bfp Brandstetter Feigl Pfleger Rechtsanwälte GmbH

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Wir verstehen uns als moderner Rechtsdienstleister, der – mit dem Anspruch auf höchste juristische Qualität – eine persönliche Betreuung für Unternehmer und Privatpersonen bietet. Die Zusammenarbeit eines Teams aus erfahrenen Rechtsanwälten und Juristen ermöglicht uns, ein breites Leistungsspektrum bei hohem Spezialisierungsgrad abzudecken.

12/08/2025

Mostjobs - die meisten Jobs im Viertel

Bei uns ist immer was los ... derzeit suchen wir eine/n Rechtsanwaltsassistentin/en!
07/07/2025

Bei uns ist immer was los ... derzeit suchen wir eine/n Rechtsanwaltsassistentin/en!

Mostjobs - die meisten Jobs im Viertel

Bei uns ist immer was los …… derzeit suchen wir eine/n Rechtsanwaltsassistentin/en für unsere Kanzlei in Amstetten zum E...
07/05/2025

Bei uns ist immer was los …

… derzeit suchen wir eine/n Rechtsanwaltsassistentin/en für unsere Kanzlei in Amstetten zum Eintritt ab Juni 2025 im Ausmaß von mindestens 20 Stunden, idealerweise in Vollzeit.

Mostjobs - die meisten Jobs im Viertel

🌟🎄 Wir wünschen allen Frohe Weihnachten und schöne Feiertage 🎄🌟
24/12/2022

🌟🎄 Wir wünschen allen Frohe Weihnachten und schöne Feiertage 🎄🌟

🐔🐓 Lärmimmission durch Hühnerhaltung 🐓🐔Die Hühnerhaltung von Privatpersonen (auch im Ortsbereich)  🏡wurde in den letzten...
22/07/2022

🐔🐓 Lärmimmission durch Hühnerhaltung 🐓🐔

Die Hühnerhaltung von Privatpersonen (auch im Ortsbereich) 🏡wurde in den letzten Jahren fast zum Trend. Damit gehen freilich oft auch nachbarrechtliche Probleme einher.

In einer aktuellen Entscheidungen befasste sich der Oberste Gerichtshof mit der Frage, ob die Hühnerhaltung und das damit verbundene Krähen von Hähnen im Stall ortsüblich sei und daher vom Nachbarn geduldet werden müsse.

➡Bei der Beurteilung derartiger Sachverhalte kommt es grundsätzlich darauf an, ob die auf das jeweilige Grundstück einwirkenden Einflüsse – wie hier durch Lärm – einerseits das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und zugleich die ortsübliche Nutzung dieser Liegenschaft wesentlich beeinträchtigen.

➡Im gegenständlichen Fall handelte es sich um ein dicht besiedeltes Stadtgebiet. Die Geräuschentwicklung durch das Krähen der Tiere untertags und in der Nacht überstieg die Umgebungsgeräusche deutlich und waren diese Geräusche auch bei geschlossenen Fenstern in der Wohnung des Klägers deutlich wahrnehmbar. Dadurch war dieser sowohl beim Schlafen, als auch beim Lesen und Entspannen beeinträchtigt.

➡Der OGH hielt die Entscheidung der Vorinstanzen, wonach es sich dabei um eine unzulässige Immission handelt für nicht korrekturbedürftig und bestätigte, dass bei einer derartigen Konstellation eine Hühnerhaltung nicht gestattet ist. Es handelt sich jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung.


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🌞🏡Zur Errichtung einer Photovoltaikanlage am Dach des Hauses✔Umweltfreundliche Stromerzeugung erfreut sich im Moment gro...
08/07/2022

🌞🏡Zur Errichtung einer Photovoltaikanlage am Dach des Hauses

✔Umweltfreundliche Stromerzeugung erfreut sich im Moment großer Beliebtheit und stellen sich damit einhergehend auch Fragen im Zusammenhang mit der Errichtung derartiger Anlagen an Mehrparteienhäusern bzw. Wohnungseigentumsobjekten.

