Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH

Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH Ihr Partner bei allen Rechtsfragen zu Umwelt, Arbeit, Immobilien, Bauen, Wirtschaft/Unternehmen, Sanieren und öffentliche Hand/Auftragsvergabe.

Wir freuen uns auf alle Bewerbungen!
09/04/2025

Wir freuen uns auf alle Bewerbungen!

👉 JUVE-Ranking 2025: Unter den Besten im Bundesland Steiermark!👈🔝 Beim JUVE-Ranking mit Fokus auf die einzelnen Bundeslä...
14/02/2025

👉 JUVE-Ranking 2025: Unter den Besten im Bundesland Steiermark!👈

🔝
Beim JUVE-Ranking mit Fokus auf die einzelnen Bundesländer wurden wir als eine der besten Kanzleien gelistet.

Wir bei Ulm N***r Partner sind sehr stolz, in den letzten Jahren schon mehrfach Einzug in verschiedene JUVE-Rankings gefunden zu haben. Wir freuen uns sehr über diese großartige Auszeichnung und danken unseren Mandant:innen und Kolleg:innen für ihr Vertrauen und die lobenden Worte!

Mehr über unsere Bewertung:

https://unp.at/juve-ranking-2025-unter-den-besten-im-bundesland-steiermark/

und

https://www.juve.de/juve-rankings/oesterreich/steiermark/ulm-n***r/

Handelt es sich bei der Zuschlagsentscheidung um eine Erklärung eines öffentlichen Auftraggebers, welche von einem Biete...
28/06/2024

Handelt es sich bei der Zuschlagsentscheidung um eine Erklärung eines öffentlichen Auftraggebers, welche von einem Bietenden angefochten werden kann? Wann gilt ein Vergabekontrollverfahren als rechtzeitig eingeleitet? Und welche Rolle spielt überhaupt eine Gemeinde als öffentliche Auftraggeberin in einem sogenannten "Nachprüfungsverfahren"?

Diese und viele weitere praxisrelevante Fragen beantworten Thomas N***r und Lisa Marie Doriath gemeinsam mit Thomas Mayer in der aktuellen Ausgabe 02/2024 der RFG (Recht & Finanzen für Gemeinden) zum Thema der Vergabekontrolle.

Der Beitrag erschien im Rahmen einer Beitragsreihe der RFG, in der anhand eines Praxisbeispiels (Planungsleistungen für den Neubau einer Schule) aktuelle und praxisrelevante Fragen bei Auftragsvergaben durch Gemeinden behandelt werden.

Zum Beitrag:

Der dritte Teil der Beitragsreihe bezüglich Auftragsvergaben durch Gemeinden befasst sich mit der Ausschreibung von Dienstleistungsaufträgen.

JUVE-Ranking 2024: Unter den Besten im Öffentlichen Recht 🌱Beim JUVE-Ranking der besten Wirtschaftskanzleien Österreichs...
29/05/2024

JUVE-Ranking 2024: Unter den Besten im Öffentlichen Recht 🌱

Beim JUVE-Ranking der besten Wirtschaftskanzleien Österreichs im Bereich Öffentliches Recht wurde Ulm N***r Partner als eine der besten Kanzleien in den Sparten Umwelt/Planung/Regulierung und Vergaberecht gelistet.

Hervorgehoben wird vor allem unser Partner Dr. Thomas N***r, der als Rechtsvertreter „zum kleinen Kreis der Spezialisten in der Steiermark“ gehört. Wir freuen uns sehr über diese großartige Auszeichnung und danken unseren Mandant:innen und Kolleg:innen für Ihr Vertrauen und die lobenden Worte!

Mehr zu unserer Bewertung:

Graz Bewertung Der exzellente Ruf der Grazer Kanzlei als Spezialistin für öffentlich-rechtliche Belange geht auf das anerkannte Know-how von Partner Dr. Thomas N***r zurück. Wettbewerber loben ihn als „gut vernetzten, strategischen Anwalt“. In der Vergaberechtsszene schlug sein Vorgehen gegen...

Seminar: Die Durchführung der Feuerbeschau nach dem StFGPG: Es gibt sie doch noch!Am 06.05.2024 von 9:00-17:00 Uhr refer...
29/04/2024

Seminar: Die Durchführung der Feuerbeschau nach dem StFGPG: Es gibt sie doch noch!

Am 06.05.2024 von 9:00-17:00 Uhr referiere ich wieder mit Mag. Dr. Thomas Mayer von der Abteilung 7 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung und Hans Daniel Petrowitsch, MSc., Baumtsleiter in der Marktgemeinde Ehrenhausen, beim Gemeindebund Steiermark zum hochaktuellen Thema der Feuerbeschau nach dem Steiermärkischen Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (StFGPG).

