22/03/2025
50 Millionen Dollar für Verbrennungen mit Tee – und in Österreich?
Ein US-Gericht sprach einem Mann 50 Millionen Dollar Schmerzensgeld zu, nachdem er sich in einem Starbucks-Drive-Through mit heißem Tee schwer verbrüht hatte. Die Flüssigkeit lief über seinen Schoß und verursachte Verbrennungen dritten Grades an P***s, Leiste und Oberschenkeln – mit bleibenden Schäden. Auch wenn Starbucks Berufung angekündigt hatte und es nicht unwahrscheinlich ist, dass das Schmerzengeld doch gekürzt wird, bleibt dies für österreichische Verhältnisse eine unglaubliche Summe.
Ein Schockurteil? Aus österreichischer Sicht jedenfalls ein fast unvorstellbarer Betrag – insbesondere im Vergleich zur hiesigen Praxis.
Was wäre in Österreich zugesprochen worden?
Ein Blick in die Rechtsprechung zeigt: Selbst bei schweren Verbrennungen sind die zugesprochenen Summen bescheiden. Ein Kind, das bei einem Küchenunfall Verbrennungen dritten und vierten Grades erlitt – inklusive Narbenbildung und Spitalsaufenthalt – erhielt rund EUR 26.400. In einem anderen Fall forderte eine minderjährige Klägerin nach Verbrennungen zweiten Grades durch Kaffee EUR 8.500 Schmerzensgeld.
Warum dieser Unterschied?
Die Antwort liegt im grundsätzlichen Verständnis des Schmerzengeldes:
• In den USA hat Schmerzensgeld eine doppelte Funktion: Es soll sowohl ausgleichen als auch abschrecken („punitive damages“). Jurys können Millionenbeträge zusprechen, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.
• In Österreich hingegen ist das Schmerzengeld rein kompensatorisch (§ 1325 ABGB). Es geht um den ideellen Ausgleich erlittener Schmerzen. Strafende oder abschreckende Zwecke sind dem österreichischen Zivilrecht fremd.
Die Bemessung erfolgt nach objektiven Kriterien wie Schmerzintensität, Dauer der Beschwerden, Krankenhausaufenthalt oder Folgeschäden. Die Beträge bleiben – im internationalen Vergleich – niedrig.
Das bislang höchste in Österreich zugesprochene Schmerzengeld liegt bei EUR 320.000 (OGH 2 Ob 46/21g) – für einen Mann, der infolge eines ärztlichen Fehlers eine Querschnittslähmung erlitt.
Zeit für ein Umdenken?
Ich meine: Ja. Gerade bei gravierenden Dauerschäden oder tiefgreifenden Eingriffen in die körperliche Integrität sollte eine Anhebung der Schmerzengeldsätze ernsthaft diskutiert werden. Es geht nicht um amerikanische Verhältnisse – sondern um die Frage, welchen Stellenwert wir dem erlittenen Leid beimessen.
Leid ist nicht bezifferbar. Aber wir können – und sollten – ihm in unserem Rechtssystem den gebührenden Raum geben.
Was meinen Sie?