Zöllner § Zöllner Rechtsanwälte

Zöllner § Zöllner Rechtsanwälte Unsere Kanzlei berät und vertritt unsere Mandanten kompetent und engagiert außergerichtlich, im Rahmen von Prozessführungen sowie als Vertragserrichter.
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25/03/2025

Rechtsanwaltsgehilfe/in (m/w/d) für 40 Wochenstunden in Mödling


Wir suchen zur Verstärkung unserer Rechtsanwaltskanzlei in 2340 Mödling eine Vollzeitkraft (40 Std/Wo) für unser Kanzlei.

Ihr Aufgabenbereich:
• Schreiben nach Diktat (Erstellung von Schriftsätzen, etc)
• selbständiges Erstellen von Mahnklagen, Exekutionen, etc
• selbstständige Abwicklung des Posteingang- und –ausgangs sowie elektronische Übermittlung von Schriftsätzen (WebERV)
• Termin, Fristen- und Aktenverwaltung sowie –anlage
• administrative Unterstützung der juristischen Mitarbeiter
• Telefonbetreuung inkl. Führung von einfachen Telefonaten mit Ämtern, Behörden und Gerichten

Ihre Qualifikationen:
• sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, MS Office-Kenntnisse
• hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
• Genauigkeit und Effizienz
• Verlässlichkeit, freundliches Auftreten, Teamfähigkeit
• Freude an der Arbeit mit und für Menschen
• Berufserfahrung in einer Anwaltskanzlei gewünscht
• Kenntnisse der Anwaltssoftware „Advokat“ von Vorteil
• Flexibilität

Wir bieten Ihnen:
• eine umfassende Tätigkeit in einer der führenden Anwaltskanzleien in Mödling
• eigenständiges Arbeiten
• eine langfristige Beschäftigungsmöglichkeit
• Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
• eine angemessene, bei entsprechender Qualifikation auch über dem Kollektivvertrag liegende Entlohnung

Wir sehen Ihren Bewerbungsunterlagen mit Interesse entgegen und ersuchen um Übermittlung per Email an [email protected]

17/03/2024
Fleißig bei der Arbeit
13/07/2023

Fleißig bei der Arbeit

19/02/2023
Ein weiteres Mitglied zur Verstärkung unseres Teams! Herzlich Willkommen aus der Ukraine 🇺🇦 😊
29/03/2022

Ein weiteres Mitglied zur Verstärkung unseres Teams! Herzlich Willkommen aus der Ukraine 🇺🇦 😊

Die ersten Sachspenden sind bereits eingelangt. Vielen Dank an alle für die großzügigen Spenden! 🥳🙏
04/03/2022

Die ersten Sachspenden sind bereits eingelangt. Vielen Dank an alle für die großzügigen Spenden! 🥳🙏

02/03/2022

Liebe Freunde, liebe Mandanten!

In schweren Zeiten sehen wir es als unsere Pflicht, den Schwächeren zur Seite zu stehen.

Zumal zahlreiche unserer Freunde ukrainische Flüchtlinge mit Sachspenden und/oder Unterkünften unterstützen, haben wir es uns zum Ziel gesetzt, den aufgrund des Krieges leidtragenden Tieren auch zu helfen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Flüchtlinge ihre Tiere schweren Herzens zurücklassen mussten/müssen. Bei unserem Vorhaben erfahren wir erfreulicherweise die Unterstützung von Freunden sowie Mandanten, welche nicht nur Sachspenden zur Verfügung stellen, sondern auch Transportmittel und Fahrer.

Sofern auch Sie Hilfe für Tiere leisten wollen, würden wir uns über Futter, Decken, Schüsseln, Käfige, etc. freuen! Diese können gerne bei uns in der Kanzlei abgegeben werden. Der Transport nach Polen wird voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche erfolgen.

In schwierigen Zeiten ist Zusammenhalt besonders wichtig!

Das gesamte Z § Z Team dankt im Voraus für die Unterstützung!

Was kostet Erben in Österreich?Die NÖN und die Kanzlei Zöllner § Zöllner Rechtsanwälte informieren über die gültige Rech...
19/08/2021

Was kostet Erben in Österreich?

Die NÖN und die Kanzlei Zöllner § Zöllner Rechtsanwälte informieren über die gültige Rechtslage.

Mehr Nachrichten, Fotos und Service-Infos aus Niederösterreich und deiner Region auf NÖN.at

15/07/2021

Wieder einmal konnte unsere unter Anderem auf Familienrecht spezialisierte Kanzleipartnerin Mag. Stephanie Zöllner unserem Mandanten zu seinem Recht verhelfen, welcher aufgrund ihrer Intervention vor dem OGH obsiegte.

