Rechtsanwaltskanzlei Dr. Christian Krachler

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Christian Krachler Rechtsanwaltskanzlei in Leibnitz

So sieht es aus, mein Buch. 19 Kurzgeschichten und 19 wunderbare Fotografien. Und wie man sagt, ein doppeltes Geschenk. ...
28/11/2023

So sieht es aus, mein Buch. 19 Kurzgeschichten und 19 wunderbare Fotografien. Und wie man sagt, ein doppeltes Geschenk. Freude für die/den Beschenkte/n und zu 100% ein Geschenk für rechenschwache Kinder. Der Erlös dieses Buches geht zu Gänze in ein Förderprojekt der Volksschule Leibnitz. EUR 24,90 für einen guten Zweck.
Erhältlich ist das Buch direkt bei mir, in meiner Kanzlei in der Grazerstrasse 130 in Leibnitz, in der Villa Hollerbrand bei Petra und Hannes Harkamp in Leibnitz und in der Buchhandlung Barbara und Erwin Draxler in Leibnitz.

29/08/2023

Leibnitz Aktuell ist ein unabhängiges Monatsmagazin, das seit 1975 in der Südsteiermark erscheint und über alle Facetten des gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen, sportlichen und kulturellen Lebens in der Region berichtet.

28/08/2023
21/05/2023

Ein Konsument beauftragte einen Elektriker außerhalb seiner Geschäftsräume mündlich. Der Elektriker erteilte keine Belehrung über das 14-tägige Widerrufsrecht. Der Konsument bezahlte nach Abschluss der Arbeiten die Rechnung nicht, sondern widerrief den Vertrag.

Der EuGH entschied nach dem Wortlaut der Fernabsatzrichtlinie, dass der Elektriker keinen Entgeltsanspruch hat, auch wenn ihm Kosten entstanden sind.

Dem EuGH betont, dass durch die Fernabsatzrichtlinie ein hohes Verbraucherschutzniveau sichergestellt werden soll.

Jeder Unternehmer, der außerhalb seiner Geschäftsräume Verträge abschließt, soll Konsumenten jedenfalls einen Widerrufsbelehrung, gegebenenfalls auch AGB, aushändigen oder übermitteln.

Maklergesetz-Änderungsgesetz – Chancen für Mieter und Makler?Die Gesetzesänderung zur Erleichterungen bei Maklergebühren...
25/02/2023

Maklergesetz-Änderungsgesetz – Chancen für Mieter und Makler?

Die Gesetzesänderung zur Erleichterungen bei Maklergebühren passierte den Bautenausschuss und sollen am 1.7.2023 in Kraft treten.

Durch die Novelle des Maklergesetzes sollen Wohnungssuchende zukünftig die Provision des Immobilienmaklers nur dann bezahlen, wenn sie den Makler mit der Wohnungssuche beauftragten. Der Gesetzgeber betrachtet Makler als Verhandlungsgehilfe des Vermieters, und erwartet, dass durch das vorgesehene „Erstauftraggeberprinzip“ regelmäßig Vermieter als Auftraggeber für die Provision aufkommen müssen.

Die Gesetzesänderung wird von Mietervertretern begrüßt und von Vertretern der Immobilienmakler skeptisch beurteilt. Bisher war die Konstellation häufig so, dass Vermieter Makler beauftragten, jedoch nur die Mieter die Provision zu tragen hatten. Ich sehe die Novelle als Chance sowohl für Mieter als auch Makler.

Die professionelle Vorbereitung der Vermarktung von Mietwohnungen, die Erstellung von Fotos, die Beschaffung von aktuellen Energieausweisen, die Überprüfung von Nutzwertgutachten und die Verfassung von Inseraten sowie die Durchführung von Besichtigungen wird auch zukünftig erforderlich sein. Immobilienmakler verfügen über ein umfassendes Wissen zur aktuellen Marktlage und der wesentlichen Faktoren, um den jeweils optimalen Mietzins festzulegen. Das Beauftragen von Maklern durch den Vermieter wird zwar zurückgehen, jedoch werden viele Vermieter auch zukünftig die Dienste von Maklern in Anspruch nehmen. Die Kosten des Maklers werden sie in diesen Fällen selbst zu tragen haben.

Bisher waren viele Mietverträge befristet, häufig mit einer Dauer von drei Jahren. Die Novelle des Maklergesetzes könnte dazu führen, dass Vermieter Interesse an längerfristigen Mietverträgen haben werden, da ein häufiger Wechsel von Mietern für Vermieter mit mehr Aufwand oder mehr Kosten verbunden sein wird.