👩‍🎓Der Oberste Gerichtshof hat zur Errichtung einer Photovoltaikanlage einer Wohnungseigentümerin am Dach einer Liegenschaft kürzlich Stellung bezogen (OGH vom 17.3.2022, 5 Ob 137/21i) und hielt fest, dass eine solche Errichtung für den Fall, dass sie die Errichtung einer Gemeinschaftsanlage (die der gemeinsamen Benutzung der Bewohner dienenden Anlagen) unmöglich macht, den schutzwürdigen Interessen der anderen Wohnungseigentümer widerspricht.

➡Dies bedeutet zusammengefasst, dass bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage immer auch die Zustimmung der übrigen (hier) Eigentümer eingeholt werden muss und nicht im Alleingang installiert werden darf.

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✈⛱Flugreise-Info zu Ferienbeginn ✈⛱Passend zum Ferienbeginn 🌞🌴wollen wir Ihnen ein paar Tipps zum Verhalten bei Flugausf...
01/07/2022

✈⛱Flugreise-Info zu Ferienbeginn ✈⛱

Passend zum Ferienbeginn 🌞🌴wollen wir Ihnen ein paar Tipps zum Verhalten bei Flugausfällen geben, um nachfolgende Rechtsstreitigkeiten tunlichst zu vermeiden:

Wir empfehlen, einige Tage vor der geplanten Urlaubsreise Einsicht in den Abflugplan des Flughafens 📄zu nehmen, um bereits an dieser Stelle gegebenenfalls geänderte Flugzeiten wahrzunehmen und seine Anreise entsprechend anzupassen.

Handelt es sich um einen Flug, der innerhalb der EU angetreten wird oder um einen Flug von einem Drittstaat zu einem Flughafen innerhalb der EU mit einer Fluglinie, die ihre Hauptniederlassung innerhalb der EU hat, so kommen die Bestimmungen der EU-Fluggastrechteverordnung zur Anwendung.

Von einer Annullierung❌ muss die Fluglinie die Passagiere mindestens zwei Wochen vor geplantem Abflugtag informieren und einen angemessenen Alternativflug ✈anbieten, widrigenfalls das Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet ist, den Passagieren eine (von der Flugstrecke abhängige) Ausgleichszahlung zu leisten.

Was ist also zu beachten, wenn es zu Verspätungen/Annullierungen kommt?⬇⬇⬇

➡ Hat man eine Pauschalreise gebucht:
Dann gilt das Pauschalreisegesetz. Der Reiseveranstalter ist unverzüglich zu verständigen. Dieser ist dazu angehalten, Alternativen anzubieten und/oder die gebuchte Unterkunft bzw. die mitgebuchten Transferbetriebe von der Verspätung informieren. Nur durch diese rechtzeitige Kontaktaufnahme können nachfolgende Rechtsansprüche gewahrt werden.

➡ Hat man den Flug selbst gebucht:
Bei Flugverspätungen kann es abhängig von der Flugstrecke und der zeitlichen Verspätung zu Ausgleichszahlungsansprüchen kommen. So beispielsweise bei Flügen bis zu 1.500 km bei drei Stunden Verspätung am Endziel oder mehr: 250 Euro.

Kommt es zu einer Annullierung❌, von der man als Passagier nicht rechtzeitig verständigt wurde, so hat man grundsätzlich die Wahl, ob man die Erstattung der Flugtickets samt Gebühren und Steuern begehrt, oder eine alternative Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen wählt. Bietet die Fluglinie hingegen eine angemessene Alternativlösung an und wird diese nicht angenommen, so kann es nach den Umständen des Einzelfalls zu Kürzungen/Verweigerung der Ausgleichszahlung kommen.

Wie immer gilt also: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Wir hoffen allerdings, dass es bei Ihrer Urlaubsreise zu keinen der oben genannten Umständen kommt und Sie Ihre Urlaubsreise in vollen Zügen genießen können! 🌴🌞⛱🌊


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MAG. IUR – CHECK ✅👩‍🎓Herzliche Gratulation 🎉an unsere Kanzleimitarbeiterin Alexandra Ebner zum abgeschlossenen Studium d...
30/05/2022

MAG. IUR – CHECK ✅👩‍🎓

Herzliche Gratulation 🎉an unsere Kanzleimitarbeiterin Alexandra Ebner zum abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften!

