Das Haus des Rechts

Das Haus des Rechts "Die Frage ist nicht, ob Sie Recht haben - die Frage ist, wer erfolgreich ist."

Recht benebelt: Mann mit Eigenbrauer-Syndrom freigesprochenKeinen Schluck getrunken und dennoch sturzbetrunken – so erge...
11/06/2024

Recht benebelt: Mann mit Eigenbrauer-Syndrom freigesprochen

Keinen Schluck getrunken und dennoch sturzbetrunken – so ergeht es Menschen mit dem Eigenbrauer-Syndrom, einer seltenen medizinischen Anomalie, die zu übermäßigem Hefewachstum im Darmtrakt führt, was eine ungewollte alkoholische Gärung auslöst.

In einer bemerkenswerten Entscheidung wurde jüngst ein 40-jähriger Autofahrer in Belgien freigesprochen, der an diesem Syndrom leidet und bei Verkehrskontrollen im April und Mai 2022 Alkoholwerte von 2,1 bzw. 1,6 Promille aufgewiesen hatte.
Sowohl das Syndrom als auch das Urteil in dieser Art sind selten, weshalb wir dazu raten, sich bei einer Verkehrskontrolle nicht darauf zu berufen, sondern das Auto nach dem Konsum von Alkohol stehenzulassen.

Sie haben Fragen zu diesem oder einen anderen Rechtsthema? Kontaktieren Sie uns, wir sind um Ihr Recht bemüht!

Recht flächendeckend: Führerscheinentzug soll EU-weit geltenAls Maßnahme zur Reduktion der Verkehrsopfer hat das Europap...
04/06/2024

Recht flächendeckend: Führerscheinentzug soll EU-weit gelten

Als Maßnahme zur Reduktion der Verkehrsopfer hat das Europaparlament in Straßburg für EU-weite Führerscheinentzüge bei schweren Verkehrsvergehen gestimmt. Künftig soll, wenn jemandem der Führerschein in einem EU-Land entzogen wird, diese Maßnahme in allen Ländern der EU gelten, unabhängig davon, in welchem EU-Land die Person lebt.

Aktuell ist es so, dass Fahrer, denen im EU-Ausland der Führerschein wegen schwerer Vergehen entzogen wurde, in der restlichen EU (inklusive des eigenen Landes) unbehelligt weiterfahren können, wie das EU-Parlament mitteilte.

Die geplante EU-Richtlinie soll diesen Zustand beenden; Delikte, die unter die neue Regelung fallen, sind extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie bei Fahren unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen und jedes Verkehrsdelikt, das zum Tod oder zur Verletzung eines anderen Menschen führt.

Wie ist Ihre Meinung: Halten Sie die Maßnahme für angemessen oder zu hart?

Recht flexibel: Neues TelearbeitsgesetzDas während der Corona-Lockdowns beschlossene Homeoffice-Gesetz, das die Heimarbe...
28/05/2024

Recht flexibel: Neues Telearbeitsgesetz

Das während der Corona-Lockdowns beschlossene Homeoffice-Gesetz, das die Heimarbeit gesetzlich regelt, soll nun angepasst und auf ein Telearbeitsgesetz ausgeweitet werden. Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht vor, dass Telearbeit nicht mehr auf das Arbeiten von zu Hause beschränkt ist, sondern auch Arbeitsorte wie bei Angehörigen, in Bibliotheken oder im Kaffeehaus umfassen kann, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte. Die Begutachtungsfrist lief bis zum 21. Mai.

Im Rahmen der Novelle wurde der Unfallschutz erweitert, damit Arbeitnehmer auch außerhalb ihres Wohnsitzes versichert sind. Wie beim Homeoffice-Gesetz bedarf es auch bei der Gesetzesnovelle einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Für rechtliche Fragen und Beratung zu Telearbeit und Arbeitsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch!

Recht so: Ein Kabel für allesDie „digitale Speisekarte“ ist künftig um ein Gericht ärmer: Der Kabelsalat fällt einer EU-...
21/05/2024

Recht so: Ein Kabel für alles

Die „digitale Speisekarte“ ist künftig um ein Gericht ärmer: Der Kabelsalat fällt einer EU-Richtlinie zum Opfer, die jüngst auch im Nationalrat in nationales Recht gegossen wurde.

Damit entfällt künftig das lästige Suchen nach dem Micro-USB-Kabel für das Headset oder dem Lightning-Kabel für das iPad, da USB-C als Standard für eine ganze Reihe von Geräten festgelegt wurde - Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets und Videospielkonsolen sind es im ersten Schritt Ende 2024, zwei Jahre später gilt diese Regelung (endlich) auch für Notebooks.

Recht freizügig: FKK-Wandern ist (teilweise) erlaubtNachdem man sich an der oberen Adria zugeknöpft gibt (siehe unser Po...
16/05/2024

Recht freizügig: FKK-Wandern ist (teilweise) erlaubt

Nachdem man sich an der oberen Adria zugeknöpft gibt (siehe unser Posting vom Dienstag) und es zu Hause ohnehin am schönsten ist, hier ein Urlaubs- und Rechtstipp für Anhänger der Freikörperkultur: Auf öffentlichen Wanderwegen ist es hierzulande nämlich erlaubt, sich unbekleidet fortzubewegen, sofern die Aktivitäten in keinem sexuellen Kontext stehen und der öffentliche Anstand gewahrt bleibt.

