24/08/2026
Gewährleistung, Garantie oder Schadenersatz – diese Begriffe werden oft verwechselt, haben rechtlich jedoch unterschiedliche Bedeutungen. ⚖️
📌Gewährleistung: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für Mängel, die bereits bei der Übergabe bestanden haben – unabhängig davon, ob der Übergeber den Mangel verursacht hat. Grundsätzlich besteht zuerst ein Anspruch auf Verbesserung oder Austausch. Erst wenn das nicht möglich oder zumutbar ist, kommen Preisminderung oder Vertragsauflösung (Wandlung) in Betracht.
📌Garantie: Sie ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers. Dieser legt selbst fest, welche Leistungen umfasst sind, wie lange die Garantie gilt und unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch genommen werden kann.
📌Schadenersatz: Schadenersatz setzt ein schuldhaftes Verhalten – zumindest Fahrlässigkeit – sowie einen daraus entstandenen Schaden voraus. Im Unterschied zur Gewährleistung können dabei dabei nicht nur der Mangel selbst, sondern auch daraus entstandene Folgeschäden ersetzt werden.
❗️Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt immer von den konkreten Umständen ab. Eine rechtliche Prüfung schafft Klarheit.
⚖️ Bei Fragen zu Gewährleistung, Garantie oder Schadenersatz berate ich Sie gerne im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit.
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