11/06/2026
📬 „Nicht abgeholt“ bedeutet nicht automatisch „nicht zugestellt“.
Wird ein behördliches Schriftstück bei der Post hinterlegt, beginnen allfällige Fristen in vielen Fällen bereits zu laufen – unabhängig davon, ob das Schreiben tatsächlich abgeholt wird oder nicht.
⚠️ Wichtig: Mit der Hinterlegung bei einem Postamt gilt ein behördliches Schriftstück grundsätzlich als zugestellt, auch wenn es noch nicht abgeholt wurde.
Eine allfällige Frist beginnt bereits am ersten möglichen Abholtag und nicht erst mit der Abholung beim Postamt!
Besonders während Urlaubszeiten oder längerer Abwesenheiten kann das problematisch werden. Wer wichtige Fristen versäumt, muss unter Umständen mit Mahnungen, zusätzlichen Kosten oder sogar Vollstreckungsmaßnahmen rechnen.
Das bedeutet nicht abgeholt ≠ nicht zugestellt!
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