Rechtsanwalt Hofmann

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12/07/2024

KEINE AUTOMATISCHE VERJÄHRUNG VON HAGELSCHÄDEN NACH 3 JAHREN!

Es hält sich das hartnäckige Gerücht, Dächer (aber auch andere Sachen), die durch das Hagelschadenereignis am 22.6.2021 beschädigt wurden könnten nach dem 21.6.2024 nicht mehr repariert werden, da die Versicherungsleistung verjährt ist. DIES IST UNRICHTIG.

Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren gem § 12 Abs 1 VersVG, der allgemeinen Verjährungsregeln vorgeht, zwar grundsätzlich in drei Jahren. Diese Frist ist aber gehemmt bis zur Entscheidung über die Deckung des Versicherers.
Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs. Geldleistungen des Versicherers sind mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen fällig. Weder der Eintritt des Versicherungsfalles noch der Zeitpunkt, in dem die Versicherungsnehmer Kenntnis davon erlangen, ist für die den Beginn der Verjährungsfrist von Bedeutung.
Verursachen Versicherungsnehmer oder Versicherer eine Verzögerung bei der Feststellung des Versicherungsfalles, so gilt Folgendes: Die Verjährung beginnt ab dem hypothetischen Zeitpunkt zu laufen, an dem die Umstände und Erhebungen zum Eintritt des Versicherungsfalles bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären.
Hemmung bedeutet, dass der Fristlauf der Verjährung pausiert wird. Erst nachdem der Grund für die Hemmung wegfällt, beginnt die Frist wieder (weiter) zu laufen. Nachdem Versicherungsnehmer einen Anspruch beim Versicherer angemeldet haben, kommt es zu einer Fortlaufhemmung. Die Hemmung dauert an, bis der Versicherungsnehmer eine Entscheidung des Versicherers in geschriebener Form erhält. Wenn der Versicherer erklärt, dass und inwieweit er seine Leistungspflicht anerkennt, bringt er damit zum Ausdruck, dass er die notwendigen Erhebungen selbst für beendet hält.
Macht der Versicherungsnehmer nach der ersten Schadensmeldung noch weitere Schäden geltend, so hat der Versicherer unzweifelhaft zum Ausdruck zu bringen, dass er diese Leistungen ablehnt. Erst daraus kann der Versicherte ersehen, dass der Versicherer keine Erhebungen mehr führt und sein (Teil)Anspruch fällig ist.

Es kommt somit darauf an, wann die Versicherungsleistung fällig ist. Ab diesem Zeitpunkt (Tag) läuft die dreijährige Verjährungsfrist. Fällig ist sie aber nicht mit dem Tag des Hagelereignisses, sondern erst, wenn die Versicherung ihre Erhebungen beendet hat. Dazu zählt bspw die Einholung des Gutachtens auf dessen Basis der Versicherer die Erklärung abgibt welchen Teil des Schadens er in welcher Höhe übernimmt. Solange kein Gutachten vorliegt und die Versicherung nicht erklärt hat, den Schaden (auf Basis des Gutachtens) zu übernehmen beginnt die Verjährung nicht zu laufen. Nicht abschließend geklärt ist, wenn die Versicherung aufgrund einer zweiten Meldung eine Nachbegutachtung vornimmt. Hier sprechen aber gewichtige Argumente dafür, dass entweder der Teil der Kosten, die neu hinzukommen, erst nach drei Jahren (und somit später) verjährt oder alternativ erneut wieder eine Hemmung für alles eintritt und man so ebenfalls Zeit gewinnt.
Ungeklärt ist auch, ob die dichte Auftragslage bei Dachdeckern dazu führt, dass der Versicherungsnehmer unverschuldet nicht rechtzeitig die Leistung (Geld) abrufen kann und die Verjährung somit nicht abläuft. Dies wäre aber vom Versicherungsnehmer zu beweisen.

Unsere Anwälte Mag. Franz Hofmann und Mag. Dominik Leitner stehen Ihnen bei derartigen Auseinandersetzungen gerne rechtsberatend zur Seite.

