Kocher & Bucher Rechtsanwälte OG

Kocher & Bucher Rechtsanwälte OG Rechtsanwälte - Verteidiger in Strafsachen - Eingetragene Treuhänder
Friedrichgasse 31, 8010 Graz Erfahrung und Fachwissen sind die wichtigsten Bausteine.

Wir sind Ihre Ansprechpartner für rechtliche Probleme aller Art. Von einem Rechtsanwalt erwarten Sie eigentlich nur eines: dass er Ihr Recht durchsetzt! Unsere Kanzlei wurde 1994 von Dr. Klaus Kocher gegründet. Seit dem Jahr 2004 ist Mag. Wilfried Bucher als Partner dabei. Wir verstehen uns als „Allgemeinkanzlei“, in der wir bestrebt sind, unseren Mandanten eine möglichst große Bandbreite an seriö

ser Beratung bei rechtlichen Angelegenheiten des täglichen Lebens anzubieten. Breitgefächerte Expertise zu Ihrem Vorteil
Wir weisen ein breites Leistungsportfolio an juristischer Expertise auf und vertreten neben Privatpersonen auch Unternehmen, Freiberufler, Vereine und öffentliche Körperschaften. Wir fühlen uns den Interessen unserer Mandanten verpflichtet, für die wir stets eine optimale Lösung ihrer rechtlichen Anliegen anstreben und arbeiten bei Bedarf auch mit ausländischen Anwaltskanzleien und Experten aus anderen Beratungsdisziplinen zusammen. Internationale Ausrichtung & Mehrsprachigkeit
Die internationale Ausrichtung, langjährige Praxiserfahrung sowie effiziente Kanzleiorganisation ermöglicht eine kompetente Betreuung und Vertretung unserer Mandanten, die wir in gerichtlichen Verfahren aber auch bei der Lösung außergerichtlicher Probleme sowie vor Schiedsgerichten zuverlässig begleiten. Durch unsere Fachkompetenz und unsere über 25-jährige Erfahrung zählen wir zu den führenden österreichischen Sozietäten im Bereich Asyl- und Fremdenrecht. Kanzleisitz in Graz , Besprechungsbüro in Wien
Von unserem Kanzleisitz in Graz bzw. unserem Büro in Wien aus werden wir gerne für Sie in ganz Österreich tätig.

05/09/2026

Kaution zahlen und aus der U-Haft raus – geht das in Österreich?

Geld hinterlegen und danach einfach die Untersuchungshaft verlassen – so kennt man es aus amerikanischen Filmen. In Österreich funktioniert das deutlich anders.

Eine Freilassung gegen Kaution oder Bürgschaft ist zwar auch hier möglich, aber nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen. Entscheidend ist: Als Haftgrund darf ausschließlich Fluchtgefahr vorliegen. Bestehen zusätzlich andere Haftgründe, lässt sich die Untersuchungshaft nicht einfach durch eine Geldzahlung beenden.

Ist die vorgeworfene Straftat nicht strenger als mit fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht, sieht das Gesetz unter den weiteren Voraussetzungen eine Freilassung gegen Kaution oder Bürgschaft und die vorgesehenen Gelöbnisse vor.

Davon zu unterscheiden ist die sogenannte Sicherheitsleistung. Sie dient nicht einfach dazu, sich aus der U-Haft „freizukaufen“, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung des Strafverfahrens sowie mögliche Geldstrafen, Verfahrenskosten und Entschädigungsansprüche absichern.

Mag. Wilfried Bucher, Partner bei Kocher & Bucher Rechtsanwälte aus Graz, erklärt, warum das österreichische System nicht mit dem amerikanischen „Bail“-System gleichgesetzt werden sollte: Geld allein garantiert keine Freiheit.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird nicht übernommen. Für die Beurteilung eines konkreten Sachverhalts ist eine individuelle anwaltliche Beratung erforderlich.

04/09/2026

48 Stunden festgehalten – müssen Sie dann freikommen?

Nach 48 Stunden automatisch frei? Dieser weit verbreitete Irrtum kann bei einer Festnahme in Österreich für Verwirrung sorgen.

Nach einer Festnahme muss ein Beschuldigter ohne unnötigen Aufschub und spätestens innerhalb von 48 Stunden in die zuständige Justizanstalt eingeliefert werden. Damit ist aber noch nicht automatisch Schluss.

