JUSLINE JUSLINE - Alles was Recht ist Und verkörpern die neuen Entwicklungstrends "open access" und "collaboration". Davon profitieren alle Rechtsanwender.

Die bereits 1995 gegründete Internet-Plattform JUSLINE stellt die führenden juristischen Informations- und Kooperationsangebote des Web 2.0 bereit: Applikationen wie die Offenen Gesetzeskommentare, die Rechtsanwalts Netzwerke, die Rechtsanwalts Raster Suche, das Vertrags-Networking oder die "Widgets" mit juristischen Pressemitteilungen schöpfen das interaktive Potenzial des Mediums Internet voll a

us. Rechtssuchende wie Rechtsberater. Daneben gibt es die seit Jahren bewährten Suchfunktionen für Gericht, Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt, Sachverständiger, Notar und Patentanwalt. Die von Professor Norbert Gugerbauer gegründete JUSLINE wurde wiederholt ausgezeichnet, u.a. von der renommierten Tageszeitung WALL STREET JOURNAL als eines der besten Internet-Angebote Europas für "business and investing". Der Wortteil "jus" kommt aus dem Lateinischen, heißt "Recht" und findet sich etwa im Begriff "Justiz". Der Wortteil "line" kommt aus dem Englischen, heißt "Leitung" und findet sich etwa im Begriff "online". Das Wort JUSLINE spricht man daher als "juslain" aus. Informationen über Anwalt, Recht, Rechtsanwalt, Fachanwalt, Sachverständiger, Notar, Patentanwalt, Vertragsmuster, Mustervertrag und Vertrag. Siehe auch das Impressum. JUSLINE - Anwalt, Berater, Recht, Forum, Forum Recht, Gericht, Rechtsanwalt, Fachanwalt, Sachverständiger, Notar, Patentanwalt, Vertragsmuster, Mustervertrag und Vertrag.

Heute ist unser letzter Arbeitstag ... :-(Das JUSLINE-Team möchte sich in diesem Sinne bei allen FB-Nutzern bedanken. AL...
30/09/2015

Heute ist unser letzter Arbeitstag ... :-(
Das JUSLINE-Team möchte sich in diesem Sinne bei allen FB-Nutzern bedanken. ALLES GUTE ;-)

OGH: Investitionsablöse und Gewährleistungansprüche des MietersDer im Außerstreitverfahren zu verfolgende Rückforderungs...
29/09/2015

OGH: Investitionsablöse und Gewährleistungansprüche des Mieters

Der im Außerstreitverfahren zu verfolgende Rückforderungsanspruch nach § 27 Abs 3 Mietrechtsgesetz (MRG) verdrängt die vom Mieter aus einer Investitionsablösevereinbarung geltend gemachten gewährleistungsrechtlichen Ansprüche.

Der Beklagte war der Vormieter einer als Schlosserei gewidmeten Lagerhalle als Teil eines Altbaus in Wien 6. Er ließ während seines Mietverhältnisses den ca 280 m2 großen Bestandgegenstand umfassend generalsanieren und in eine Wohnung (Loft) umbauen. Der klagende Nachmieter zahlte dem Beklagten über 180.000 EUR als Abgeltung für die Umbauarbeiten.

Der Kläger nimmt den Beklagten auf Zahlung der Kosten der von ihm beabsichtigten Verbesserung im Ausmaß von 81.443,30 EUR in Anspruch und macht dabei aus dem Rechtsgrund der Gewährleistung eine Reihe von Sachmängel geltend. Der Beklagte wendet ein, dass die Ablöse dem Zeitwert der von ihm getätigten Investitionen entsprochen und er keinen bestimmten Zustand der Wohnung zugesichert habe.

Das Erstgericht entschied über Teile der Klagsforderung, stellte eine Reihe von Mängeln samt den entsprechenden Verbesserungskosten fest und sprach diese dem Kläger zu.

Das Berufungsgericht verneinte das auf Gewährleistung gestützte Klagebegehren und hob das Urteil zur neuerlichen Entscheidung über weitere Anspruchsgrundlagen auf.

Der Oberste Gerichtshof gab dem gegen den Aufhebungsbeschluss erhobenen Rekurs des Klägers keine Folge. Vertragsgegenstand der Investitionsablösevereinbarung ist der Wert der am Bestandobjekt getätigten Aufwendungen (Investitionen) zum Übergabszeitpunkt. Wegen der Anwendbarkeit des MRG hat der klagende Nachmieter aufgrund des § 27 Abs 3 MRG ohnedies die Möglichkeit, im Außerstreitverfahren (bzw vor der Schlichtungsstelle) jenen Teil der Ablöse zurückzufordern, der keiner Gegenleistung entspricht. Dieser Rückforderungsanspruch ist ein Bereicherungsanspruch eigener Art und verdrängt die Gewährleistungsbestimmungen der §§ 922 ff ABGB.

