15/03/2024
Erste Details werden aus dem Finanzausschuss veröffentlicht, ein paar fragen bleiben jedoch noch offen. Mal sehen wie der Beschluss kommende Woche im Nationalrat dann schlussendlich aussehen wird.
Soweit für mich derzeit abschätzbar gilt die Befreiung
- bei Verträgen ab 01.04.2024, Grundbuchsgesuch jedoch erst ab 01.07.2024
- Käufer muss Hauptwohnsitz anmelden
- gültig für bis zu 500k Kaufpreis, für den übersteigenden Betrag sind die Gebühren weiterhin zu bezahlen
Es gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, ab zwei Millionen Euro ist der volle Betrag zu zahlen. Die Maßnahme läuft vorerst bis Ende Juni 2026