25/11/2020
‼️Update Fixkostenzuschuss II‼️
Seit dem 23.11.2020 ist es nunmehr möglich im Rahmen der Richtlinie zum Fixkostenzuschuss II eine Förderung bei covid-19-bedingten Umsatzausfällen hinsichtlich der laufenden Fixkosten zu beantragen.
Die dazu erlassene Richtlinie sieht dazu im Wesentlichen Nachstehendes vor:
• Gefördert werden die laufenden Fixkosten aus einer operativen inländischen Tätigkeit, die bei einem Covid-19-bedingten Umsatzausfall von mindestens 30 % angefallen sind. Der Zuschuss steigt linear mit dem Prozentsatz des Umsatzausfalles und kann bis zu 100 % betragen.
• Gefördert werden Unternehmen aller Größen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich (außer Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors), die eine wesentliche operative Tätigkeiten Österreich ausüben.
• Bei der Förderung handelt es sich um einen nichtrückzahlbaren direkten Zuschuss zur Deckung von Fixkosten.
• Diese Corona-Beihilfe ist pro Unternehmen betragsmäßig mit EUR 800.000 begrenzt und kann für Fixkosten von bis zu 9 ½ Monaten beantragt werden. Für die Berechnung des Umsatzausfalles können aus bis zu 10, in der Richtlinie angeführten Betrachtungszeiträumen gewählt werden. Der Umsatzausfall ergibt sich dann aus dem Vergleich zu den jeweils entsprechenden Zeiträumen des Jahres 2019. Die Betrachtungszeiträume können in einem oder 2 zeitlichen Blöcken gewählt werden.
• Die Beantragung erfolgt wie in der Phase I über das Portal FinanzOnline. Die Höhe der Umsatzausfälle und Fixkosten ist durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen, wenn diese die Beantragung vornehmen. Unternehmen, die weniger als EUR 120.000 Umsatz haben, können die Corona-Beihilfe in pauschalierter Form ermitteln. Gründer können die Umsatzausfälle anhand einer Planrechnung plausibilisieren. Die Auszahlung erfolgt in 2 Tranchen und kann die 1. Tranche ab dem 23.11.2020 beantragt werden. Diese umfasst 80 % des voraussichtlich auszuzahlenden Betrages. Die 2. Tranche kann dann ab 1.7.2021 beantragt werden.
Sollten auch Sie Fragen zu den Förderungen und Beihilfen im Rahmen der Covid-19-Hilfsmaßnahmen haben, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.