LIKAR Rechtsanwälte GmbH

LIKAR Rechtsanwälte GmbH Wirtschaftsrecht, M&A, Gesellschaftsrecht, Anlegerschäden, (internationale)Verträge, Unternehmenss

We primarily advice small and medium sized companies as well as individuals on every specific legal issue at full length. With the presence of our academic and business consultants plus the interdisciplinary cooperation with economical advisers, management consultants, chartered accountants, notaries and financing-experts we are able to offer comprehensive solutions for extensive projects (one-sto

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 -Praxisleitfaden - Must-Have für alle Unternehmer & Berater
15/05/2026

-Praxisleitfaden - Must-Have für alle Unternehmer & Berater

(Kredit)Bearbeitungsgebühren können von Banken zurückgefordert werden!
15/04/2026

(Kredit)Bearbeitungsgebühren können von Banken zurückgefordert werden!

15/04/2026

(Kredit)Bearbeitungsspesen nichtig:
Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien hat in einer weiteren Entscheidung zu den Bear-
beitungsspesen von Banken folgende – für Kreditnehmer als Verbraucher wesentliche – Fest-
stellungen bzw rechtliche Beurteilung getroffen:
Der Begriff „Bearbeitungsgebühr“ ist – wie der Oberste Gerichtshof klargestellt hat – per se
nicht intransparent, sofern für den Verbraucher nachvollziehbar ist, was konkret davon umfasst
ist. In concreto wurden neben Bearbeitungsspesen und der Schätzgebühr weiters noch eine Kre-
ditvermittlungsgebühr sowie Kontoführungsentgelte im Kreditvertrag vereinbart und dem Ver-
braucher in Rechnung gestellt. Der Begriff „Bearbeitungsspesen“ ist nicht definiert und somit
nicht nachvollziehbar, welche Leistungen der Bank mit dem Kreditbearbeitungsentgelt abge-
golten werden. Eine klare Abrenzung zu den unter den Positionen „Schätzgebühr“ und „Kre-
ditvermittlerprovision“ verrechneten Leistungen ist nicht möglich. Die Klausel über die Kre-
ditbearbeitungsspesen, Schätzgebühr und Vermittlerprovision ist damit im Sinne der bisherigen
Judikatur als intransparent anzusehen.
Auch das Kontoführungsentgelt wurde als gröblich benachteiligend gem § 879 Abs 3 ABGB
für nichtig befunden. Das Erstgericht hat dabei festgehalten, dass das Kontoführungsentgelt für
ein Girokonto und ein Darlehenskonto nicht miteinander zu vergleichen sind, weil beim Darle-
henskonto eine überschaubare Anzahl von Kontobewegungen vorgenommen wird, die im Falle
der regelmäßigen Bedienung bereits zu Beginn der Vertragsbeziehung klar umrissen und vor-
hersehbar sind. Nach § 10 VkrG ist der Darlehensgeber verpflichtet, einen Tilgungsplan regel-
mäßig kostenlos zur Verfügung zu stellen, womit die Kreditkontenführung primär den Interes-
sen des Kreditgebers dient und der Nutzen eines Kontos, selbst für den Fall eines Online-Kon-
tos, mit ständiger Einsichtsmöglichkeit für den Verbraucher in den Hintergrund tritt, weil dieser
anhand des Tilgungsplans ohnehin jederzeit seinen Schuldenstand ersehen kann. Im Vergleich
zu einem Girokonto als laufendes Verrechnungskonto besteht auch kein Bedarf an einer kom-
plexen IT-Ausstattung und Software.
Diese – noch nicht rechtskräftige – Entscheidung ist richtungsweisend, weil sie den typischen
Fall der in der Vergangenheit verrechneten Bankgebühren darstellt.

26/03/2026

Viele diskutieren bei Startups über Bewertung.

Die wirklich gute Frage ist eine andere:
Wie ist das Unternehmen strukturiert?

Denn in der Frühphase entscheidet nicht die Bewertung über den Erfolg, sondern die Fähigkeit, schnell und sauber Kapital aufzunehmen.

Und genau hier trennt sich die FlexCo von der klassischen GmbH.

SAFE, Wandeldarlehen, Mitarbeiterbeteiligung – alles theoretisch auch in der GmbH möglich.
Praktisch wird es oft mühsam, langsam und unnötig kompliziert.

