03/03/2026
Der Tod eines nahestehenden Menschen stellt das Leben für einen Moment still. Neben Trauer und Abschied tauchen oft sehr rasch rechtliche Fragen auf, die in dieser sensiblen Phase zusätzlich fordern.
Auch wir sind derzeit im familiären Umfeld mit einer Verlassenschaft befasst. Dabei erleben wir – nicht nur aus beruflicher Sicht, sondern auch persönlich – wie wichtig klare rechtliche Abläufe, transparente Information und eine strukturierte Begleitung sind.
Wie läuft ein Verlassenschaftsverfahren in Österreich ab?
Nach einem Todesfall wird automatisch beim zuständigen Bezirksgericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Dieses wird in der Regel einer Notarin oder einem Notar als Gerichtskommissär übertragen.
Im Zuge dieses Verfahrens wird insbesondere festgestellt:
• Ob eine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) vorhanden ist
• Wer als gesetzliche Erbin oder gesetzlicher Erbe in Betracht kommt
• Welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bestehen
• Ob eine bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben wird
Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Ehegatt bzw. eingetragene Partner und Kinder sind dabei in erster Linie erbberechtigt. Unabhängig davon können Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger bestehen.
Unsere Erfahrung zeigt: Viele Unsicherheiten entstehen nicht aus mangelndem Vertrauen innerhalb der Familie, sondern aus fehlender Klarheit über Rechte und Pflichten. Gerade deshalb ist eine rechtzeitige Vorsorge – etwa durch ein eindeutig formuliertes Testament – ein wichtiger Schritt, um Angehörige später zu entlasten.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
✔ der Errichtung von Testamenten
✔ Fragen zum Pflichtteilsrecht
✔ Erb- und Pflichtteilsverzichten
✔ der Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
✔ der rechtlichen Vorsorgeplanung
In herausfordernden Zeiten ist es beruhigend, einen kompetenten und zugleich verständnisvollen Ansprechpartner an seiner Seite zu wissen.
In stillen Gedenken an unsere ruhenden Liebsten❤️🩹🕊️