An stark frequentierten Orten wie Hütten oder öffentlichen Plätzen sollte man sich aber besser bedecken, um kein „öffentliches Ärgernis“ zu erregen – dazu gibt es nicht nur den § 183 StGB, sondern auch ein Lied von Georg Danzer.

Recht zugeknöpft: Lignano verordnet DresscodeDie Pfingsten und eine weitere Fenstertags-Woche nahen und viele nutzen die...
14/05/2024

Recht zugeknöpft: Lignano verordnet Dresscode

Die Pfingsten und eine weitere Fenstertags-Woche nahen und viele nutzen die Gunst des Kalenders zu einem Abstecher ans Meer – ist Lignano Ihre Wunschdestination, kommt eine Neuerung auf Sie zu: Seit Anfang Mai gibt man sich bedeckt und verordnet abseits des Strandes Überkleidung über Badehose oder Bikini. Wer sich dadurch bevormundet fühlt und Ausweichmöglichkeiten sucht, sollte Grado und Triest von der Liste an Alternativen streichen, denn dort gilt selbiges Verbot auch schon.

Doch auch in privaten Außenbereichen - die aber öffentlich einsehbar sind - sollte man nicht blankziehen, da die Regelung auch Gärten oder nicht blickdichte Balkone umfasst. Zum Glück soll’s zu Pfingsten ohnehin regnen…

Recht kontrovers: Strafmündig ab 12?Die ÖVP plant, das Strafmündigkeitsalter für schwere Gewaltdelikte und Intensivtäter...
08/05/2024

Recht kontrovers: Strafmündig ab 12?

Die ÖVP plant, das Strafmündigkeitsalter für schwere Gewaltdelikte und Intensivtäter von 14 auf 12 Jahre zu senken, wie Innenminister Gerhard Karner und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler Mitte April bekanntgaben. Hintergrund ist ein Missbrauchsfall, bei dem eine Zwölfjährige von 18 teils strafunmündigen Burschen missbraucht worden war.

Geplante Maßnahmen:

1. Absenkung der Strafmündigkeit: Kinder und Jugendliche sollen nach bestimmten Straftaten verpflichtend und in Begleitung der Eltern von der Polizei vorgeladen werden. Die Teilnahme ist verpflichtend und Verstöße können mit Sanktionen belegt werden, wie Geldstrafen für Eltern, die nicht teilnehmen.
2. Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen: Einführung von Fallkonferenzen bei schwerwiegenden Gewaltdelikten und für minderjährige Mehrfachtäter. Ziel ist es, besonders schwere Taten wie Vergewaltigung oder bewaffneten Raub zu behandeln und junge Straftäter einzubeziehen.

Im Innenministerium wird derzeit an der Umsetzung beider Maßnahmen gearbeitet. Wie ist Ihre Meinung zu dieser Maßnahme - notwendig oder überzogen?

Luxusproblem: Privatjet darf nicht mehr bar bezahlt werdenVermutlich werden die wenigsten von uns in die Verlegenheit ko...
07/05/2024

Luxusproblem: Privatjet darf nicht mehr bar bezahlt werden

Vermutlich werden die wenigsten von uns in die Verlegenheit kommen, eine Jacht oder ein Privatflugzeug bar bezahlen zu wollen. Falls doch, betrifft Sie die kürzlich verabschiedete Antigeldwäscheregelung des EU-Parlaments betreffend Luxusgüter: Künftig müssen Händler von Juwelen, Luxusautos, Privatflugzeugen und Schiffen die Identität ihrer Kunden überprüfen und verdächtige Geschäfte den Behörden melden. Mehr Breitenwirkung hat hingegen das Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro in der gesamten EU.

Das Maßnahmenpaket gegen Geldwäsche sieht ferner strengere Überwachungsmaßnahmen für Kryptowährungen und Bankgeschäfte von Personen mit einem Vermögen von über 50 Millionen Euro vor. Weiters müssen Unternehmen, die mit sanktionierten Personen oder Unternehmen verbunden sind, in einem EU-Register gekennzeichnet werden, um Umgehungsversuche zu verhindern.

Überwacht werden sollen die Maßnahmen von der neuen EU-Antigeldwäsche-Agentur Amla mit Sitz in Frankfurt. Die Agentur soll bis zu 40 grenzüberschreitende Finanzinstitute, einschließlich Kryptodienstleister, direkt beaufsichtigen, bei denen ein hohes Risiko für Geldwäsche besteht und wird neben Geldwäsche auch gegen Terrorfinanzierung vorgehen.

Bei Fragen zu rechtlichen Aspekten und Konformität im Zusammenhang mit den neuen Regelungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung.

