24/10/2025
Wie läuft eine Scheidung ab?
Sollte der Entschluss gefasst werden, eine rechtsgültig geschlossene Ehe beenden zu wollen, gibt es hierfür grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Die einvernehmliche Scheidung (§55a EheG) und die streitige Scheidung (§§ 49-55 EheG).
Sind sich beide Ehegatten über die wesentlichen Scheidungsfolgen einig und gestehen sich die unheilbare Zerrüttung ihrer Ehe ein, kann, wenn die Lebensgemeinschaft bereits 6 Monate aufgehoben ist, gemeinsam ein Scheidungsantrag bei Gericht eingebracht werden.
Im Zuge dessen muss eine Scheidungsvereinbarung zwischen den Ehegatten getroffen werden, welche insbesondere folgende Punkte enthalten muss:
• Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse bzw. der Schulden
• Unterhalt
• Unterhalt und Obsorge für die gemeinsamen Kinder
• Kontaktrecht zu den gemeinsamen Kindern
Die einvernehmliche Scheidung stellt grundsätzlich die billigste und schnellste Variante dar.
Bei der streitigen Scheidung unterscheidet man wiederum in die Verschuldensscheidung und die Scheidung wegen Zerrüttung.
Bei der Verschuldensscheidung kann die Ehe, wenn diese unheilbar zerrüttet ist und die Zerrüttung durch eine schwere Eheverfehlung (zb. Ehebruch, körperliche Gewalt) oder ehrloses unsittlicher Verhalten herbeigeführt wurde, durch gerichtliche Entscheidung geschieden werden.
Das Gesetz ermöglicht allerdings auch die Scheidung, ohne dass dabei einen der Ehegatten ein Verschulden trifft. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die häusliche Gemeinschaft bereits seit mindestens drei Jahren aufgehoben ist oder besonders schwerwiegende Krankheiten zur Zerrüttung der Ehe geführt haben.
Die Nachteile einer streitigen Scheidung sind die hohen Verfahrenskosten, die lange Verfahrensdauer und die erhöhte emotionale Belastung, die mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung einhergeht.
Bei familienrechtlichen Themen, insbesondere auch bei Scheidungen, handelt es sich um äußert sensible Themen, welche das notwendige Maß an kompetenter rechtlicher Beratung und vor allem Einfühlungsvermögen erfordern.
Lassen Sie sich bei uns über die Auswirkungen einer Scheidung und Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten.