Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hauptmann

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hauptmann Rechtsanwalt

Spezialgebiete:
Familienrecht
Scheidungsrecht
Unterhaltsrecht
Zivilrecht (speziell Verkehrsunfälle, Gewährleistung, Schadenersatz, Arzthaftung)
Strafrecht
Inkassowesen
Verwaltungsstrafverfahren
Immobilienverträge

Das österreichische Rechtssystem des nachehelichen Unterhalts hängt in der Regel wesentlich davon ab, ob der Unterhaltss...
02/08/2022

Das österreichische Rechtssystem des nachehelichen Unterhalts hängt in der Regel wesentlich davon ab, ob der Unterhaltsschuldner alleine oder zumindest überwiegend an der Zerrüttung der Ehe schuldig ist. Die Judikatur zur Frage, wann ein Ehepartner alleine oder zumindest überwiegend an der Zerrüttung der Ehe schuldig ist, ist allerdings eher restriktiv. weshalb in den meisten Fällen, das Gericht zum Ergebnis gelangt, dass beide Teile gleichteilig schuldig sind. Der Zuspruch eines nachehelichen Unterhaltes ist daher eher die Ausnahme, als die Regel.

Unterhalt während aufrechter Ehe oder auch noch danach – lohnt es sich, darum zu streiten?

Auch Bewertungen auf Google und Co können kreditschädigend sein, wenn ihr Inhalt tatsachenwidrig ist. Es besteht in dies...
23/12/2021

Auch Bewertungen auf Google und Co können kreditschädigend sein, wenn ihr Inhalt tatsachenwidrig ist. Es besteht in diesem Fall sogar ein Recht auf Löschung und Schadenersatz.

https://www.derstandard.at/story/2000132126985/anwaeltin-klagte-erfolgreich-auf-loeschung-von-unfairer-google-bewertung?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR3SMRXm7-_ISiAs9VNcIamXWBzqt-KyhuP9iBC7ZcnHXcW6Z99yfdPATM4 =1640258224

Die Rechtsanwältin vertrat eine Frau bei der Scheidung. Der geschiedene Ehemann gab der Kanzlei nur einen von fünf Sternen. Jetzt muss er die negative Bewertung löschen

29/09/2021

Gemäß § 9 Abs 1 Mietrechtsgesetz (MRG) darf der Vermieter seine Zustimmung zu einer vom Mieter beabsichtigten wesentlichen Veränderung (Verbesserung) nicht verweigern, wenn „die Veränderung der Übung des Verkehrs entspricht und einem wichtigen Interesse des Hauptmieters dient“ (Z 2). Einer...

17/11/2020

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit heute 0 Uhr befindet sich Österreich leider in einem zweiten Lock-Down und gelten damit vor allem strenge Ausgangsbeschränkungen, von denen es nur gewisse Ausnahmen gibt.

Rechtsanwaltskanzleien sind vom Betretungsverbot ausgenommen und ist die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen einer Kanzlei von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen. Dies wurde in der Rechtlichen Begründung der mit heute geltenden COVID-Notfallmaßnahmenverordnung klargestellt.

Ich bitte Sie allerdings um Terminvereinbarung unter folgenden Kontaktdaten:
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0662/890276

Bleiben Sie gesund.
Dr. Wolfgang Hauptmann

18/03/2020

Liebe Klientinnen und Klienten!

Vielfach soll es in der Bevölkerung Probleme gegeben haben, Rechtsanwälte oder Notare für notwendige Fragen zu erreichen

Meine Kanzlei ist weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie erreichbar und stehe ich Ihnen wie gewohnt sowohl telefonisch unter 0662/890276 oder Handy 0650/5514937, als auch per E-Mail: [email protected] zur Verfügung.

Selbstverständlich können Sie mich auch mittels (Video) Anruf über Whatsapp kontaktieren.

Zusätzlich habe ich für Sie auf Skype ein Profil unter dem Namen "Wolfgang Hauptmann" angelegt, über das Sie mich zu den üblichen Öffnungszeiten meiner Kanzlei kontaktieren können.

Ich wünsche dem "Team Österreich" weiterhin viel Kraft, Ausdauer und vor allem Gesundheit in dieser besonderen Zeit.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Hauptmann

16/03/2020

Liebe Klientinnen und Klienten!

Wir alle haben in den letzten Tagen in den Medien gespannt verfolgt, dass unser schönes Land, aber auch die restliche Welt vom Corona-Virus betroffen ist.

