24/06/2026
Ihr Brandschutzbeauftragter hat einen Wochenend-Kurs gemacht — oder gar keinen? Dann ist Ihr Betrieb im Ernstfall womöglich nicht abgesichert.❌
Klartext: Brandschutz ist kein Nebenjob.
Das Gesetz ist eindeutig. Ein Brandschutzbeauftragter braucht nach AStV §43 eine nachweisliche, mindestens 16-stündige Ausbildung und einen gültigen Brandschutzpass (TRVB 117 O). Er muss Begehungen, Eigenkontrollen nach TRVB 120 O, Unterweisungen und die lückenlose Dokumentation im Brandschutzbuch fachlich beherrschen.
Die Realität in vielen Betrieben: Brandschutz wird „mitgemacht“ — nebenbei, ohne Qualifikation, ohne sauberen rechtlichen Rahmen. Auf dem Papier ein Häkchen. In Wahrheit eine Lücke.🔰
Und hier wird es für Sie teuer: Fehlen die geforderte Qualifikation und Dokumentation, stehen im Schadensfall Ihr Versicherungsschutz und Ihre persönliche Haftung als Geschäftsführer auf dem Spiel. Ein Häkchen löscht kein Feuer.
Stellen Sie Ihrem Brandschutzbeauftragten heute drei Fragen:
- Zeigen Sie mir Ihren gültigen Brandschutzpass.
- Wo ist mein aktuelles Brandschutzbuch und der Kontrollplan?
- Welche Berufshaftpflicht deckt Ihre Tätigkeit ab?
Zögern die Antworten, haben Sie ein Problem, das Sie noch nicht sehen.
Brandschutz ist Chefsache. Machen Sie ihn richtig.
RA-Brandschutz – Ihr externer Brandschutzbeauftragter.🧑🏽🚒
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Wir freuen uns drauf!🔥
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