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06/07/2026
06/07/2026
Starker Faustschlag ins Gesicht kann als Notwehr gemäß § 3 StGB geltenEin kräftiger Faustschlag ins Gesicht kann als Not...
05/02/2026

Starker Faustschlag ins Gesicht kann als Notwehr gemäß § 3 StGB gelten

Ein kräftiger Faustschlag ins Gesicht kann als Notwehr erlaubt sein, wenn eine Notwehrsituation (gegenwärtiger oder unmittelbar drohender rechtwidriger Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut), eine Notwehrhandlung (hat sich der notwendigen Verteidigung bedient und Gegenstand der Verteidigung war das schonendste Mittel) sowie das Wissen um die Notstandssituation vorliegt.
Ein Mann wurde von einem betrunkenen Bekannten provoziert, geschubst und angegriffen. Als der Betrunkene ihm eine Ohrfeige verpassen wollte, schlug er zurück – jedoch ohne Wirkung. Als der Angreifer weiter auf ihn losging, versuchte der Angegriffene zu fliehen. Da er aber verfolgt wurde, drehte er sich um und schlug den Angreifer erneut mit der Faust ins Gesicht, wodurch dieser eine Fraktur erlitt.
Das Erstgericht erkannte Notwehr gem. § 3 StGB an, das Berufungsgericht sah jedoch eine Überschreitung der Notwehr. Der OGH entschied schließlich, dass der Faustschlag gerechtfertigt war. Der Angegriffene war körperlich unterlegen, hatte bereits die Flucht versucht, und der Angreifer blieb trotz des ersten Schlages aggressiv. Der kräftigere zweite Schlag war daher zur endgültigen Abwehr des gegenwärtigen Angriffs notwendig und es standen dem Angegriffenen keine anderen verlässlichen Abwehrmöglichkeiten zur Verfügung.

ANSPRUCH AUF KOSTENLOSE KOPIE DER KRANKENGESCHICHTE FÜR PATIENTENPatienten haben gem. Art 15 Abs 3, Art 12 Abs 5 DSGVO d...
28/01/2026

ANSPRUCH AUF KOSTENLOSE KOPIE DER KRANKENGESCHICHTE FÜR PATIENTEN

Patienten haben gem. Art 15 Abs 3, Art 12 Abs 5 DSGVO das Recht, ihre Krankengeschichte in einer ersten Kopie kostenlos zu erhalten. Ein Krankenhausbetreiber in Wien verweigerte dies jedoch und berief sich auf das Wiener Krankenanstaltengesetz gem. § 17a Abs. 2 lit. g WrKAG, das eine Kostenverrechnung in bestimmten Fällen erlaubt.

Der OGH entschied, dass das Recht auf eine kostenlose Erstkopie auch für Krankengeschichten gilt, das bestätigt ein Urteil des EuGH.


Eine Ausnahme wegen öffentlichen Interesses – etwa wirtschaftlicher Interessen – komme hier nicht infrage, da die eingehobenen Gebühren nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten abdecken. Patienten müssen daher für die erste Kopie ihrer Krankengeschichte nichts zahlen.

OGH | 6 Ob 233/23t | 27.08.2024
EUGH | C-307/22 | 26.10.2023

13/01/2026

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