Rechtsanwalt Mag. Georg-Alexander Grötz

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Kürzlich in der Notriatskanzlei eines alten Freundes (Notariat Mag. Kurzbauer/Tulln) dessen Gangbilder betrachtet. Man l...
08/02/2025

Kürzlich in der Notriatskanzlei eines alten Freundes (Notariat Mag. Kurzbauer/Tulln) dessen Gangbilder betrachtet. Man lese selbst. 😂

03/09/2023
Interessante Idee.🎇
01/09/2022

Interessante Idee.🎇

21/04/2021

true stories #26 - Die Besitzstörung

Nach vielen Jahren fiel mir wieder eine Geschichte ein, welche sich im Zuge einer Prüfung an "meiner" Universität im Jahre 1995 zugetragen hat. Damals war ich gerade mit der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung in bürgerlichem Recht beschäftigt.

Obwohl ich neben meiner damaligen Arbeit ausschließlich aus Büchern und/oder Skripten lernte wollte ich mir gerade in diesem Fach einige mündliche Prüfungen anhören, um einen groben Überblick darüber zu bekommen was mich nach der schriftlichen Prüfung dann so erwartet.

(Die sog. Kernfächer bürgerliches Recht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht werden "doppelt" geprüft. Zuerst war man schriftlich dran; hatte man diese Hürde geschafft folgte die mündliche Prüfung.)

Also saß ich dann irgendwann in den Zuschauerreihen und beobachtete so eine Prüfung.

Der Professor stellte dem Prüfling nachfolgende Aufgabe:

"Herr Kollege! Stellen Sie sich vor Sie kommen nach Hause und Ihre Frau liegt mit einem anderen Mann im Bett. Stellt das eine Besitzstörung dar?"

[Dazu ein kleiner rechtlicher Exkurs: wenn ein unberechtigter Dritter (sog. "Störer") den Besitz eines anderen Berechtigten (Eigentümer, Mieter, Entleiher etc.) am Besitzobjekt (Haus, Wohnung etc.) stört, dann nennt man das Besitzstörung. Dies kann zB. dann der Fall sein, wenn jemand vor der Einfahrt eines anderen mit dem Auto parkt und der Besitzer dieser Einfahrt nicht mehr raus und/oder rein kann. Oder - wie hier - wenn sich jemand unberechtigt im Haus aufhält, obwohl ihm dazu die Erlaubnis vom Eigentümer und/oder Mieter fehlt. Der Berechtigte kann dann mittels sog. Besitzstörungsklage vom Störer verlangen, dass er solche Dinge hinkünftig unterlässt.]

Der Prüfling war "vordergründig" gut vorbereitet und antwortet sofort: "Nein, natürlich nicht!"

Der Prüfer zog die neugierig die Augenbrauen hoch und frage: "Wieso nicht? Begründen Sie das bitte."

Darauf der Prüfling: "Naja, weil meine Frau ja nicht mein Besitz ist!"

[Die Lösung wäre im Ergebnis sogar richtig. Geht man davon aus, dass auch die Ehefrau Rechtsbesitzerin des Hauses und/oder der Wohnung - als Miteigentümerin, Mieterin und/oder zumindest Entleiherin - ist und dem Liebhaber höchstwahrscheinlich den heimlichen Zutritt gestattete, dann wird keine Besitzstörung vorliegen, weil der "Störer" ja die Einwilligung der - ebenfalls berechtigten - Liebsten hat. Richtig ist natürlich auch, dass die Ehefrau seit der Abschaffung der Leibeigenschaft am 01.01.1812 kein Eigentum des Ehemannes darstellen kann. Nur leider passte die Begründung nicht zur Frage.]

13/11/2020

true stories #25 - Wie viel verlangen wir denn nun?

Vor bereits sehr langer Zeit wurde mir die Geschichte eines Kollegen (A) zugetragen, der immer wieder für die eine oder andere lustige Anekdote zu haben war.

Eine davon ereignete sich im Rahmen eines Scheidungsverfahrens, wobei Kollege A den Mann und ein anderer Kollege [B] die Gegenseite (Frau) vertrat. Letztlich konnte man in der letzten Verhandlung eine gütliche, einvernehmliche Scheidung erzielen und gingen danach alle Beteiligten wieder ihrer eigenen Wege.

Dieser Weg führte Kollege A natürlich zuerst wieder in seine eigene Kanzlei.

Gerade dort angekommen klingelte sein Telefon und erhielt er einen Anruf des Gegenvertreters, den er soeben noch in der Verhandlung gesehen hatte. Dem Anruf lag an sich gar keine schlechte Überlegung zugrunde und lief das Gespräch in etwa so ab:

B: „Sehr geehrter Herr Kollege - nachdem wir die Sache nun einer endgültigen Regelung zuführen konnten werden Sie wahrscheinlich, so wie auch ich, die Kosten mit dem Mandanten abrechnen müssen. Nachdem ich davon ausgehe, dass die beiden Ex-Ehepartner sicher wieder irgendwann einmal miteinander reden werden sollten wir uns vielleicht akkordieren zwecks der Höhe des Honorars. Weil: verlangt einer von uns beiden weit mehr als der andere, dann hat einer von uns beiden natürlich keine gute Nachrede. Was meinen Sie?“

Darauf A: „Das ist eine sehr gute Idee. Also: was werden Sie verlangen?“

B: „Also ich werde Frau X pauschal EUR 1.300,00 verrechnen.“

A: „In Ordnung, dann verlange ich EUR 1.350,00.“

B fragte verdutzt nach: „Wieso verlangen Sie um EUR 50,00 mehr als ich?“

Darauf A: „Weil ich dieses Telefonat natürlich auch noch verzeichnen werde.“

22/10/2020

true stories #24 - Nicht die Ohren zuhalten!