Wir sind stolz auf dich, weiter so!

👩‍👩‍👧‍👦Eltern haften für ihre Kinder – ist das wirklich so? 👩‍👩‍👧‍👦❔Wir alle kennen diese (oft gelben) Schilder, die sic...
19/05/2022

👩‍👩‍👧‍👦Eltern haften für ihre Kinder – ist das wirklich so? 👩‍👩‍👧‍👦❔

Wir alle kennen diese (oft gelben) Schilder, die sich an Baustellen, Spielplätzen, usw. befinden. Doch ist das wirklich so? Haften die Eltern für ein Fehlverhalten ihrer Kinder? Wir klären auf: ⬇

🔹Das österreichische Schadenersatzrecht folgt dem Verschuldensprinzip. Grundsätzlich (mit einzelnen Ausnahmen) haftet daher niemand für einen Schaden, den er nicht selbst rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat. Dies gilt eben auch für die Haftung von Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursacht haben. 👩‍👩‍👧‍👦

🔹Eltern oder Aufsichtspersonen haften dem Geschädigten gegenüber nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht ❕ für das Kind, welches den Schaden verursach hat, verletzt haben. Dies ergibt sich unmittelbar aus der gesetzlichen Erziehungspflicht, die auch zum Ziel hat, Beschädigungen dritter Personen durch die Kinder hintanzuhalten.

🔹Die Aufsichtspflicht darf freilich nicht überspannt werden. Nach ständiger Rechtsprechung kommt es bei der Frage, ob die oder der Aufsichtspflichtige ihrer/seiner Pflicht gehörig nachgekommen ist insbesondere auf Alter, Entwicklung und die Eigenart des Kindes an und darauf, ob ein schädigendes Verhalten voraussehbar war. Entscheidend ist, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall unternehmen hätten müssen.

✅Der OGH bejahte eine Aufsichtspflichtverletzung exemplarisch in folgenden Fällen:
🟢jemand, der 11-13-jährige unbeaufsichtigt mit einem Luftdruckgewehr schießen lässt
🟢jemand, der einem 9-jährigen erlaubt, unbeaufsichtigt auf einer Wohnstraße Rad zu fahren
🟢wenn einem vierjährigen Kind ein gefährliches Spielzeug ohne Aufsicht überlassen wird

❌Hingegen wurde die Aufsichtspflichtverletzung verneint:
🔴wenn ein noch sechsjähriges Kind allein ein kurzes Stück einer öffentlichen Verkehrsfläche zurücklegt
🔴wenn die Mutter einem minderbegabten Kind verbietet, ein Fahrrad zu benützen, die Einhaltung dieses Verbotes jedoch folglich nicht überwacht
🔴wenn ein Feuerzeug unversperrt aufbewahrt wird und das sieben Jahre alte Kind bislang kein besonderes Interesse für Feuerzeuge gezeigt hat

Es ist jedoch jeder Sachverhalt einer Einzelfallbeurteilung zu unterziehen und sind vor allem sämtliche Begleitumstände zu betrachten. Besonders im Straßenverkehr empfiehlt es sich aber, besonders Acht zu geben!

Bei Fragen dazu beraten wir Sie natürlich gerne: www.bfp.at

👨‍👧💶KINDESUNTERHALT💶👨‍👧➡Der Oberste Gerichtshof hat jüngst wiederholt zum Anspannungsgrundsatz im Zusammenhang mit der T...
13/05/2022

👨‍👧💶KINDESUNTERHALT💶👨‍👧

➡Der Oberste Gerichtshof hat jüngst wiederholt zum Anspannungsgrundsatz im Zusammenhang mit der Teilzeitbeschäftigung wegen der Betreuungspflicht von Kleinkindern Stellung bezogen.

➡Grundsätzlich gilt, dass bei einer Trennung der Eltern derjenige Elternteil geldunterhaltspflichtig wird, der das Kind nicht überwiegend betreut. Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch den sogenannten Naturalunterhalt (Betreuung, Versorgung mit Lebensmitteln, etc.).

