklausel GmbH: Welche Regelungen sind im Gesellschaftsvertrag zulässig, worauf ist bei Insolvenz zu achten etc.

21/04/2026

𝐍𝐞𝐮𝐞 𝐏𝐮𝐛𝐥𝐢𝐤𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧: 𝐃𝐚𝐭𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐆𝐫𝐞𝐧𝐳𝐞𝐧 𝐛𝐞𝐢 𝐝𝐞𝐫 𝐈𝐦𝐦𝐨𝐛𝐢𝐥𝐢𝐞𝐧𝐚𝐤𝐪𝐮𝐢𝐬𝐞 𝐚𝐧𝐡𝐚𝐧𝐝 𝐯𝐨𝐧 𝐆𝐫𝐮𝐧𝐝𝐛𝐮𝐜𝐡𝐝𝐚𝐭𝐞𝐧

Die Nutzung öffentlich zugänglicher Registerdaten ist in der Praxis weit verbreitet. Unser aktueller Beitrag in der Zeitschrift des MANZ Verlags zeigt jedoch deutlich: Die öffentliche Zugänglichkeit des Grundbuchs (allein) rechtfertigt keine freie Weiterverwendung personenbezogener Daten.

Zentrale Aussagen:

– Die DSGVO kennt grundsätzlich keine Privilegierung „öffentlicher“ Daten (siehe Details im Aufsatz).

– Jede Weiterverarbeitung (zB zur Akquise) erfordert eine Rechtsgrundlage.

– Maßgeblich ist regelmäßig Art 6 Abs 1 lit f DSGVO – hierfür braucht man ein berechtigtes Interesse, Erforderlichkeit und eine Interessenabwägung.

– Entscheidend ist mitunter die richtige Adressatenauswahl: Nur tatsächlich verfügungsbefugte Personen dürfen kontaktiert werden.

Hintergrund des Beitrags ist eine 𝐚𝐤𝐭𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞 𝐄𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐃𝐒𝐁 (Datenschutzbehörde), in der die Kontaktaufnahme mit einer nicht verfügungsbefugten Person als rechtswidrig qualifiziert wurde.

Der Beitrag ist in der aktuellen Ausgabe der in der Rechtsdatenbank (RDB) bereits abrufbar: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIimmolex20260424 (kostenpflichtiger Zugang erforderlich)

BVwG: Auch Werbung im Willkommensmail kann unzulässiger Spam seinIn unserer anwaltlichen Praxis haben wir immer wieder m...
17/04/2026

BVwG: Auch Werbung im Willkommensmail kann unzulässiger Spam sein

In unserer anwaltlichen Praxis haben wir immer wieder mit Verwaltungsverfahren wegen 𝐂𝐨𝐥𝐝-𝐂𝐚𝐥𝐥𝐢𝐧𝐠 und unzulässiger 𝐖𝐞𝐫𝐛𝐞𝐦𝐚𝐢𝐥𝐬 zu tun. Eine Entscheidung des BVwG aus 2024 zeigt, wie schnell alltägliche Kommunikation rechtlich problematisch wird:

Ein 𝐖𝐢𝐥𝐥𝐤𝐨𝐦𝐦𝐞𝐧𝐬𝐦𝐚𝐢𝐥 𝐦𝐢𝐭 𝐕𝐞𝐫𝐭𝐫𝐚𝐠𝐬𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐥𝐚𝐠𝐞𝐧 wurde durch beigefügte Werbeangebote (auch von Drittanbietern) zum Verstoß gegen § 174 TKG.

Die 𝐰𝐞𝐬𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐓𝐚𝐤𝐞𝐚𝐰𝐚𝐲𝐬 für die Praxis:

- Auch Anhänge sind Teil der „elektronischen Post“

- Werbung wird weit ausgelegt – auch „Serviceangebote“ können darunter fallen

- Keine Einwilligung = unzulässig, selbst bei bestehendem Kontakt

- Gilt auch im B2B-Bereich

Zuständig für solche Verstöße ist das Fernmeldebüro (Verwaltungsstrafen bis EUR 50.000 bzw bis EUR 100.000).

Unser Fazit: Vertragskommunikation und Werbung sollten strikt getrennt werden, für Werbung braucht es eine Einwilligung.