Der Oberste Gerichtshof hat bestätigt, dass der Kindesvater verpflichtet ist, seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seinem volljährigen Sohn nachzukommen, der die Selbsterhaltungsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht erlangen wird.

Gemäß § 231 Abs 1 ABGB haben die Eltern zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen. Derjenige, der das Kind in seinem Haushalt betreut, kommt seiner Unterhaltsverpflichtung in Natura nach, während der andere Elternteil geldunterhaltspflichtig ist.

Die elterliche Unterhaltspflicht entfällt grundsätzlich erst mit Erreichen der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes. Diese betrifft die Fähigkeit zur eigenen angemessenen Bedarfsdeckung auch außerhalb des elterlichen Haushalts. Ein Kind ist somit dann selbsterhaltungsfähig, wenn es die zur Deckung seines Unterhalts erforderlichen Mittel selbst erwirbt oder aufgrund zumutbarer Beschäftigung zu erwerben imstande ist und zudem weder Wohnungsgewährung noch elterliche Betreuung benötigt.

Bei unserem Mandanten ist aufgrund diverser Erkrankungen keine Selbsterhaltungsfähigkeit gegeben und wird eine solche auch in naher Zukunft nicht vorliegen. Aus diesem Grund war zu prüfen, ob dieser verpflichtet ist, sozialrechtliche Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Ein nach § 231 Abs 1 ABGB unterhaltsberechtigtes Kind, das Anspruch auf öffentlich-rechtliche Leistungen hat, die unterhaltsrechtlich als Eigeneinkommen zu qualifizieren sind, trifft im Verhältnis zum Unterhaltspflichtigen in der Regel die Obliegenheit, derartige Leistungen zu beantragen und in Anspruch zu nehmen, widrigenfalls es (in Anwendung des „Anspannungsgrundsatzes“) so zu behandeln ist, als würde es die ihm zustehenden und ohne weiteres verfügbaren Leistungen beziehen.

Bei einfachen und durchschnittlichen Verhältnissen hat sich die Prüfung der Selbsterhaltungsfähigkeit an der sozialversicherungsrechtlichen „Mindestpension“ zu orientieren. Sofern dem Kind keine sozialrechtlichen Leistungen zustehen oder aber diese Bezüge geringer als die Mindestpension sind, bleiben die Kindeseltern jedenfalls unterhaltspflichtig bzw. sind diese nur in entsprechendem Ausmaß als Eigeneinkommen zu berücksichtigen. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Unsere Kanzlei steht für ein Beratungsgespräch jederzeit gerne zur Verfügung, um Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen zu unterstützen.

Zöllner § Zöllner Rechtsanwälte
2340 Mödling, Freiheitsplatz 9/1/1
02236 / 397007
[email protected]

07/04/2021

Wir suchen zur Verstärkung unserer Rechtsanwaltskanzlei in 2340 Mödling eine Vollzeitkraft (40 Std/Wo) für unser Kanzlei.

Ihr Aufgabenbereich:
• Schreiben nach Diktat (Erstellung von Schriftsätzen, etc)
• selbständiges Erstellen von Mahnklagen, Exekutionen, etc
• selbstständige Abwicklung des Posteingang- und –ausgangs sowie elektronische Übermittlung von Schriftsätzen (WebERV)
• Termin, Fristen- und Aktenverwaltung sowie –anlage
• administrative Unterstützung der juristischen Mitarbeiter
• Telefonbetreuung inkl. Führung von einfachen Telefonaten mit Ämtern, Behörden und Gerichten

Ihre Qualifikationen:
• sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, MS Office-Kenntnisse
• hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
• Genauigkeit und Effizienz
• Verlässlichkeit, freundliches Auftreten, Teamfähigkeit
• Freude an der Arbeit mit und für Menschen
• Berufserfahrung in einer Anwaltskanzlei gewünscht
• Kenntnisse der Anwaltssoftware „Advokat“ von Vorteil
• Flexibilität

Wir bieten Ihnen:
• eine umfassende Tätigkeit in einer der führenden Anwaltskanzleien in Mödling
• eigenständiges Arbeiten
• eine langfristige Beschäftigungsmöglichkeit
• Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
• eine angemessene, bei entsprechender Qualifikation auch über dem Kollektivvertrag liegende Entlohnung

Wir sehen Ihren Bewerbungsunterlagen mit Interesse entgegen und ersuchen um Übermittlung per Email an
[email protected]

Adresse

Freiheitsplatz 9/1/1
Mödling
2340

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00

Telefon

+432236397007

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