04/06/2026
🐾 Mavi recht komplex.
Doppelresidenz bedeutet, dass ein Kind nach einer Trennung in zwei Haushalten lebt und von beiden Elternteilen annähernd gleich betreut wird.
Das muss nicht exakt 50:50 sein. Auch eine Aufteilung 60:40 kann als Doppelresidenz gelten.
Typisch sind:
• gemeinsame Obsorge
• zwei gleichwertige Lebensmittelpunkte
• ein formeller Hauptwohnsitz für Schule, Meldung oder Familienbeihilfe
Entscheidend ist immer, dass beide Elternteile tatsächlich Verantwortung im Alltag übernehmen.