Nach der Einlieferung muss das Gericht den Festgenommenen unverzüglich zu den Voraussetzungen der Untersuchungshaft vernehmen. Anschließend läuft eine weitere wichtige Frist: Spätestens binnen 48 Stunden nach der Einlieferung muss entschieden werden, ob die Person freigelassen wird, gelindere Mittel ausreichen oder Untersuchungshaft verhängt wird.

Die entscheidende Besonderheit: Diese zweite 48-Stunden-Frist beginnt nicht bereits mit der Festnahme, sondern erst mit der Einlieferung in die Justizanstalt.

Mag. Wilfried Bucher, Partner bei Kocher & Bucher Rechtsanwälte aus Graz, erklärt, warum bei einer Festnahme nicht nur jede Stunde zählen kann, sondern auch entscheidend ist, welche Frist gerade läuft.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird nicht übernommen. Für die Beurteilung eines konkreten Sachverhalts ist eine individuelle anwaltliche Beratung erforderlich.

03/09/2026

13 Jahre alt und schwere Tat – droht Gefängnis?

Auch bei einer schweren Tat gilt in Österreich eine klare Altersgrenze: Wer zum Tatzeitpunkt noch nicht 14 Jahre alt ist, ist strafunmündig und kann dafür nicht strafrechtlich verurteilt oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Das bedeutet aber nicht, dass ein schwerwiegender Vorfall ohne Folgen bleibt. Wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder besonderer Unterstützungsbedarf besteht, können Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe notwendig werden.

Je nach Situation können etwa Beratung, Betreuung und Unterstützung der Familie in Betracht kommen. In schwerwiegenden Fällen kann auch eine Betreuung beziehungsweise Unterbringung außerhalb der Familie erforderlich werden.

Mit dem 14. Geburtstag ändert sich die strafrechtliche Ausgangslage: Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind grundsätzlich strafmündig, wobei für sie besondere Regeln des Jugendstrafrechts gelten.

Mag. Wilfried Bucher, Partner bei Kocher & Bucher Rechtsanwälte aus Graz, erklärt, warum „strafunmündig“ nicht bedeutet, dass nach einer schweren Tat überhaupt nichts passiert.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird nicht übernommen. Für die Beurteilung eines konkreten Sachverhalts ist eine individuelle anwaltliche Beratung erforderlich.

02/09/2026

„Ihre ID Austria läuft ab“ – Vorsicht vor dieser Nachricht

Eine Nachricht behauptet, Ihre ID Austria laufe ab und Sie müssten sich sofort über einen Link anmelden? Genau solche Nachrichten können Teil einer Phishing- oder Betrugsmasche sein.

Das Ziel ist häufig, Sie auf eine gefälschte Webseite zu locken und dort Zugangsdaten, persönliche Informationen oder Sicherheitscodes abzugreifen. Werden diese Daten anschließend verwendet, um Zahlungen auszulösen oder andere Vermögensschäden zu verursachen, können neben klassischem Betrug auch Delikte wie betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch eine Rolle spielen.

Besonders wichtig: Öffnen Sie verdächtige Links nicht vorschnell und geben Sie Zugangsdaten niemals über eine unerwartete Nachricht ein. Haben Sie Ihre Daten bereits auf einer falschen Seite eingegeben, sollten Sie betroffene Zugänge und Konten möglichst rasch absichern, Beweise wie Nachrichten und Screenshots sichern und die nächsten rechtlichen Schritte prüfen.

Mag. Wilfried Bucher, Partner bei Kocher & Bucher Rechtsanwälte aus Graz, erklärt, warum eine scheinbar harmlose Nachricht über die ID Austria schnell zu einem ernsthaften Betrugsfall werden kann.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird nicht übernommen. Für die Beurteilung eines konkreten Sachverhalts ist eine individuelle anwaltliche Beratung erforderlich.

01/09/2026

Nur ein Paket angenommen – und plötzlich Drogenverdacht?

Ein Freund bittet Sie, „nur kurz“ ein Paket anzunehmen – und später stellt sich heraus, dass darin Suchtmittel waren. Bedeutet das automatisch, dass Sie sich strafbar gemacht haben? Nein.

Im österreichischen Strafrecht kommt es entscheidend darauf an, was Sie wussten und was Sie zumindest ernstlich für möglich hielten. Wer tatsächlich völlig ahnungslos ein Paket entgegennimmt, ist deshalb nicht automatisch Täter.