Gebührenbefreiung für Kaufverträge bis zu € 500.000, --Teile des Wohn- und Baupakets haben kürzlich den Finanzausschuss ...
20/03/2024

Gebührenbefreiung für Kaufverträge bis zu € 500.000, --

Teile des Wohn- und Baupakets haben kürzlich den Finanzausschuss passiert. Aus rechtlicher Sicht führen vor allem die künftige Streichung der Eintragungsgebühr für den Eigentumserwerb und die damit zusammenhängende Eintragungsgebühr für Pfandrechte bis zu einer Bemessung von € 500.000, - zu einer wesentlichen finanziellen Entlastung der Käufer.

Um die gebührenrechtliche Begünstigung in Anspruch nehmen zu können sind allerdings ua. mehrere Voraussetzungen zu beachten:
• Das Titelgeschäft (bspw der Kaufvertrag) muss nach dem 31.03.2024 abgeschlossen werden.
• Der Grundbuchsantrag darf erst nach dem 30.6.2024 bei Gericht einlangen. Da die Maßnahme voraussichtlich auf 2 Jahre befristet ist, muss der Antrag spätestens am 30.6.2026 einlangen, um eine Befreiung in Anspruch nehmen zu können.
• Die erworbene bebaute oder unbebaute Liegenschaft muss der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses des Käufers dienen. Dies ist auch nachzuweisen.
• Die Befreiung muss vom Vertragserrichter bereits in der ersten Eingabe beantragt werden.
• Pfandrechte müssen zumindest zu 90 % dem Ankauf oder der Sanierung der begünstigten Liegenschaft dienen. Bis zu € 500.000, - können mehrere Pfandrechte aber zusammengerechnet werden.

Das bedeutet für künftige Käufer eine Ersparnis von bis zu € 11.500, -, falls eine Liegenschaft um € 500.000, - erworben wird und der Käufer diesen Ankauf mit einem Pfandrecht in Höhe von ebenfalls € 500.000, - besichert, da die ersparte Eintragungsgebühr für den Kauf (1,1% vom Kaufpreis iHv € 500.000 = € 5.500, -) und für die Pfandrechtseintragung (1,2% des Pfandrechts iHv € 500.000 = € 6.000, -) zusammengerechnet werden können.

Wichtiger Hinweis: Eine Befreiung der Grunderwerbssteuer iHv derzeit bis zu 3,5 % wurde (noch) nicht beschlossen und fällt weiterhin an.

Da es neben den zu beachtenden Voraussetzungen auch zu einem nachträglichen Entfall der Gebührenbefreiung kommen kann und besondere Nachweise zu erbringen sind, ist auf die Auswahl eines kompetenten und erfahrenen Beraters und Vertragserrichters besonderes Augenmerk zu legen. Als Spezialist für Kaufverträge und erfahrener Ansprechpartner in sämtlichen Immobilienangelegenheiten hat die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Franz Hofmann bereits hunderte Immobilienfälle erfolgreich abgewickelt. Gerne unterstützen wir Sie daher gerade jetzt in der künftigen Vertragserrichtung, -abwicklung und bei der Beantwortung wichtiger Fragen.

Warum Sie jetzt aufpassen müssen, wenn Sie nach Rechts-Tipps im Immobilienbereich suchen…Das Internet ist leider nicht i...
19/07/2021

Warum Sie jetzt aufpassen müssen, wenn Sie nach Rechts-Tipps im Immobilienbereich suchen…

Das Internet ist leider nicht immer kompetent. Besonders in spezifischen Angelegenheiten kursiert gefährliches Halbwissen.​

Aufgepasst: Wenn es um das Immobilienrecht geht, müssen Sie Ihre Problemstellung vorerst genau analysieren um zu sehen an welchen Punkten Sie ansetzten müssen - Übersehen Sie etwas, haben Sie noch mehr Probleme als zuvor.​

Unser einfacher Rechtstipp…​

Suchen Sie sich einen persönlichen Berater der Sie transparent über die Irrtümer im Rechts- und Vertragswesen aufklärt und Sie an der Hand nimmt.​

Wir von der Rechtsberatung Hofmann, betreuen seit über 20 Jahren, über hunderte Klienten und helfen weiter, wenn es um Themen wie Immobilienkauf, Wohnungs- und Geschäftsraummiete, Bauträgerprojekte, Übergaben und Schenkungen von Liegenschaften, Fragen des Wohnungseigentumsrechte, Pachtverträge geht.

