17/04/2024
Heute im Blickpunkt: Die Mietminderung 👀
Mietende haben durchaus das Recht, aufgrund bestimmter Mängel eine Mietminderung zu verlangen. Jeder Mangel muss hierfür zunächst dokumentiert werden. Sie können hierzu Fotos machen oder einen kurzen Film aufnehmen. Anschließend informieren Sie Ihre(n) Vermieter/in so schnell es geht und fordern ihn/sie auf, den Mangel zu beheben. Anhand von Mängellisten (die Sie online finden) können Sie herausfinden, wieviel Sie im Einzelfall mindern dürfen. Solange der entsprechende Mangel nicht behoben ist, können Sie dementsprechend weniger Miete überweisen.
Hier einige reale Beispielfälle, bei denen in 2024 Mietminderung erfolgte:
➡️ Heizungsausfall, kein Warmwasser
➡️ Feuchtigkeit, Schimmel in der Wohnung
➡️ Trockengerät in der Wohnung
➡️ fehlende Trittschalldämmung
➡️ Baulärm, Staub wegen Bauvorhaben in der Nachbarschaft
➡️ Bauarbeiten durch Dachausbau, Baugerüst, verklebte Fenster
➡️ Flächenabweichung um mehr als 10 %,
➡️ Lärmbelästigung durch Hundegebell
➡️ Geräuschbelästigung durch Garagentor
➡️ Baulärm vom Nachbargrundstück
➡️ Kochgerüche im Schlafzimmer zur Nachtzeit
➡️ Duschkabine undicht
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