Harlander & Partner Rechtsanwälte

Harlander & Partner Rechtsanwälte Harlander & Partner Rechtsanwälte
Salzburg - Linz - Wien
Wirtschaftsrecht & Marketingrecht

Wir suchen Jus-StudentInnen als SachbearbeiterInnen für den Hauptsitz unserer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in de...
25/09/2024

Wir suchen Jus-StudentInnen als SachbearbeiterInnen für den Hauptsitz unserer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in der Stadt Salzburg. 👩‍🎓🧑‍🎓👨‍🎓

Jeden Sommerabend am Balkon Steaks und Meeresfrüchte grillen 😋 – so viel Qualm und Fettgeruch müssen die Nachbarn akzept...
21/07/2024

Jeden Sommerabend am Balkon Steaks und Meeresfrüchte grillen 😋 – so viel Qualm und Fettgeruch müssen die Nachbarn akzeptieren 🤬

Am Balkon Steaks brutzeln, Musik spielen und jeden Sommerabend lange Party machen – so viel Qualm und Lärm müssen die Nachbarn akzeptieren.

02/09/2022

Webinar verpasst? Jetzt einfach als Video ansehen! 😎

Rechtsanwalt Peter Harlander gibt in diesem Video leicht umsetzbare Tipps zur datenschutzkonformen Gestaltung von Websites:

• Intro: aktueller Stand Abmahnwelle
• Technisch notwendige / einwilligungspflichtige Dienste
• Consent Management Tools
• Webhost
• Fonts
• CDN
• Maps
• Videos
• Social Media Inhalte
• Tag Manager
• Analyse
• Ads / Convertion Tracking / Retargeting
• Checkliste

Dauer: 2 Stunden. Daher Popcorn und Erfrischungsgetränke nicht vergessen! 🍿🍺

500 million+ members | Manage your professional identity. Build and engage with your professional network. Access knowledge, insights and opportunities.

Es klingt wie ein Clickbait, ist aber wahr 😅Unser bisher lustigstes Beweismittel in der Rechtssache Eva Z. haben wir heu...
31/08/2022

Es klingt wie ein Clickbait, ist aber wahr 😅

Unser bisher lustigstes Beweismittel in der Rechtssache Eva Z. haben wir heute Nachmittag erhalten. 🤣

Der im Rahmen der Google Fonts Abmahnwelle verwendete Impressum-Crawler hat ein Problem. Der Crawler suchte im Text des Impressums nach Namen, stoppte jedoch nach dem ersten Namen nicht und suchte stattdessen weiter. Gespeichert wurde offensichtlich der letzte Namen. Dieser kam dann in das Aufforderungsschreiben. Aus diesem Grund ist das Schreiben teilweise an Fotografen oder an Agenturen adressiert, welche im Copyright-Hinweis am Ende des Impressums genannt wurden. 🙃

Der Grund für die Abmahnung von Hildegard von Bingen liegt also darin, dass die abgemahnte Websitebetreiberin "Heilkräuterpraktikerin nach Hildegard von Bingen" im Impressum stehen hat. 🤭

Alle Infos auf
https://marketingrecht.eu/google-fonts-abmahnungen/

Unsere Infoseite wurde über Nacht vollkommen neu gestaltet. 💪❤️ Herzlichen Dank an die gesamte Linkedin-Community für di...
29/08/2022

Unsere Infoseite wurde über Nacht vollkommen neu gestaltet. 💪

❤️ Herzlichen Dank an die gesamte Linkedin-Community für die Übersendung von unzähligen wertvollen Informationen! Ohne euch wäre das nicht möglich! ❤️

Jetzt auf ( § ) marketingrecht.eu

✅ Infos zur Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft
✅ den gesamten Sachverhalt
✅ alle Beweise
✅ alle rechtlichen Schritte
✅ einen DSGVO-Website-Check
✅ ein kostenloses Webinar zur Erstellung DSGVO-konformer Websites

https://marketingrecht.eu/google-fonts-abmahnungen/

Sie verfügen über weitere Beweise wie Logfiles oder Aufforderungsschreiben? Bitte weiterhin einfach per E-Mail schicken! Jeder Beweis ist wichtig. Und speziell bei Beweisen gilt: doppelt hält besser! 🚀

Unsere Kanzlei vertritt zahlreiche betroffene Unternehmen und Vereine gegen Frau Eva Zajaczkowska und Herrn RA Mag. Marc...
29/08/2022

Unsere Kanzlei vertritt zahlreiche betroffene Unternehmen und Vereine gegen Frau Eva Zajaczkowska und Herrn RA Mag. Marcus Hohenecker. In diesem Zusammenhang haben wir heute eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung sowie umfangreiche Beweise bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.

