11/04/2026
‼️ 𝗩𝗙𝗚𝗛-𝗘𝗥𝗞𝗘𝗡𝗡𝗧𝗡𝗜𝗦: 𝗥𝗔𝗦𝗘𝗥-𝗘𝗡𝗧𝗘𝗜𝗚𝗡𝗨𝗡𝗚 𝗡𝗨𝗡 𝗔𝗨𝗖𝗛 𝗙Ü𝗥 𝗟𝗘𝗔𝗦𝗜𝗡𝗚❓ ⚖️🚗
➡️ Die Ausgangslage ist schnell erklärt: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat bestätigt
https://www.vfgh.gv.at/medien/Raser-Beschlagnahmung-KFZ.de.php?), dass die Beschlagnahme und der Verfall von Fahrzeugen bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen grundsätzlich verfassungskonform sind. Gleichzeitig hat er aber eine entscheidende Hürde beim Eingriff in fremdes Eugentum beseitigt: Die bisherige Ausnahme für Leasing- und Firmenfahrzeuge wurde als gleichheitswidrig aufgehoben. Künftig soll also auch das Auto eines Dritten – etwa einer Leasinggesellschaft – eingezogen und versteigert werden können.
➡️ Was auf den ersten Blick nach „mehr Verkehrssicherheit“ klingt, wirft bei näherer Betrachtung erhebliche Fragen auf. Denn der VfGH stellt damit letztlich das Eigentum eines unbeteiligten Dritten unter den Vorbehalt fremden Fehlverhaltens. Das widerspricht dem klassischen Grundsatz, dass Sanktionen den Täter treffen sollen – und nicht den Eigentümer, der weder Einfluss noch Kontrolle über das konkrete Verhalten hat. Dass der Gerichtshof argumentiert, Leasing dürfe keine „Umgehung“ sein, blendet genau diesen zentralen Unterschied aus: Eigentum und Nutzung sind im Leasing bewusst getrennt – und genau das wird hier systematisch durchbrochen.
➡️ Die wirtschaftlichen Folgen sind absehbar: Wenn Eigentümer das Risiko tragen, für fremdes Verhalten faktisch enteignet zu werden, wird dieses Risiko eingepreist. Der österreichische Leasingverband warnt bereits vor „massiven Auswirkungen“ und einer Gefährdung des gesamten Leasingmodells (https://orf.at/stories/3426499/?). Am Ende trifft es nicht den „Raser“, sondern die breite Masse der rechtstreuen Kunden – durch höhere Leasingraten, strengere Vertragsbedingungen oder eingeschränkten Zugang zu Finanzierung überhaupt. Ein klassischer Fall von gut gemeinter, aber systemisch schlecht durchdachter Regulierung.
➡️ Und genau hier liegt das Kernproblem: Niemand muss Raserei verteidigen, um diese Entwicklung kritisch zu sehen. Die Frage ist nicht ob man Verkehrssicherheit stärkt, sondern wie. Der Verfall fremden Eigentums ist ein grobes Instrument, das rechtsstaatliche Grundlinien verwischt. Effektivere Mittel – etwa gezielte Fahrverbote, technische Limitierungen oder empfindliche persönliche Sanktionen – treffen den Täter selbst. Die jetzige Linie hingegen droht, ein fundamentales Prinzip auszuhöhlen: Eigentum darf nicht zur beliebig disponiblen Sicherungsmasse staatlicher Strafpolitik werden.
https://www.leadersnet.at/news/99003,kuenftig-duerfen-auch-geleaste-raser-autos-versteigert-werden.html
Bisher waren Leasing-Fahrzeuge von der Regelung ausgeschlossen – sie galt nur, wenn der Pkw Alleineigentum des Lenkers war. Doch jetzt wurde diese Bestimmung aufgehoben, was auch Auswirkungen auf Leasing-Anbieter und Autovermieter haben. | 09.04.2026