Anders kann die Situation aussehen, wenn deutliche Warnzeichen vorhanden sind: eine heimliche Übergabe, Geld für die Annahme, ein unbekannter Absender oder Aussagen wie „Frag lieber nicht, was drin ist“. Wer unter solchen Umständen einen strafbaren Inhalt ernstlich für möglich hält und trotzdem bewusst mitmacht, kann sich einem erheblichen strafrechtlichen Risiko aussetzen.

Gerade in Suchtmittelverfahren sind deshalb der konkrete Ablauf, Nachrichten, Übergaben, Zahlungen und das tatsächliche Wissen der Beteiligten entscheidend.

Mag. Wilfried Bucher, Partner bei Kocher & Bucher Rechtsanwälte aus Graz, erklärt, warum bei einem Drogenvorwurf nicht nur zählt, was in einem Paket war – sondern auch, was Sie darüber wussten oder zumindest für möglich hielten.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird nicht übernommen. Für die Beurteilung eines konkreten Sachverhalts ist eine individuelle anwaltliche Beratung erforderlich.

31/08/2026

Scheidung trotz Nein des Partners – ist das möglich?

Ihr Ehepartner will sich nicht scheiden lassen – bedeutet das, dass Sie verheiratet bleiben müssen? Nein. Auch ohne Zustimmung des anderen Ehepartners kann eine Scheidung in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Ist die häusliche Gemeinschaft seit mindestens drei Jahren aufgehoben und die Ehe tiefgreifend und unheilbar zerrüttet, kann eine Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft begehrt werden.

Dabei prüft das Gericht unter anderem, ob eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft noch zu erwarten ist. Vor Ablauf von sechs Jahren können außerdem besondere Umstände dazu führen, dass ein Scheidungsbegehren noch abgewiesen wird.

Nach sechs Jahren aufgehobener häuslicher Gemeinschaft ist der Scheidung hingegen grundsätzlich jedenfalls stattzugeben. Trotzdem können Fragen zum Verschulden und dessen rechtlichen Folgen weiterhin eine wichtige Rolle spielen.

Mag. Wilfried Bucher, Partner bei Kocher & Bucher Rechtsanwälte aus Graz, erklärt, warum ein „Nein“ des Ehepartners eine Scheidung nicht dauerhaft verhindern muss – eine genaue rechtliche Prüfung aber entscheidend ist.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird nicht übernommen. Für die Beurteilung eines konkreten Sachverhalts ist eine individuelle anwaltliche Beratung erforderlich.

29/08/2026

Gemeinsame Ersparnisse bei der Scheidung – wem gehört was?

Gehört nach der Hochzeit automatisch alles beiden zur Hälfte? Nein. Im österreichischen Eherecht gilt grundsätzlich Gütertrennung. Das bedeutet: Jeder Ehepartner bleibt grundsätzlich Eigentümer seines eigenen Vermögens und haftet grundsätzlich für die eigenen Schulden.

Bei einer Scheidung gibt es aber eine wichtige Besonderheit: Eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse können nach den gesetzlichen Regeln aufgeteilt werden. Dazu können je nach konkretem Fall etwa Ersparnisse, Hausrat, Fahrzeuge oder die Ehewohnung gehören.

Die Aufteilung erfolgt nicht einfach automatisch nach dem Motto „50:50“. Entscheidend sind die gesetzlichen Aufteilungsregeln und die konkreten Umstände der Ehe. Auch damit zusammenhängende Schulden können berücksichtigt werden.

Zusätzlich können Eheverträge oder Vereinbarungen Einfluss darauf haben, wie Vermögen im Fall einer Trennung behandelt wird. Gerade bei Immobilien, größeren Ersparnissen, Unternehmen oder Schulden sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, was tatsächlich in die Aufteilung fällt.

Mag. Wilfried Bucher, Partner bei Kocher & Bucher Rechtsanwälte aus Graz, erklärt, warum bei einer Scheidung nicht entscheidend ist, wem „gefühlt“ etwas gehört – sondern wie Vermögen rechtlich einzuordnen ist.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird nicht übernommen. Für die Beurteilung eines konkreten Sachverhalts ist eine individuelle anwaltliche Beratung erforderlich.

28/08/2026

Auto absichtlich beschädigt – reicht eine Anzeige?