Was einem keiner über Rechtsberatungen im Immobilienbereich erzählt… (Waren Sie bereits selber betroffen?)​​Auf der Such...
19/03/2021

Was einem keiner über Rechtsberatungen im Immobilienbereich erzählt… (Waren Sie bereits selber betroffen?)​

​Auf der Suche nach Informationen. Vielleicht kennen Sie das, wenn Sie gezielt nach einer Rechtsberatung im Internet suchen und nur mit unklaren Texten überladen werden?​

​Das ist nicht der Sinn einer Beratung, denn oberflächliche Begriffsdefinitionen bringen Sie nicht weiter und lösen keine Probleme (Warum wollen die „Online-Berater“, Sie auf ihre Webseite locken?)​

​Die Lösung: Suchen Sie sich einen persönlichen Berater, der individuell auf Ihre Situation eingehen kann - Ansonsten können Sie im Nachhinein mehr Probleme bekommen als vorher.​

​Wir von der Rechtsberatung Hofmann, betreuen seit über 20 Jahren, über hunderte Klienten und helfen weiter, wenn es um Themen wie Immobilienkauf, Wohnungs- und Geschäftsraummiete, Bauträgerprojekte, Übergaben und Schenkungen von Liegenschaften, Fragen des Wohnungseigentumsrechte, Pachtverträge geht.

Kindesunterhalt: Verweigerung des Kontaktrechts führt zu keiner Erhöhung der UnterhaltspflichtDer Oberste Gerichtshof sp...
17/07/2020

Kindesunterhalt: Verweigerung des Kontaktrechts führt zu keiner Erhöhung der Unterhaltspflicht
Der Oberste Gerichtshof sprach in einer aktuellen Entscheidung aus, dass das Gesetz keine Grundlage dafür bietet, den kontaktunwilligen Elternteil „unterhaltsrechtlich zu bestrafen“.
(Vgl. OGH 25.9.2019, 1 Ob 107/19w)

(Bildnachweis: pixabay.com)

Eherecht / Nacheheliches Aufteilungsverfahren:Während der Ehe angesammelte Liegenschaften, die vermietet werden, sind in...
29/01/2020

Eherecht / Nacheheliches Aufteilungsverfahren:

Während der Ehe angesammelte Liegenschaften, die vermietet werden, sind in aller Regel aufzuteilende eheliche Ersparnisse.
(OGH 30.4.2019, 1 Ob 112/18d; Bildnachweis: pixabay.com)

Das Internet ist keine rechtsfreie Zone. Ob elektronischer Handel oder Datenschutz – das Internetrecht setzt sich aus un...
07/09/2017

Das Internet ist keine rechtsfreie Zone. Ob elektronischer Handel oder Datenschutz – das Internetrecht setzt sich aus unterschiedlichen Rechtsgebieten zusammen. Wir beraten Sie zuverlässig!

Wir beantworten gerne Ihre Fragen in Sachen Mietvertrag. Ob Erstellung oder rechtliche Beratung zu Ihrem bestehenden Ver...
05/09/2017

Wir beantworten gerne Ihre Fragen in Sachen Mietvertrag. Ob Erstellung oder rechtliche Beratung zu Ihrem bestehenden Vertrag – wir sind für Sie da! 👍

Der Sommer war heiß und Sie erwägen den Einbau einer Klimaanlage? Wenn Sie als Mieter eine Klimaanlage einbauen lassen m...
31/08/2017

Der Sommer war heiß und Sie erwägen den Einbau einer Klimaanlage? Wenn Sie als Mieter eine Klimaanlage einbauen lassen möchten, gibt es einiges zu beachten. ⬇

AK-Mietrechtsexperte weist auf unklare Rechtslage hin – Durchsetzbarkeit des Einbaus via Schlichtungsstelle oder Gericht fraglich

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