05/09/2026
Kaution zahlen und aus der U-Haft raus – geht das in Österreich?
Geld hinterlegen und danach einfach die Untersuchungshaft verlassen – so kennt man es aus amerikanischen Filmen. In Österreich funktioniert das deutlich anders.
Eine Freilassung gegen Kaution oder Bürgschaft ist zwar auch hier möglich, aber nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen. Entscheidend ist: Als Haftgrund darf ausschließlich Fluchtgefahr vorliegen. Bestehen zusätzlich andere Haftgründe, lässt sich die Untersuchungshaft nicht einfach durch eine Geldzahlung beenden.
Ist die vorgeworfene Straftat nicht strenger als mit fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht, sieht das Gesetz unter den weiteren Voraussetzungen eine Freilassung gegen Kaution oder Bürgschaft und die vorgesehenen Gelöbnisse vor.
Davon zu unterscheiden ist die sogenannte Sicherheitsleistung. Sie dient nicht einfach dazu, sich aus der U-Haft „freizukaufen“, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung des Strafverfahrens sowie mögliche Geldstrafen, Verfahrenskosten und Entschädigungsansprüche absichern.
Mag. Wilfried Bucher, Partner bei Kocher & Bucher Rechtsanwälte aus Graz, erklärt, warum das österreichische System nicht mit dem amerikanischen „Bail“-System gleichgesetzt werden sollte: Geld allein garantiert keine Freiheit.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird nicht übernommen. Für die Beurteilung eines konkreten Sachverhalts ist eine individuelle anwaltliche Beratung erforderlich.