Den vollständigen Blogartikel finden Sie hier:

Spam in Österreich: Gemäß § 174 TKG sind Cold Calling und Werbe-E-Mails ohne Zustimmung verboten, es drohen Verwaltungsstrafen.

🎙️ 𝐍𝐞𝐮𝐞 𝐏𝐨𝐝𝐜𝐚𝐬𝐭-𝐅𝐨𝐥𝐠𝐞 𝐳𝐮𝐦 𝐆𝐞𝐬𝐮𝐧𝐝𝐡𝐞𝐢𝐭𝐬𝐭𝐞𝐥𝐞𝐦𝐚𝐭𝐢𝐤𝐠𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳Es gibt eine neue Folge des Podcasts "Am Punkt" des Linde Verlags. G...
08/04/2026

🎙️ 𝐍𝐞𝐮𝐞 𝐏𝐨𝐝𝐜𝐚𝐬𝐭-𝐅𝐨𝐥𝐠𝐞 𝐳𝐮𝐦 𝐆𝐞𝐬𝐮𝐧𝐝𝐡𝐞𝐢𝐭𝐬𝐭𝐞𝐥𝐞𝐦𝐚𝐭𝐢𝐤𝐠𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳

Es gibt eine neue Folge des Podcasts "Am Punkt" des Linde Verlags. Gemeinsam mit Mag. Sandra Duscher durfte Kanzleipartnerin Dr. Klara Geuer kürzlich über die rechtlichen Grundlagen der Digitalisierung im österreichischen Gesundheitswesen sprechen – von ELGA über Datenschutz und Patientenrechte.

Die Podcast-Folge gewährt einen kompakten Überblick zu aktuellen Herausforderungen und zukünftigen Entwicklungen.

🎧 Zur Folge: https://lindemedia.at/podcast/298-geuer-und-duscher-gesundheitstelematikgesetz

Vielen Dank an Programmleiterin Mag. Andrea Jäger für die spannenden Fragen!

News Podcast #298 – Geuer und Duscher – Gesundheitstelematikgesetz von Linde Redaktion 18. März 2026 Das österreichische Gesundheitstelematikgesetz bildet die rechtliche Grundlage für die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen – von ELGA bis zum sicheren Datenaustausch zwischen Leistungser...

𝐉𝐮𝐝𝐢𝐤𝐚𝐭𝐮𝐫-𝐔𝐩𝐝𝐚𝐭𝐞 𝐳𝐮𝐦 𝐔𝐫𝐡𝐞𝐛𝐞𝐫𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭 𝐛𝐞𝐢 𝐃𝐞𝐬𝐢𝐠𝐧𝐬: 𝐏𝐥𝐚𝐠𝐢𝐚𝐭 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐈𝐧𝐬𝐩𝐢𝐫𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧? Ein Künstler sah seine stilisierten Skulpturen ...
25/03/2026

𝐉𝐮𝐝𝐢𝐤𝐚𝐭𝐮𝐫-𝐔𝐩𝐝𝐚𝐭𝐞 𝐳𝐮𝐦 𝐔𝐫𝐡𝐞𝐛𝐞𝐫𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭 𝐛𝐞𝐢 𝐃𝐞𝐬𝐢𝐠𝐧𝐬: 𝐏𝐥𝐚𝐠𝐢𝐚𝐭 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐈𝐧𝐬𝐩𝐢𝐫𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧?

Ein Künstler sah seine stilisierten Skulpturen durch ähnliche Deko-Figuren eines Online-Shops verletzt und beantragte eine einstweilige Verfügung – ohne Erfolg.

Der OGH stellte in einer aktuelle Entscheidung (4Ob166/25b vom 20.2.2026) zum Urheberrecht bei Designs Folgendes klar:

- Urheberrechtlichen Schutz gibt es nur für die 𝐤𝐨𝐧𝐤𝐫𝐞𝐭𝐞 𝐆𝐞𝐬𝐭𝐚𝐥𝐭𝐮𝐧𝐠 (nicht für die Idee oder den Stil).

- Ähnlichkeit reicht für eine Urheberrechtsverletzung nicht – es müssen 𝐤𝐨𝐧𝐤𝐫𝐞𝐭𝐞 𝐄𝐥𝐞𝐦𝐞𝐧𝐭𝐞 übernommen werden.

- Die 𝐁𝐞𝐰𝐞𝐢𝐬𝐥𝐚𝐬𝐭 liegt beim Kläger – pauschale Vergleiche genügen nicht.