Zerkratzter Lack, eine eingeschlagene Scheibe oder eine absichtlich verursachte Delle – bei einer vorsätzlichen Beschädigung Ihres Autos geht es nicht nur um die Frage, wer strafrechtlich verantwortlich ist. Auch Ihr finanzieller Schaden muss geklärt werden.

In Österreich kann bei einer vorsätzlichen Beschädigung eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung in Betracht kommen. Wer selbst einen Schaden erlitten hat, kann seine Ersatzansprüche unter bestimmten Voraussetzungen bereits im Strafverfahren geltend machen und sich als Privatbeteiligter anschließen.

Wichtig ist dabei, den Schaden möglichst genau zu dokumentieren und zu beziffern. Fotos, Zeugenaussagen, Reparaturrechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Nachweise können dafür entscheidend sein.

Das Strafgericht kann über Schadenersatzansprüche entscheiden. Reichen die Ergebnisse des Strafverfahrens dafür nicht aus, kann es erforderlich sein, Ansprüche zusätzlich vor einem Zivilgericht zu verfolgen.

Mag. Wilfried Bucher, Partner bei Kocher & Bucher Rechtsanwälte aus Graz, erklärt, warum nach einer Sachbeschädigung nicht nur die Strafanzeige wichtig ist – sondern auch die richtige Sicherung und Geltendmachung des eigenen Schadens.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird nicht übernommen. Für die Beurteilung eines konkreten Sachverhalts ist eine individuelle anwaltliche Beratung erforderlich.

27/08/2026

Unfall erst später bemerkt – ist das schon Fahrerflucht?

Ein Kratzer, eine Delle oder ein beschädigter Spiegel – und Sie bemerken den Schaden erst später? Dann bedeutet das nicht automatisch, dass bereits Fahrerflucht vorliegt.

Entscheidend ist immer die konkrete Situation. Haben Sie den Anstoß tatsächlich wahrgenommen? Wie deutlich war die Berührung? Gab es Geräusche, sichtbare Spuren oder andere Umstände, die auf einen Unfall hingedeutet haben könnten?

Wenn Sie einen möglichen Park- oder Unfallschaden erst später feststellen, sollten Sie die Sache nicht einfach ignorieren. Dokumentieren Sie die Situation und kümmern Sie sich möglichst rasch um die erforderliche Meldung beziehungsweise den Datenaustausch.

Problematisch wird es insbesondere dann, wenn ein Unfall bemerkt wird und trotzdem weitergefahren wird, ohne sich um die gesetzlich vorgesehenen Pflichten zu kümmern.

Mag. Wilfried Bucher, Partner bei Kocher & Bucher Rechtsanwälte aus Graz, erklärt, warum nicht jeder unbemerkte Parkschaden automatisch Fahrerflucht bedeutet – die konkreten Umstände aber entscheidend sein können.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird nicht übernommen. Für die Beurteilung eines konkreten Sachverhalts ist eine individuelle anwaltliche Beratung erforderlich.

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26/08/2026

Ihr Kind wurde angezeigt – was passiert jetzt?

Eine Anzeige gegen das eigene Kind ist für Eltern zunächst ein Schock. Doch gerade im österreichischen Jugendstrafrecht bedeutet eine Anzeige nicht automatisch Verurteilung oder Strafe.

Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gelten besondere strafrechtliche Regeln. Dabei steht nicht nur die Tat im Mittelpunkt, sondern auch die persönliche Entwicklung, das Alter und die konkrete Lebenssituation des Jugendlichen.

Nach einer Anzeige wird zunächst geprüft, was tatsächlich passiert ist. Je nach Sachverhalt und Voraussetzungen kann ein Verfahren auch ohne klassische Verurteilung beendet werden – etwa durch Diversion oder andere im Jugendstrafrecht vorgesehene Möglichkeiten.

Auch bei einer Einvernahme gelten für Jugendliche besondere Schutzvorschriften. Gerade deshalb sollten Eltern und Jugendliche eine polizeiliche Ladung ernst nehmen, aber nicht in Panik geraten oder vorschnell Aussagen machen.

Mag. Wilfried Bucher, Partner bei Kocher & Bucher Rechtsanwälte aus Graz, erklärt, warum Jugendstrafrecht nicht nur die Frage stellt, was passiert ist – sondern auch, wie es danach weitergehen kann.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird nicht übernommen. Für die Beurteilung eines konkreten Sachverhalts ist eine individuelle anwaltliche Beratung erforderlich.

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