Für Mieter bietet die Novelle den Vorteil, dass sie auf die Beiziehung eines Maklers verzichten können, wenn es sie selbst in der Lage sind, angebotene Mietwohnungen zu beurteilen und Angaben von Vermietern zu überprüfen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Abschluss eines Mietvertrages für Mietinteressenten beispielweise wegen des Investitionsaufwands der Einrichtung eine wirtschaftlich gewichtige Entscheidung ist. Wie Vermieter werden auch Mieter weiterhin für Vertragsverhandlungen und zur besseren wirtschaftlichen Absicherung professionellen Rat suchen. Es ist davon auszugehen, dass Personen, die neue Mietwohnungen suchen, auch zukünftig Immobilienmakler beauftragen, die den Markt für sie beobachten, angebotene Wohnungen vorsortieren und geeignete Wohnungen, die den Anforderungen der Interessenten entsprechen, detailliert prüfen und sie auch im Zuge der Besichtigung und beim Vertragsabschluss beraten. Der Vorteil für Mietinteressenten wird sein, dass sie ihren Makler selbst wählen können.

Die Gesetzesnovelle wird in wenigen Monaten in Kraft treten und es bleibt abzuwarten welche Erwartungen auf Seiten des Vermieter, Mieter und Immobilienmakler erfüllt werden.

Quelle:
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/1900

13/07/2022

Wir suchen ab sofort eine(n) Kanzleimitarbeiter(in) für eine Vollzeitbeschäftigung.

Aufgabenbereich
- Korrespondenz mit Mandanten
- Vor- und Nachbereitung von Schriftsätzen und Vertragsentwürfen
- Allgemeine Sekretariatstätigkeiten
- Dokumentenmanagement
- Akten- und Fristenverwaltung
- Parteienverkehr, Postbearbeitung, Telefonmanagement, Terminkoordination
- Vorbereitung von Grundbuchs- und Firmenbuchgesuchen

Anforderungsprofil
- Sehr gute Rechtschreibkenntnisse
- Gute EDV-Kenntnisse (MS Word, Excel)
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (HAK/HAS)
- Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Selbständigkeit

Was können wir anbieten
- Abwechslungsreiches und interessantes Aufgabengebiet
- Freundliches Arbeitsumfeld
- Angenehme Arbeitszeiten
- Monatsbruttogehalt auf Basis 40 Stunden/Woche: € 1.700,00 mit Bereitschaft zur Überzahlung. Die tatsächliche Vergütung richtet sich nach Qualifikation und Berufserfahrung.

Sofern wir Ihr Interesse wecken konnten, senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an: [email protected]

Wir freuen uns, dass wir die Arbeiterkammer Steiermark in diesem Fall unterstützen konnten.
06/07/2022

Wir freuen uns, dass wir die Arbeiterkammer Steiermark in diesem Fall unterstützen konnten.

Nicht rechtskräftig gab das Gericht der AK nach einer Klage Recht: Eine Bank muss einer heute 82-Jährigen 5000 Euro ersetzen. Der Dame war eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 35 Jahren angeraten worden.

Corona ImpfpflichtAus aktuellen Gründen rufen sehr viele besorgte Menschen zum Thema Impfpflicht und Strafe an.Dazu in a...
02/02/2022

Corona Impfpflicht

Aus aktuellen Gründen rufen sehr viele besorgte Menschen zum Thema Impfpflicht und Strafe an.
Dazu in aller Kürze:
Wir leben in einer Zeit mit gesetzlichen Vorgaben, die so noch nie da waren.
Tiefgreifende Einschnitte in persönliche Freiheiten sind von uns Juristen losgelöst von medizinischen Sinnhaftigkeiten zu beurteilen.
Ich persönlich bin 3fach geimpft. Das war meine Entscheidung.
Einen Impfzwang in der derzeitigen Situation sehe ich, wie viele andere, verfassungsrechtlich nicht begründbar.
Was also tun bei einer Strafe ?
Nichts anderes als bei anderen Strafen.
Einspruch - Bescheidbeschwerde - Gang zum Verwaltungs/Verfassungsgerichtshof.
Mühsam? Ja. Aber nur so funktioniert ein Rechtsstaat.
Noch Fragen?
Dann bitte einfach melden.
Bleiben Sie mir gesund!
Ihre Leibnitzer Rechtsanwaltskanzlei

24/01/2022

Das Beste, Größte, Schönste!

Werbeaussagen wie diese werden vom durchschnittlichen Konsumenten aufgrund ihrer schwachen Aussagekraft nicht sonderlich ernst genommen.
Wie ist es aber mit Werbeaussagen die eine ganz konkrete Aussage enthalten?
Kann der Konsument dafür den Produzenten, der hinter der Werbeaussagen steht, direkt in die Haftung nehmen?
Ja, sagt der OGH in einer bemerkenswerten Entscheidung aus dem Dezember 2021.
Bemerkenswert ist diese Entscheidung deshalb, da der Unternehmer ohne konkreten Vertrag mit dem Konsumenten diesem zum Schadenersatz verpflichtet sein kann.
Eine - aus Sicht des Verbrauchers - sicherlich begrüßenswerte Entscheidung.

Adresse

Grazerstraße 130
Kaindorf An Der Sulm
8430

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 12:00
13:00 - 17:00
Dienstag 07:30 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
13:00 - 17:00
Donnerstag 07:30 - 12:00
13:00 - 17:00
Freitag 07:30 - 12:00
13:00 - 14:30

Telefon

+433452828750

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Rechtsanwaltskanzlei Dr. Christian Krachler erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Rechtsanwaltskanzlei Dr. Christian Krachler senden:

Teilen