OGH, 11. 8. 2015, 4 Ob 117/15g

http://www.ogh.gv.at/de

;-)
21/09/2015

;-)

21/09/2015

Welche Rechte haben Sie bei Verspätung, Streichung oder Überbuchung Ihres Fluges? – Alles zum Thema Fluggastrechte finden Sie hier.

So ist es ... ;-)
21/09/2015

So ist es ... ;-)

An Inkompetenz nicht mehr zu übertreffen: Budget - Fiskalrat warnt vor Verfehlen der Budgetziele 2016 :-(Der Fiskalrat w...
16/09/2015

An Inkompetenz nicht mehr zu übertreffen: Budget - Fiskalrat warnt vor Verfehlen der Budgetziele 2016 :-(

Der Fiskalrat warnt davor, dass Österreich im kommenden Jahr seine Budgetziele verfehlen könnte. Zwar decken sich die von der Regierung angestrebten Reformen mit den Empfehlungen der EU-Kommission, der Präsident des Fiskalrats Bernhard Felderer fürchtet aber, dass die avisierten Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung nicht ausreichen, um die Budgetvorgaben der EU 2016 einzuhalten. Vor allem die Gegenfinanzierung der Steuerreform wackelt seiner Meinung nach. Finanzminister Hans-Jörg Schelling gab im Budgetausschuss des Nationalrats allerdings Entwarnung. Er ist sich sicher, dass Österreich beim strukturellen Defizit auch im nächsten Jahr innerhalb der Toleranzgrenze bleiben wird.

Die Finanzausgleichsverhandlungen mit den Ländern laufen Schelling zufolge konstruktiv, aber sehr kontroversiell. Auch was die angestrebten einheitlichen Rechnungslegungsvorschriften für alle öffentlichen Haushalte betrifft, gibt es noch keine endgültige Lösung. Schelling will bis allerspätestens November eine Einigung erzielen, ein Entschließungsantrag der Koalitionsparteien zu dieser Frage wurde vorerst vertagt. Thema im Budgetausschuss waren auch der aktuelle Budgetvollzug, die Finanzhilfen für die Euro-Krisenländer und der österreichische Beitrag zum Green Climate Fund.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/AKT/SCHLTHEM/SCHLAG/218Budgetausschuss.shtml

OGH: Provisionsanspruch ohne Vertragsabschluss muss klar und eindeutig vereinbart werdenUnter bestimmten Voraussetzungen...
15/09/2015

OGH: Provisionsanspruch ohne Vertragsabschluss muss klar und eindeutig vereinbart werden

Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Makler ein Provisionsanspruch auch dann zustehen, wenn es zu keinem Vermittlungserfolg kommt. Darüber muss allerdings eine besondere Vereinbarung getroffen werden, die für den Verbraucher klar und eindeutig sein muss.

Zur Entscheidung:

http://www.ogh.gv.at/de/entscheidungen/weitere/provisionsanspruch-ohne-vertragsabschluss-muss

DruckversionOGH30. 7. 20158 Ob 66/15m Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Makler ein Provisionsanspruch auch dann zustehen, wenn es zu keinem Vermittlungserfolg kommt. Darüber muss allerdings eine besondere Vereinbarung getroffen werden, die für den Verbraucher klar und eindeutig sein muss. Di…

Einen tollen Wochenstart euch allen ... ;-)
14/09/2015

Einen tollen Wochenstart euch allen ... ;-)

Nationalrat: Tagung 2015/16 wurde eröffnetDie Tagungsperiode des Nationalrats 2015/16 hat begonnen. Nachdem die Abgeordn...
09/09/2015

Nationalrat: Tagung 2015/16 wurde eröffnet

Die Tagungsperiode des Nationalrats 2015/16 hat begonnen. Nachdem die Abgeordneten Anfang September zu einer Sondersitzung zusammengetreten sind, um über die aktuelle Flüchtlingswelle und das neue Hilfspaket für Griechenland zu diskutieren, startet nun die reguläre Herbstarbeit. So sind im September neben dem Hypo-Untersuchungsausschuss etwa Sitzungen des Verkehrsausschusses, des Budgetausschusses, des Verfassungsausschusses, des Rechnungshofausschusses und des Umweltausschusses in Aussicht genommen. Zudem wird die Enquete-Kommission zur Stärkung der Demokratie in Österreich ein letztes Mal tagen und einen Abschlussbericht vorlegen. Auch mehrere Klubklausuren, in denen die Abgeordneten fraktionsintern über aktuelle politische Vorhaben diskutieren und Arbeitsschwerpunkte festlegen, sind terminisiert.

Die erste Plenarsitzung des Nationalrats im Herbst findet gemäß Arbeitsplan am 23. September statt. Unter anderem könnte dort das von der Koalition und den Grünen beantragte Durchgriffsrecht des Bundes zur Schaffung von Flüchtlingsquartieren beschlossen werden.

Na dann ... ;-)

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