Die Empfehlung der österreichischen Bundesregierung lautet kurz und knapp: "Bleiben Sie zu Hause, meiden Sie nach Möglichkeit alle sozialen Kontakt!"

Die Beschränkung unseres sozialen Lebens fällt uns allen nicht leicht, ist aber dringend notwendig, um die Ausbreitung dieses Virus nach Möglichkeit so gut es geht einzudämmen.

Dennoch bin ich für meine Klienten weiterhin von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 telefonisch und per E-Mail erreichbar.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass derzeit persönliche Besprechungstermine nicht stattfinden werden.

Ich wünsche uns allen viel Kraft und vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Hauptmann

https://www.derstandard.at/story/2000114145850/oberste-gerichtshof-verstaerkt-kuendigungsschutz-fuer-aeltere?utm_term=Au...
05/02/2020

https://www.derstandard.at/story/2000114145850/oberste-gerichtshof-verstaerkt-kuendigungsschutz-fuer-aeltere?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR2uBzOq_Pg75HbEctskKyYtkV2faZ56mSFkndVOoet1PHZGSb_GjAd89MM =1580846968

Durch das aktuelle Urteil werden die Chancen eines Arbeitnehmers, der zum Zeitpunkt der Anstellung bereits über 50 Jahre alt war, größer. Es müssen aber weiterhin die individuellen Chancen des Arbeitnehmers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine neue Anstellung zu finden im Rahmen der Interessensabwägung geprüft werden.

Die Entscheidung betrifft Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Einstellung über 50 Jahre alt waren

Sehr geehrter Herr Kollege! Meine Anteilnahme für den sicherlich sehr schweren Schritt zur Schließung Ihrer Kanzlei sei ...
04/10/2019

Sehr geehrter Herr Kollege!

Meine Anteilnahme für den sicherlich sehr schweren Schritt zur Schließung Ihrer Kanzlei sei Ihnen gewiss.

Ich teile auch Ihren Ansicht über die häufige Ohnmacht der Rechtsunterworfenen (und Ihrer Rechtsvertreter), dass bereits der ersten Einvernahme nach bzw. bei Antragstellung eine grundlegende und entscheidende Bedeutung zugemessen wird. Viel zu häufig wird den (rechtsunkundigen) Antragstellern in den abweisenden Entscheidungen der Vorwurf gemacht, sie hätten Dinge gesagt, die gegen eine Zuerkennung des Asylstatus spräche oder umgekehrt entscheidungsrelevantes Vorbringen unterlassen. Einem Vorbringen in einer späteren Einvernahme wird dann häufig im Rahmen der "freien Beweiswürdigung" der Behörden kein Glauben geschenkt, ohne dass diese Beweiswürdigung erfolgversprechend bekämpft werden kann. In diesem Punkt teile ich Ihr Gefühl, dass viele Entscheidungen den Eindruck erwecken, sie seien politisch motiviert.

Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg für den weiteren Lebensweg und dass Sie vielleicht irgendwann den Mut und das Vertrauen indas österreichische Rechtssystem wieder finden.

Hochachtungsvoll und mit kollegialen Grüßen
Dr. Wolfgang Hauptmann

KLARE WORTE.
Magister Ronald Frühwirth, Rechtsanwalt in Graz, ist einer der anerkanntesten Spezialisten Österreichs für Asyl- und Fremdenrecht. Am 30.11.2019 schließt er seine Kanzlei in Graz. Zum Abschied findet er klare Worte, warum er nach 14 Jahren aufgibt. Interview: Dietmar Dworschak

Herr Magister Frühwirth, was war ursprünglich das Motiv für Sie, sich als Anwalt dem Thema Asyl zuzuwenden?

Mag. Ronald Frühwirth: Ich habe mich bereits vor und während des Studiums damit auseinandergesetzt. Menschenrechtsthemen an sich waren der Grund, warum ich überhaupt mit dem Rechtsstudium angefangen habe. Als Schüler war ich bei Amnesty International aktiv und dachte mir damals, was man tun könnte, um etwas zu verändern. Ich habe mich damals mit der Todesstrafenproblematik befasst und stellte mir vor, dass man als Menschenrechtsanwalt einiges bewegen könnte. Nach dem Studium war ich als Konzipient in einer Kanzlei, die in Asyl- und Fremdenrechtsfragen bereits ein starkes Standbein hatte. Es war, wenn man so will, ein vorgezeichneter Weg.

