03/03/2021
Wien ist anders, vor allem die Justiz und das Vertretungsnetz im Erwachsenenschutzrecht. Am 16.2. 2021 habe ich für die Söhne eines Betroffenen eine dringende Anregung einer Erwachsenenvertretung an ein Wiener Bezirksgericht übermittelt, dies mit dem Ersuchen einen einstweiligen Erwachsenenvertreter umgehend für dringende Angelegenheiten zu bestellen, da der Betroffene am Tag zuvor aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes dauerhaft in einem Pflegeheim aufgenommen wurde, er nicht mehr geschäftsfähig ist, nicht einmal veranlassen kann, dass er etwas Taschengeld hat und wäre die Wohnung zu kündigen, Räumung zu veranlassen, finanzielle Angelegenheiten zu regeln. Das zuständige Bezirksgericht erklärt ohne Clearing keinen einstweiligen Erwachsenenvertreter zu bestellen und das Vertretungsnetz geht wohl nach dem Motto, ein Akt muss erst mal gut abliegen. Auf telefonische Anfrage, dass hier dringende Maßnahmen für den Betroffenen zu setzen sind, ev auch Zustimmung zu medizinischen Behandlungen notwendig sind, wurde mir mitgeteilt, dass der Akt ja erst vor einer Woche eingelangt ist, und natürlich noch nicht in Bearbeitung ist, auch noch nicht einmal ein Sachbearbeiter zugeteilt wurde. Man kann hier nur mit dem Kopf schütteln, wie die Justiz und das priviligierte Vertretungsnetz mit bedürftigen Pflegefällen umgeht