➡Der Unterhaltsschuldner hat alle Kräfte anzuspannen, um seiner Verpflichtung nachkommen zu können. Wenn der Unterhalspflichtige nunmehr schuldhaft (!) seine Kräfte nicht anstrengt (bspw. Kündigung ohne triftigen Grund), kann dies dazu führen, dass das fiktiv erzielbare Einkommen als Bemessungsgrundlage für die Unterhaltverpflichtung herangezogen wird.

➡Im Anlassfall hatte der Unterhaltsverpflichtete im maßgeblichen Zeitraum eine 13- und eine 3-jährige Tochter. Um sowohl die jüngere als auch teilweise die ältere Tochter gemeinsam mit seiner neuen Ehegattin optimal betreuen zu können, befand sich der Vater in gesetzlicher Elternteilzeit mit 70 % Beschäftigungsausmaß. Die ältere minderjährige Tochter beantragte eine Unterhaltserhöhung.

➡Bei der Beurteilung der Frage, ob im konkreten Fall ein berücksichtigungswürdiger Grund für die Reduktion des Beschäftigungsausmaßes vorliegt, stellt der OGH auf die Gesamtsituation der Familie ab und insbesondere drauf, ob die Versorgung des zuletzt geborenen Kindes sichergestellt ist, wobei nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass eine zumindest stundenweise Versorgung von Kleinkindern durch Dritte auch bis zum Alter des Kindes von 3 Jahren möglich wäre.

➡❕Dies bedeutet, dass ein geldunterhaltspflichtiger Elternteil, der mit seinem neuen Lebensgefährten oder Ehegatten ein weiteres (Klein-)Kind großzieht, unter Umständen auch angespannt werden kann, wenn eine stundenweise Betreuung (bspw. durch Großeltern, Kleinkindgruppen, etc.) sichergestellt werden könnte.

Bei Fragen zu Ihrem Unterhaltsanspruch oder Ihrer Unterhaltsverpflichtung:

www.bfp.at

🐇🌺🥚🌞Das gesamte bfp-Team wünscht Frohe Ostern und sonnige Feiertage!
15/04/2022

🐇🌺🥚🌞Das gesamte bfp-Team wünscht Frohe Ostern und sonnige Feiertage!

🐕🐱Viele Mietverträge enthalten folgende oder eine ähnliche Mietvertragsklausel:„Hunde und Kleintiere dürfen nur mit schr...
15/04/2022

🐕🐱Viele Mietverträge enthalten folgende oder eine ähnliche Mietvertragsklausel:

„Hunde und Kleintiere dürfen nur mit schriftlicher Bewilligung des Vermieters gehalten werden.“

Dass eine derartige Vertragsklausel bei Verbraucherverträgen gröblich benachteiligend und daher unzulässig ist, hielt der Oberste Gerichtshof jüngst in einer Entscheidung fest.

Bereits in einem Judikat aus dem Jahr 2010 beurteilte der Oberste Gerichtshof eine mietrechtliche Klausel als gröblich benachteiligend, welche ein generelles Haustierverbot zum Inhalt hatte, soweit diese auch artgerecht in Behältnissen gehaltene wohnungsübliche Kleintiere (wie beispielsweise Ziervögel, Zierfische, Hamster oder kleine Schildkröten) erfasse.

Auch die eingangs erwähnte Klausel impliziere dem OGH zur Folge, dass die Haltung von Kleintieren (in artgerechter und üblicher Zahl) willkürlich, also ohne sachliche Begründung seitens des Vermieters verweigert werden könne und ist demnach unzulässig.❌

❔Mangels Geltung dieser Klausel kommt es für die Frage, ob das Halten von Haustieren zulässig ist nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen auf den Zweck des Vertrages, auf den Ortsgebrauch und auf die Verkehrssitte an. In der Regel ist daher das Halten üblicher Haustiere wie Hunde oder Katzen erlaubt, sofern die Haltung das gewöhnliche Maß nicht übersteigt.

Damit unerfreuliche Rechtsstreitigkeiten gar nicht entstehen, sollten Tierfreunde diese Thematik bereits beim Vertragsabschluss berücksichtigen ❕

Adresse

Preinsbacherstraße 5
Mauer Bei Amstetten
3300

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00

Telefon

+43747261122

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