09/03/2026

Warum die FlexCo für Startups ein Game Changer ist

Proud to have been recognized in the field of M&A for many years - again 2026💪💪💪
09/03/2026

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09/03/2026

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07/03/2026

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04/03/2026

Die 10 häufigsten Fehler bei Startup-Gründungen in Österreich
und wie man sie vermeidet:

Viele Startups konzentrieren sich verständlicherweise auf Produkt, Markt und Finanzierung. Die gesellschaftsrechtliche Struktur wird oft erst dann relevant, wenn bereits Investoren einsteigen oder eine Finanzierungsrunde ansteht.

Dann zeigt sich häufig, dass grundlegende Fehler bei der Gründung gemacht wurden.

Hier sind 10 typische Fehler, die in der Praxis immer wieder auftreten.

1. Falsche Gesellschaftsform bei der Gründung
Viele Startups gründen noch immer eine klassische GmbH, obwohl die FlexCo häufig besser geeignet wäre. Gerade bei Mitarbeiterbeteiligungen, Venture-Finanzierungen und Exit-Strukturen kann die FlexCo deutlich flexibler sein.

2. Unklare Gründervereinbarungen
Viele Gründer starten mit einer sehr einfachen Struktur. Probleme entstehen später häufig bei Vesting, Entscheidungsrechten, Verwässerung bei Finanzierungsrunden oder Exit-Situationen.

3. Kein Vesting für Gründer
Ohne Vesting kann ein Gründer früh aussteigen und trotzdem einen großen Anteil behalten. Investoren erwarten heute meist 4 Jahre Vesting mit 1 Jahr Cliff.

4. Mitarbeiterbeteiligung nicht vorbereitet
Startups konkurrieren um Talente. Ohne Beteiligungsprogramme wird es schwierig, Top-Mitarbeiter zu gewinnen. Die FlexCo ermöglicht Unternehmenswert-Anteile (UWA), die speziell für Mitarbeiterbeteiligungen geschaffen wurden.

5. Cap Table zu früh zu kompliziert
Zu viele kleine Beteiligungen am Anfang können spätere Finanzierungsrunden erschweren. Typische Probleme sind viele Kleininvestoren oder unklare Verwässerungsmechanismen.

6. Investorenrechte nicht sauber geregelt
Konflikte entstehen häufig bei Liquidation Preference, Drag-Along/Tag-Along, Anti-Dilution oder Informationsrechten.

7. Fehlende Vorbereitung auf Finanzierungsrunden
Professionelle Investoren erwarten einen klaren Cap Table, saubere Gesellschaftsstruktur und investorenfreundliche Vertragswerke.

8. IP nicht korrekt übertragen
Ein häufiger Fehler ist, dass geistiges Eigentum nicht bei der Gesellschaft liegt, sondern bei einzelnen Gründern oder Entwicklern. Das kann bei Due Diligence oder Exit große Probleme verursachen.

9. Steuerliche Struktur wird ignoriert
Gerade bei wachstumsorientierten Startups sollte früh über Holdingstrukturen, Beteiligungsstrukturen und mögliche Exit-Szenarien nachgedacht werden.

10. Keine Exit-Strategie
Auch wenn der Exit Jahre entfernt scheint: Investoren denken vom Exit zurück zur Struktur. Eine saubere Struktur erleichtert VC-Finanzierungen und spätere Verkäufe erheblich.

Fazit
Eine gute rechtliche Struktur ist für Startups kein Selbstzweck. Sie schafft die Grundlage für Finanzierungsrunden, Mitarbeiterbeteiligungen, Investorenstrukturen und Exit-Transaktionen. Gerade die FlexCo bietet hier neue Möglichkeiten für wachstumsorientierte Unternehmen.

Kontakt
Arno F. Likar
Rechtsanwalt | M&A | Venture | Unternehmensstruktur

Beratung von Startups, Investoren und Unternehmern bei Gründung, Finanzierungsrunden und Unternehmensverkäufen.

16/12/2025

Nunmehr wurde auch oberstgerichtlich klargestellt, dass für sämtliche wirtschaftlichen und sonstigen rechtlichen Vereinbarungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit der Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils stehen, keine notarielle Mitwirkung erforderlich ist.

Noch leichter, effizienter und kostengünstiger funktionieren Übertragungen von Geschäftsanteilen und/oder Unternehmenswert-Anteilen bei der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo).

Adresse

Pestalozzistraße 1/II/13
Graz
8010

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:30
Dienstag 08:00 - 17:30
Mittwoch 08:00 - 17:30
Donnerstag 08:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 14:00

Telefon

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