Fazit: Entscheidend ist nicht der Gesamteindruck, sondern die konkrete kreative Ausgestaltung.

➡️ Zum Blogartikel: https://www.geuer.at/2026/03/17/urheberrecht-design/

📩 Weitere Fragen zu Design- oder Urheberrecht? Wir unterstützen gerne.

Urheberrecht Design: wann ist ein Design urheberrechtlich geschützt Österreich, Unterschied Inspiration und Plagiat Design

Hinweis für Immobilienkäufer: Temporäre Gebührenbefreiung läuft 2026 ausSeit Juli 2024 gilt in Österreich eine attraktiv...
17/03/2026

Hinweis für Immobilienkäufer: Temporäre Gebührenbefreiung läuft 2026 aus

Seit Juli 2024 gilt in Österreich eine attraktive Gebührenbefreiung bei der Grundbuchseintragung für selbst genutztes Wohneigentum. Die Regelung endet mit 30. Juni 2026. Entscheidend ist nicht der Kaufvertragsabschluss, sondern der Zeitpunkt der Einbringung des Grundbuchsgesuchs.

👉 Details gibt es in unserem Blogartikel nachzulesen: https://www.geuer.at/2026/03/13/grundbuchseintragungsgebuehr-oesterreich/

Bei Fragen rund um Immobilienkauf und Grundbuch stehen wir gerne zur Verfügung.

Grundbuchseintragungsgebühr Österreich: § 25a GGG Gebührenbefreiung, Gebührenbefreiung Grundbuch 2026, Immobilienkauf

🔒 Account bei Facebook oder Instagram gesperrt – was tun?Eine Kontosperre kann für Unternehmen, Selbständige oder Influe...
13/03/2026

🔒 Account bei Facebook oder Instagram gesperrt – was tun?

Eine Kontosperre kann für Unternehmen, Selbständige oder Influencer erhebliche Folgen haben. Auch große Plattformbetreiber wie Meta dürfen Accounts jedoch nicht völlig beliebig sperren – es gelten vertragliche Regeln und europäische Vorgaben, insbesondere der Digital Services Act (DSA).
In unserem neuen Blogartikel erklären wir, welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffene haben.

👉 Mehr dazu im Blog:

Account gesperrt: Was tun, wenn Meta Business Account (Facebook/ Instagram) gesperrt wurde? Rechtliche Möglichkeiten.

🔎 𝐔𝐩𝐝𝐚𝐭𝐞 𝐢𝐦 𝐃𝐚𝐭𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭: Zwei neue VwGH-Erkenntnisse vom Dezember 2025Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich ku...
03/03/2026

🔎 𝐔𝐩𝐝𝐚𝐭𝐞 𝐢𝐦 𝐃𝐚𝐭𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭: Zwei neue VwGH-Erkenntnisse vom Dezember 2025

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich kurz vor Jahresende mit zwei wichtigen Fragen im Datenschutzrecht befasst:

1. Art 55 DSGVO – „justizielle Tätigkeit“

Die Dienstaufsicht über nicht-richterliche Bedienstete ist Justizverwaltung – nicht Rechtsprechung. Die Datenschutzbehörde bleibt also zuständig.

2. § 24 DSG – Einjahresfrist für Datenschutzbeschwerden

Die subjektive Frist von einem Jahr ab Kenntnis der Verletzung ist unionsrechtskonform. Verspätete Beschwerden sind zurückzuweisen.

Die Entscheidungen zeigen einmal mehr: Im Datenschutzrecht kommt es nicht nur auf das materielle Recht an – sondern 𝐞𝐛𝐞𝐧𝐬𝐨 𝐚𝐮𝐟 𝐝𝐚𝐬 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧𝐬𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭 und das 𝐙𝐮𝐬𝐚𝐦𝐦𝐞𝐧𝐬𝐩𝐢𝐞𝐥 𝐯𝐨𝐧 𝐃𝐒𝐆𝐕𝐎 𝐮𝐧𝐝 𝐧𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐚𝐥𝐞𝐦 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭.

Den vollständigen Blogbeitrag finden Sie hier: https://www.geuer.at/2026/03/03/datenschutzbeschwerde/

Datenschutzbeschwerde: Rechtsanwalt für Datenschutzrecht, Frist und Zuständigkeit Datenschutzbehörde und Gericht

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