Recht schneidig: Entwurf zum Messertrage-VerbotsgesetzEin der APA vorliegender Entwurf vom 11. April soll das Mitführen ...
02/05/2024

Recht schneidig: Entwurf zum Messertrage-Verbotsgesetz

Ein der APA vorliegender Entwurf vom 11. April soll das Mitführen von Messern aller Art bis auf wenige Ausnahmen im Ortsgebiet, im bebauten Gebiet, in Park-, Sport- und Freizeitanlagen, bei Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bildungseinrichtungen und Kinderbetreuungseinrichtungen verbieten. Eine Zuwiderhandlung soll eine Verwaltungsübertretung darstellen, die mit einer Geldstrafe bis zu 3.600 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen geahndet werden kann.

Nach anfänglicher Unsicherheit über den Umfang des geplanten Gesetzes präzisierte das Innenministerium mittlerweile, dass Taschenmesser, deren Klingen nur mit beiden Händen geöffnet werden können (bspw. bei einem Schweizermesser) vom Verbot ausgenommen sein sollen.

Ausnahmen gibt es darüber hinaus für Inhaber einer Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schusswaffen führen dürfen (Jäger, militärische Bundesheer-Angehörige), beim Sport sowie der Berufsausübung und auch bei der Brauchtumspflege (Hirschfänger in der Lederhose). Darüber hinaus ist es nicht verboten, ein Messer von einem Ort zum anderen zu transportieren, wenn es nicht griffbereit, sondern bspw. im Rucksack aufbewahrt ist.

Sie haben Fragen zu diesem oder einem anderen Rechtsthema? Kontaktieren Sie uns, wir sind um Ihr Recht bemüht!

Die AssCompact Österreich BERATERTAGE, die renommierten regionalen Vermittlerkongresse, fanden dieses Jahr an vier Stand...
30/04/2024

Die AssCompact Österreich BERATERTAGE, die renommierten regionalen Vermittlerkongresse, fanden dieses Jahr an vier Standorten in Österreich statt.

Die Beratertage sind alljährlich eine wertvolle Plattform für Wissen, Networking und aktuelle Brancheninformationen und bieten einen idealen Mix aus hochkarätigen Fachvorträgen voll mit relevantem Fachwissen.

Einer dieser Fachvorträge mit hohem Praxisbezug wurde von Dr. Walter Niederbichler zum Thema „Beraterhaftung im Lichte der steigenden Anforderungen, mit Schwerpunkt Lebens- und Unfallversicherung“ gehalten.

Recht pikant: Covid-Mietzinsminderung für Sw*******ubEine juristische Altlast der Pandemie und deren Verordnungen fand n...
25/04/2024

Recht pikant: Covid-Mietzinsminderung für Sw*******ub

Eine juristische Altlast der Pandemie und deren Verordnungen fand nun vor dem OGH ihr Ende: Aufgrund der behördlichen Beschränkungen wie Maskenpflicht und Abstandsregelungen sei der Betrieb eines Sw*******ubs erschwert gewesen, weshalb der Betreiber sich geweigerte hat, die volle Miete zu bezahlen.

Der Vermieter klagte daraufhin die fehlende Miete ein, was aber sowohl das Erst-, als auch das Berufungsgericht abwies. Der OGH schloss sich nun (4 Ob 225/23a) dieser Rechtsauffassung an und präzisierte seine Rechtsprechung zur COVID-19-bedingten Mietzinsminderung.

Entgegen früheren Ansichten sind nicht nur Abstandsregeln, sondern auch Maskenpflichten relevant. Die verordnete Maskenpflicht hinderte den Betrieb von Sw*******ubs wesentlich, da sie den intimen Kernbereich des Vertragszwecks einschränkte. Die Mietzinsminderung ist also zu Recht erfolgt.

Sie haben Fragen zu diesem oder einem anderen Rechtsthema? Kontaktieren Sie uns, wir sind um Ihr Recht bemüht!

In Schladming, wo vor über drei Jahrzehnten das erste Büro eröffnet worden war, fand vorletzte Woche der EFM Versicherun...
23/04/2024

In Schladming, wo vor über drei Jahrzehnten das erste Büro eröffnet worden war, fand vorletzte Woche der EFM Versicherungsmakler 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲𝘀𝗸𝗼𝗻𝗴𝗿𝗲𝘀𝘀 mit über 400 TeilnehmerInnen statt. Der Fokus lag dieses Jahr neben Neuigkeiten aus der Versicherungsbranche auf dem Thema KI.

Auch wir waren mit einem Stand vertreten und Dr. Walter Niederbichler hielt einen Vortrag mit dem Titel „Was der Versicherungsmakler über die Ehe wissen sollte“. Das Get-together in familiärer Atmosphäre wurde auch für interessante Austäusche und zum Netzwerken genutzt. Wir bedanken uns für die Einladung und freuen uns bereits auf den Kongress 2025!

Adresse

Wastiangasse 7
Graz
8010

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 14:00
Dienstag 08:00 - 14:00
Mittwoch 08:00 - 14:00
Donnerstag 08:00 - 14:00
Freitag 08:00 - 12:00

Telefon

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