Zivile Streitverhandlung zwischen Frau Klägerin und Herrn Beklagten, die einander - gelinde gesagt - seit vielen Jahren gar nicht mögen.

Der Beklagte wird einvernommen und sagt dann nach geraumer Zeit: "So ist das. Und da braucht sich die Klägerin jetzt gar nicht die Ohren zuhalten!"

Darauf Frau K (die eigentlich nur den Kopf auf die Hände gestützt hat): "Ich halt mir ja gar nicht die Ohren zu!"

Darauf die Richterin: "Keine Sorge Frau Klägerin, Sie dürfen sich jederzeit die Ohren zuhalten. Nur ich darf das jetzt leider nicht!"

24/08/2020

true stories #23 - "Die hat kein Telefon."

Wie viele wissen bin ich schon lange der Versicherungschadenabwicklung in manchmal sogar liebevoller Verbundenheit zugeneigt.

Die Versicherungsleute sind wie eine große, große Familie; manchmal taucht einer mal unter und nach einigen Jahren bei einer anderen Anstalt wieder auf.

Dann tauchen aber irgendwann mal "neue" Versicherer in Österreich auf. Da bin ich dann schon immer sehr neugierig. Einer dieser - mir bis dahin unbekannten - Versicherer war die Gegenseite.

Rein faktisch ging in dem Akt irgendwie gar nichts weiter, weil ich von der gegnerischen Versicherung weder Informationen, noch benötigte Unterlagen bekam. Nach zwei erfolglosen schriftlichen Urgenzen habe ich dann angerufen, um zu wissen, weshalb ich keinerlei Rückmeldungen seit über einem Monat bekomme.
Nach geraumer Wartezeit landete ich im Kundenservice. Dort deponierte ich schon sehr nachdrücklich, dass ich mit der zuständigen Referentin reden möchte.

Als Antwort bekam ich: "Die Referentin? Die hat kein Telefon."

03/08/2018

true stories #22 - Der Weltenbummler

Vor geraumer Zeit ein Anruf. Frau X benötigt Hilfe. Sie hat ihr Auto hergeborgt, der hat es wieder weitergeborgt und der bringt es seit 4 Monaten nicht mehr retour.

"Wissen´s" sagt Frau X: "Das Auto ist mir völlig egal. Das kann er behalten wenn er mag. Aber ich krieg seit Wochen laufend Strafmandate. Einmal sogar aus Paris und einmal aus Berlin. Das kostet bis jetzt schon 700,00 EUR."

19/06/2018

Alle Jahre wieder.

21/12/2017

true stories # 21 - Die mangelnde Kausalität

Es gab einmal ein Verfahren nach einem Verkehrsunfall, dem folgender - kuriose - Sachverhalt zugrunde lag:

Der Kläger gab an, dass er - nachdem ihm der Beklagte von hinten ins Auto gefahren sei - ab und zu heftige Nießanfälle bekäme, die nur durch den Unfall zu erklären sind. Als Folge desselben wollte er eine Entschädigung aus dem Titel Schmerzengeld, da seine gesamte Lebensführung - sofern sich wieder ein solcher Nießanfall einstellt - äußerst massiv beeinträchtigt ist.

Das Gericht bestellte sodann nach der eingebrachten Klage einen medizinischen Sachverständigen, der in seinem Gutachten auf die mangelnde Kausalität des Unfalles bezogen auf die Nießanfälle hinwies. Zu gut deutsch - vielleicht gibt´s irgendeine Ursache, nur der Auffahrunfall ist es nicht, der diese verursache.

Nun versuchte der Klagevertreter vorweg seinem Mandanten den Begriff "mangelnde Kausalität" mit allerlei Beispielen zu erklären. Doch der Kläger wollte partout nicht verstehen, was damit gemeint sei.

Nach einigen erfolglosen Erklärungsversuchen wandte sich der Kläger an den Sachverständigen und das Erklärspiel ging wieder ein paar Minuten weiter.

Irgendwann wurde es dann dem Richter zu bunt und er sagte zum Kläger: "Wussten Sie, dass es Ende der 80er Jahre im Burgenland ein massives Störchesterben gab?"

Der Kläger sagte: "Nein, was hat das jetzt damit zu tun?"

Der Richter: "Naja - also im Burgenland starben hunderte Störche. Gleichzeitig wurde statistisch erhoben, dass es im Burgenland auch einen massiven Geburtenrückgang gab, d.h. es kamen zur selben Zeit eigenartigerweise weniger Kinder auf die Welt."

Der Kläger: "Und?"

Der Richter: "Obwohl die Kinder ja bekanntlich vom Storch gebracht werden, sehe ich darin eine mangelnde Kausalität."

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