04/06/2026
Doppelstaatsbürgerschaft Österreich: Mehr als 15 Jahre Erfahrung & maßgeschneiderte Beratungsleistungen führen oft zu einer Bewilligung
Eine Doppelstaatsbürgerschaft liegt dann vor, wenn eine Person zugleich österreichischer Staatsbürger und Staatsbürger eines anderen Staates ist. Das angeführte Prinzip der Vermeidung von Doppelstaatsbürgerschaften wird in Ausnahmefällen durchbrochen.
Um die österreichische Staatsbürgerschaft nicht zu verlieren, muss die Beibehaltung vor dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit schriftlich beantragt und mit Bescheid bewilligt werden.
Die Bewilligungsgründe können dem § 28 Staatsbürgerschaftsgesetz entnommen werden. Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft im Sinne einer Doppelstaatsbürgerschaft wird dann ausnahmsweise bewilligt, wenn diese
> im Interesse der Republik Österreich liegt oder
> mit einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Privat- und Familienleben des Antragstellers begründet wird und die österreichische Staatsbürgerschaft mit der Geburt erworben wurde oder
> im Fall von Minderjährigen dem Kindeswohl entspricht.
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