Wir begegnen uns nun 14 Jahre danach. Wenn man auf Ihrer Website liest, wie schwer Sie von den massiven negativen Erfahrungen mit dem österreichischen Rechtssystem und den vielen Dingen, die Sie nicht durchsetzen konnten, getroffen sind, dann drängt sich die Frage auf: An welchem Punkt, nach welchem Ereignis haben Sie gesagt „es reicht“?

Mag. Ronald Frühwirth: Vor rund zwei Jahren gab es Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs, die ich nicht verstanden habe, weil sie juristisch derart schlecht begründet waren, weil sie sich in einer Art und Weise über Argumente hinweggesetzt haben, dass es erschreckend war. Das hat dann langsam dazu geführt, dass ich den Eindruck gewonnen habe, dass es beim Verwaltungsgerichtshof als Höchstgericht in Asylsachen nicht darum geht, Rechtsfragen zu lösen als vielmehr darum, politische Zielvorstellungen umzusetzen. In einem zweijährigen Prozess habe ich immer wieder damit gehadert und auch immer wieder an meinem Befund gezweifelt. Ich habe gehofft, dass irgendwann wieder die progressiveren Kräfte die Überhand gewinnen würden, aber es ist immer schlimmer geworden, sodass ich dann Anfang dieses Jahres dachte: Aus strategischen Gründen würde es Sinn machen, keine Revisionen mehr zu erheben, um dem VwGH keine Möglichkeit mehr zu geben, Dinge zu sagen, die die Praxis noch schwieriger machen als sie ohnehin schon ist. Die Überlegung, gegen die ich länger angekämpft habe, war: „Lass es sein, in diesem System kannst du nichts mehr gewinnen. Und Teil dieses System möchte ich nicht sein.“ Für meinen Komplettrückzug bin ich schon auch kritisiert worden. Ich hätte mich ja auch neu spezialisieren können. Beim Bundesverwaltungsgericht kann man Verfahren gewinnen – man gewinnt sie dort ohnehin am laufenden Band. Nur: Dann spiele ich nach den Spielregeln von oben, die ich nicht richtig und passend finde und die zu ändern ich mit meiner Kanzlei angetreten bin. Nachdem das nicht mehr geht, hat das Projekt meiner Kanzlei seine Berechtigung irgendwann verloren.


In welchem rechtlichen Status waren Ihre Asyl- Klienten, wenn Sie deren Betreuung übernommen haben?

Mag. Ronald Frühwirth: In allen. Es gab Leute, die sind ins Land gekommen und waren zwei Tage später bei mir, das heißt, sie kamen bereits vor der Antragstellung zur Beratung. Rund die Hälfte meiner Fälle habe ich übernommen, wenn es darum ging, die Höchstgerichte anzurufen.

Können Sie als Asylanwalt bestätigen, dass oft die erste Anlaufstelle, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, bereits zur Endstation des Asylsuchenden wird?

Mag. Ronald Frühwirth: Ja, das kann man schon sagen. Oft werden bereits bei Beginn Weichen gestellt, die man dann nicht mehr korrigieren kann. Der Inhalt der Aussage dort ist extrem wichtig für das weitere Verfahren zum Beispiel am Bundesverwaltungsgericht. Was man auch sagen muss: Die allererste Befragung wird durch Polizeibeamte im Auftrag des BFA durchgeführt. Im Gesetz steht, dass diese Befragung nicht der Abklärung der Fluchtroute dient, es ist aber dennoch eine der Fragen. Ganz oft wird Leuten ein Strick daraus gedreht, dass sie bei der Erstbefragung etwas gesagt haben, was dann nicht mehr vorkommt oder umgekehrt.

Ist es in der Folge nicht eigentlich ein gutes Zeichen, dass das BVwG rund 50 Prozent der Bescheide des BFA aufhebt?

Mag. Ronald Frühwirth: Das ist es in der Tat und es zeigt auch, dass beim Bundesverwaltungsgericht vieles funktioniert. Das Problem ist, dass jene 50 Prozent, die dort im positiven Sinne abgeändert werden, zittern müssen, dass sie vom Höchstgericht dann wieder in die andere Richtung gedreht werden.

Der Verwaltungsgerichtshof ist die oberste Instanz in Asylsachen. Wie groß ist die Chance, dort Gehör und Gnade zu finden?

