16/01/2025
An einem gebraucht gekauften Pkw mit gültiger Prüfplakette trat kurz nach Übergabe des Fahrzeuges ein Leistungsverlust auf, der zu einem Motorschaden führte. Der Käufer begehrte die Aufhebung des Vertrags sowie die Rückerstattung des Kaufpreises und begründete dies unter anderem damit, dass durch die vorhandene gültige Prüfplakette die Fahrbereitschaft des Fahrzeugs, also die Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit, zumindest schlüssig zugesichert sei.
Der OGH äußerte sich in seiner Unterscheidung 4Ob 96/24g zu dieser Rechtsfrage dahingehend, dass die Fahrbereitschaft nur beim Kauf vom gewerblichen Kraftfahrzeughändler im Regelfall auch schlüssig zugesichert sei.
Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss sei beim Gebrauchtwagenkauf zwischen Privatpersonen grundsätzlich zulässig und umfasse auch verborgene Mängel, sofern keine Eigenschaften konkret zugesichert wurden.
Die Fahrbereitschaft gelte beim Kauf von Privat nicht als schlüssig zugesichert. Kilometerstand, Prüfplakette und vereinbarter Preis begründen keine Zusicherung weiterer Eigenschaften.