19/02/2026
💪Kürzlich konnten wir einen Fall erfolgreich abschließen, über den in den Medien bereits intensiv berichtet wurde.
🌱Unser Bambus Fall:
Unser Mandantin, die Mieterin einer Wohnbaugenossenschaft, pflanzte im Garten ihrer Mietwohnung einen Bambus. Bereits bei der Rückgabe der Wohnung im Jahr 2021 war der Bambus so groß, dass er nicht übersehen werden konnte. Im Jahr 2024 klagte die Wohnbaugenossenschaft unsere Mandantin und forderte € 40.000,00. Tatsächlich hätte die Schadenbehebung über € 80.000,00 gekostet.
Das Gericht wies die Klage ab, da
❌ kein gültiges Pflanzverbot vereinbart wurde,
⏳ alles verjährt war und wäre auch die
💸 Sanierung viel zu teuer gewesen.
Unsere Mandantin konnte sich über eine Klagsabweisung und vollen Kostenersatz durch die Klägerin freuen.