Mag. Ronald Frühwirth: Gehör findet man nicht, und Gnade sollte man gar nicht finden, da man ja einen Anspruch hat. Was die Praxis der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betrifft braucht der Verwaltungsgerichtshof seit 2014 oft vier bis sechs Wochen, während der Verfassungsgerichtshof in der Regel in einem Zeitraum von einem bis sieben Tagen und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg innerhalb von 24 Stunden entscheidet. Beim Verwaltungsgerichtshof liegt es nicht daran, dass man dort so viel zu tun hätte, sondern dass es nicht als vordringliche Aufgabe gesehen wird, diese Eilanträge zu behandeln. Das schreckt viele ab, wenn man weiß, „ich bringe die Revision ein, hänge aber vier bis sechs Wochen in der Luft“. In dieser Zeit kann viel geschehen: Abschiebung, Verlust des Grundversorgungsanspruches etc. So gesehen macht es der Verwaltungsgerichtshof tatsächlich zu so etwas wie einem Gnadenakt.

Sie werfen dem Verwaltungsgerichtshof auch vor, praktisch wie ein selbstlernender Computer zu reagieren, indem aus jeder guten Eingabe das Muster für eine nächste Zurückweisung konstruiert wird. Wie kann man sich das konkret vorstellen?

Mag. Ronald Frühwirth: Das Revisionsmodell ist jetzt fünf Jahre alt. Immer wieder kommen neue Formalismen, die uns Anwältinnen und Anwälten nicht bekannt waren. Zulässig ist eine Revision, wenn eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt. Diese muss ich gesondert darstellen. Zu dieser gesonderten Darstellung hat der Verwaltungsgerichtshof mittlerweile 10 bis 12 Kriterien abgeleitet. Man schreibt also eine Revision. Darauf wird man mit einem neuen Vorhalt konfrontiert, den man nicht bearbeiten kann, weil die Revision mit dem Vorhalt zurückgewiesen wird. Das macht die ganze Sache, wie ich finde, auch rechtsstaatlich sehr bedenklich, dass anhand von laufenden Verfahren immer neue Kautelen eingeführt werden, und damit rückwirkend gesagt wird, es handle sich um keine gesetzmäßig ausgeführte Revision, ohne dass wir in der Lage gewesen wären, dies zu berücksichtigen. Das ist aus meiner Sicht schwer bedenklich.

Was steckt Ihrer Meinung nach hinter der sich ständig verbessernden Ablehnungs-Mechanik des Verwaltungsgerichtshofes?

Mag. Ronald Frühwirth: Es gibt weltweit viele Gerichte, die den Drang haben, den Zugang zu ihnen durch strenge Formalismen zu beschränken. Es ist schon okay, dass es Formalismen gibt. Aber die müssen überschaubar sein. Jede Anwältin und jeder Anwalt mit Ausbildung und Prüfung muss in der Lage sein, eine formgerechte Revision zu schreiben. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich offenbar seit rund fünf Jahren das streng formalistische Verhalten des OGH in Strafsachen zum Vorbild genommen, davor hatte er es ja nicht. Gegenbeispiel: Der VfGH hat bei Erkenntnis
beschwerden so gut wie keine formalen Voraussetzungen.


Verstehe ich das richtig, dass der Verwaltungsgerichtshof in den letzten Jahren tendenziell darauf verzichtet hat, Entscheidungen zu fällen, sondern stattdessen viel Energie in Formalien zur Ablehnung von Anträgen steckt?

Mag. Ronald Frühwirth: Das kann man genau so sagen. Wenn man bei Tagungen dann mit Richtern des Verwaltungsgerichtshofs spricht sagen die schon, dass sie sich die Fälle, die sie aus formalen Gründen abweisen, insgeheim anschauen. Ob dem tatsächlich so ist kann allerdings niemand sagen.


Wer kontrolliert den Verwaltungsgerichtshof und wie könnte die Praxis der Nicht-Rechtsprechung abgestellt werden?

Mag. Ronald Frühwirth: Ich sehe als ein Problem, dass es keinen öffentlichen und vor allem keinen rechtswissenschaftlichen Diskurs gibt. Wenn man im RIS OGH-Entscheidungen sucht und abruft, dann sieht man immer oben gleich die Literaturstellen, wo in Aufsätzen auf das Judikat verwiesen worden ist. Die haben also bei jeder großen Entscheidung mit Zustimmung, Kritik oder Ablehnung zu rechnen. Die setzen sich damit auch auseinander, nehmen sie auf oder lehnen sie bei Folgeentscheidungen ab. Beim Verwaltungsgerichtshof gibt es das schon nicht. Wenn Sie im RIS nachschauen gibt es keine derartigen Ausarbeitungen für den VwGH. Es werden zu diesem Gericht relativ wenige Judikate behandelt, und zum Asylrecht gar keine. Das ist ein österreichisches Problem, dass wir im Asylrecht keine fundierte Rechtswissenschaft haben. Es fehlt an einer kritischen Auseinandersetzung – und übergeordnete Gerichte gibt’s nicht.