Die endgültige Wertung obliegt der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Es gilt sohin die Unschuldsvermutung.

Dank umfangreicher Zusendungen verfügt unsere Kanzlei über eine geschlossene Beweiskette, welche indiziert, dass die Websites nur in der Anfangsphase der Abmahnwelle manuell via Webbrowser aufgerufen wurden und dass im weiteren Verlauf auf eine automatisierte Vorgangsweise umgestellt wurde.

Die vorliegenden Beweise indizieren, dass in mehreren Schritten und unter Einsatz verschiedener Softwareprodukte 1. eine Vielzahl von Websites gescannt wurden, 2. datenschutzwidrige Websites identifiziert wurden, 3. mittels Screenshots der Beweis der Datenschutzwidrigkeit gesichert wurde, 4. die Adressdaten für das Aufforderungsschreiben aus dem Impressum ausgelesen wurden und 5. die Aufforderungsschreiben erstellt wurden.

Die vorliegenden Beweise indizieren weiter, dass in der gesamten Kette weder ein manueller Zugriff auf die Website noch eine inhaltliche Kontrolle der Ergebnisse und der Aufforderungsschreiben erfolgte.

Es gab daher wohl keine Datenschutzverletzung. Damit hätten die behaupteten Ansprüche nie zu Recht bestanden.

Das können Sie tun:

🚀 Machen Sie Ihre Website datenschutzkonform. Dazu halten wir am Donnerstag, dem 1.9.2022, von 15:00 bis 17:00 Uhr ein kostenloses Webinar.

🤬 Wer ebenfalls von dem Abmahnschreiben betroffen ist, kann sich den rechtlichen Schritten anschließen.

✅ Wir freuen uns weiterhin über zusätzliche Beweismittel wie Logfiles und Aufforderungsschreiben, welche Ungereimtheiten wie Seitenaufrufe durch Webcrawler, Adressfehler, fehlerhafte Screenshots und dergleichen zeigen.

https://marketingrecht.eu/google-fonts-abmahnungen/

06/09/2021
EuGH Urteil "Schrems II"💎 rechtliche Lösung für die zukünftige Nutzung von US-Diensten😝 Datenexport in die USA deutlich ...
17/07/2020

EuGH Urteil "Schrems II"
💎 rechtliche Lösung für die zukünftige Nutzung von US-Diensten

😝 Datenexport in die USA deutlich erschwert
❌ EU / US-Privacy Shield für ungültig erklärt
❌ Standardvertragsklauseln mit US-Unternehmen wirkungslos
❌ Binding Corporate Rules von US-Unternehmern wirkungslos
✔ Einwilligung der Nutzer weiterhin möglich

Alle Details und Lösungsmöglichkeiten unter

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 16.7.2020 in der Rechtssache C-311/18 “Schrems II” das EU/US-Privacy Shield für ungültig erklärt. Zudem hat der EuGH mit diesem Urteil die Vereinbarung von Standardvertragsklauseln zum Schutz von personenbezogenen Daten mit US-Unternehme...

🏆 Die TOP 10 Ausreden zur DSGVO
14/04/2020

🏆 Die TOP 10 Ausreden zur DSGVO

Rechtsanwalt Peter Harlander erklärt anhand seiner persönlichen TOP 10 Liste, welche Ausreden zur DSGVO nicht funktionieren.

08/04/2020

Rechtsanwalt Peter Harlander bietet Unternehmen eine kostenlose Erstberatung via Videokonferenz

Adresse

Bayerhamerstraße 14
Salzburg
5020

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
13:00 - 16:30
Dienstag 08:00 - 12:00
13:00 - 16:30
Mittwoch 08:00 - 12:00
13:00 - 16:30
Donnerstag 08:00 - 12:00
13:00 - 16:30
Freitag 08:00 - 12:00

Telefon

+43662623323

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Harlander & Partner Rechtsanwälte erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Harlander & Partner Rechtsanwälte senden:

Teilen