06/03/2026
Steuern sparen beim Wohnungsverkauf!
Dass bei Wohnungsverkäufen grundsätzlich die Immobilienertragssteuer (ImmoESt) abgeführt werden muss, ist den meisten bekannt. Auch dass es Ausnahmen, wie die Hauptwohnsitzbefreiung, gibt, wissen viele. ABER, dass keine ImmoESt auf den Kaufpreisteil anfällt, welcher der Instandhaltungsrücklage zugeordnet wird, wissen die wenigsten.
Wie das genau funktioniert und wie man sich dadurch unter Umständen mehrere Tausend Euro spart, habe ich in meinem neuen Blogbeitrag dargestellt.
Den Blogbeitrag finden Sie auf meiner Website oder direkt unter: https://www.hoefer-law.at/immobilienverkauf-steuern-instandhaltungsruecklage-immobilienertragsteuer-senkt/Geld sparen beim Wohnungsverkauf!