Erfüllt der Verwaltungsgerichtshof mit seiner Praxis der Errichtung immer neuer Hürden für Asylanträge bereits die Forderung des ehemaligen Innenministers Kickl, dass das Recht der Politik zu folgen habe?

Mag. Ronald Frühwirth: Ja, es scheint so. Die einschneidenden Entscheidungen der letzten Jahre waren solche, die politisch motiviert wirken. Der Eindruck verstärkt sich dadurch, dass sie so wenig rechtlich überzeugend begründet und so apodiktisch sind. Man hat tatsächlich das Gefühl, dass hier Rechtspolitik betrieben wird.

Sie haben sich zu dem dramatischen Schritt entschlossen, Ihre Anwaltskanzlei zu schließen. Wie sieht Ihr Leben danach aus?

Mag. Ronald Frühwirth: Das ist dann ein Leben abseits der Juristerei. Ich gebe ja nicht nur die Anwaltei, sondern die Juristerei als Ganzes auf. Die nächsten Jahre werde ich mich dem Dasein als Vollzeit-Papa widmen. Später mache ich wieder etwas im Bereich Menschenrechte, aber nicht mehr als Jurist, sondern irgendetwas Praktischeres.

Mit welchem Gefühl denken Sie an Ihr Heimatland Österreich?

Mag. Ronald Frühwirth: Im Moment überwiegt bei mir so etwas wie ein Ohnmachtsgefühl, das Gefühl, dass wir es mit Entwicklungen auf gesellschaftlicher Ebene zu tun haben, die aus meiner Sicht nicht gut sind, denen nichts entgegengehalten wird und wo ich – erstmals in meinem Leben – Zweifel daran habe, Mittel zu sehen, wie man sie aufhalten kann. Diese Entwicklungen gehen klar in jene Richtung, wie sie Ungarn oder Polen schon vorzeichnen. Für viele Personengruppen, die den Herrschenden ein Dorn im Auge sind, werden Rechtschutzstandards abgeschafft. Dies unter großem Beifall einer vermeintlich breiten Masse der Bevölkerung, die sich sehr lautstark Gehör verschafft. Davon ausgehend, dass im Jahr 2015 ursprünglich ein Großteil der Bevölkerung keineswegs derart fremdenfeindlich war, wie sich das Land jetzt darstellt, muss man davon ausgehen, dass diejenigen, die nicht fremdenfeindlich sind, sich im Moment kein Gehör verschaffen können und sehr leise sind. Die Frage ist, wie man wieder laut sein kann, wenn man auf der richtigen Seite steht.

Herr Magister Frühwirth, danke für das Gespräch.

Ein schöner Tag, wenn ich dem Recht zur "Gerechtigkeit" verhelfen konnte.
25/09/2019

Ein schöner Tag, wenn ich dem Recht zur "Gerechtigkeit" verhelfen konnte.

Mehrere Stichbewegungen in Richtung des Opfers, das aber nicht getroffen wurde. Die 37-jährige Angeklagte wurde am Mittwoch am Landesgericht wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung schuldig erkannt. das nicht rechtskräftige Urteil: 14 Monate teilbedingte Haft, vier Monate davon u...

Viele haben es sich gedacht, wenige haben sich getraut es auszusprechen.....
29/08/2019

Viele haben es sich gedacht, wenige haben sich getraut es auszusprechen.....

Bundesamt für Fremdenwesen & Asyl stellt an Bescheide zugunsten von Ausländern höhere Anforderungen als an negative.

Ein weiteres Mal hat sich ein Gericht mit der Gültigkeitsdauer von Gutscheinen auseinandergesetzt.
23/05/2019

Ein weiteres Mal hat sich ein Gericht mit der Gültigkeitsdauer von Gutscheinen auseinandergesetzt.

Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre lang gültig, entschied das Oberlandesgericht Linz. Anlass war eine VKI-Klage.

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Neutorstraße 22
Salzburg
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