25/07/2025
Steiermärkisches Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz – StEABG
In der Steiermark jetzt schnell zu grüner Energie?
Mit dem Steiermärkischen Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (StEABG), LGBl. Nr. 48/2025, änderte der Landesgesetzgeber zentrale landesrechtliche Vorschriften – insbesondere das Steiermärkische Baugesetz (Stmk. BauG) und das Steiermärkische Raumordnungsgesetz (StROG). Die Novelle verfolgt das Ziel, die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieanlagen zu beschleunigen und gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen für kritische Infrastrukturen im Katastrophenschutz zu verbessern. Die Novelle setzt wesentliche Teile der Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) um, insbesondere zur Verfahrensbeschleunigung und rechtlichen Klarstellung für Energieanlagen.
NEUERUNGEN IM STMK. BAUG
👉Neuer Abschnitt XI (§§ 101a–101b Stmk BauG):
- Sonderverfahren für erneuerbare Energieanlagen (Errichtung, Erweiterung oder Änderung für die Erzeugung, Speicherung oder Weiterleitung)
- Vollständigkeitsbestätigung - Behörde hat binnen 30/45 Tagen Vollständigkeit des Genehmigungsantrages zu bestätigen
- Verkürzte Entscheidungsfristen für bestimmte erneuerbare Energieanlagen (PV-Anlagen, solarthermische Anlagen, Energiespeicher): 3 Monate / 1 Monat
- Genehmigungsfiktion bei Fristversäumnis
👉PV-/Solarthermie-Erleichterungen:
-Meldepflicht bis 100 kWp / 600 m² (vorher: 400 m²)
-Bewilligungspflicht ab 3,5 m Höhe
👉Ausnahme von Bauverfahren (§ 3 Z 10, 11):
- Ausnahme für Kommunikations- & Notstromanlagen für Einsatzorganisationen und Katastrophenschutzbehörden sowie öffentliche Alarmeinrichtungen
ÄNDERUNGEN IM STROG
👉§ 5c – Öffentliches Interesse:
- Erneuerbare-Energie-Anlagen - Anlagen liegen bis zum Erreichen der Klimaneutralität im überragenden öffentliches Interesse
👉§ 33 – Zulässigkeit im Freiland:
- PV-/Solar-Anlagen bis 600 m² im Freiland erlaubt
👉§ 65 – Strafnorm erweitert
WIRKUNG & PRAXISNUTZEN
- Verfahrensbeschleunigung: Schnellere Verfahren durch Vollständigkeitsbestätigung, verkürzte Entscheidungsfristen und Genehmigungsfiktion
- Verwaltungsvereinfachung: Entlastung der Gemeinden (keine Bauverfahren für Infrastruktur)
- Mehr Klarheit & Rechtssicherheit für Betreiber
- Beitrag zu Klimazielen & Versorgungssicherheit
Für nähere Informationen steht Ihnen das Team rund um Partner und Rechtsanwalt Mag. Mario Walcher zur Verfügung.