Zur Durchführung dieses Verwaltungsverfahrens ist jede Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich verpflichtet!

Weitere Informationen: https://unp.at/seminar-feuerbeschau-nach-dem-stfgpg/

Möglichkeit zur Anmeldung: https://www.gemeindebund.steiermark.at/akademie/seminare-lehrgaenge-webinare/details/?sid=1649

Rechtsanwalt und Partner Dr. Thomas N***r trägt beim Gemeindebund Steiermark zum Thema Feuerbeschau nach dem StFGPG vor.

Am 06.05.2024 von 9:00-17:00 Uhr referiert unser Partner Dr. Thomas N***r gemeinsam mit Mag. Dr. Thomas Mayer von der Ab...
29/04/2024

Am 06.05.2024 von 9:00-17:00 Uhr referiert unser Partner Dr. Thomas N***r gemeinsam mit Mag. Dr. Thomas Mayer von der Abteilung 7 des Amt der Steiermärkischen Landesregierung und Hans Daniel Petrowitsch, MSc, Baumtsleiter in der Marktgemeinde Ehrenhausen beim Gemeindebund Steiermark zum hochaktuellen Thema der Feuerbeschau nach dem Steiermärkischen Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (StFGPG).

💡 Der Zweck der Feuerbeschau ist die Feststellung von Zuständen bei gewissen baulichen Anlagen, welche eine Brandgefahr verursachen, begünstigen oder Brandbekämpfung und Rettungsmaßnahmen erschweren bzw verhindern können.

Zur Durchführung dieses Verwaltungsverfahrens ist die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich verpflichtet - aufgrund diverser Umstände führen jedoch nicht alle steirischen Gemeinden die Feuerbeschau nach den gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich durch, obgleich die Feuerbeschau ein wichtiges Instrument der Behörde ist, um die Brandsicherheit in den Gemeinden zu erhöhen und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

➡️ Teilnehmer:innen des kommenden Seminars erhalten einen Überblick über folgende Themen:

- Feuerpolizeiliche Grundlagen
- Erstellung der Verzeichnisse von besonders brandgefährlichen Gebäuden
- Behördliche Durchführung der Feuerbeschau im engeren Sinn (Bestellung der Sachverständigen, Durchführung des Ortsaugenscheins, Zeitmanagement, Kostenfragen)
- Feuerbeschau bei offenkundigen Missständen
- Hilfestellung bei der Erstellung von Bescheiden und bei der Durchführung allfälliger Rechts-mittelverfahren
- Potentielle Probleme bei der Durchführung der Nachbeschau
- Diskussion aktueller Praxisfragen

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier:

Aufgrund der Vielzahl an Aufgabenbereichen, die unsere Gemeinden erfüllen müssen, ist eine ständige Auseinandersetzung mit den Gemeindefinanzen unerlässlich um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Nach der Gemeindestrukturreform war die Umsetzung der Voranschlags- und Rechnungsabsc....

Wie werden Bauleistungen im BVergG 2018 definiert? Welche Besonderheiten gilt es bei der Vergabe von Bauaufträgen zu bea...
06/03/2024

Wie werden Bauleistungen im BVergG 2018 definiert? Welche Besonderheiten gilt es bei der Vergabe von Bauaufträgen zu beachten? Welche Schwellenwerte gelten für die Ausschreibung von Bauleistungen?

Diese und weitere Fragen beantworten unser Partner Thomas N***r und unsere Rechtsanwaltsanwärterin Lisa Marie Doriath gemeinsam mit Thomas Mayer, Referent in der Abteilung 7 – Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung in der aktuellen Ausgabe 01/2024 der RFG (Recht & Finanzen für Gemeinden) zum Thema der öffentlichen Ausschreibung von Bauleistungen.

Zum Beitrag:

Der dritte Teil der Beitragsreihe bezüglich Auftragsvergaben durch Gemeinden befasst sich mit der Ausschreibung von Dienstleistungsaufträgen.

Doppelt gebucht: Unser jahrelang erworbenes Know-how und unsere täglich neu hinzukommenden Praxiserfahrungen geben wir i...
22/02/2024

Doppelt gebucht: Unser jahrelang erworbenes Know-how und unsere täglich neu hinzukommenden Praxiserfahrungen geben wir in Seminaren, Publikationen etc laufend weiter. In den nächsten zwei Wochen ist unser Partner Thomas N***r doppelt als Referent zu den Themen Raumordnung, Baurecht und Abfallrecht gebucht. Am 29.02.2024 trägt er bei der Gemeindeverwaltungsakademie im Gemeindebund Steiermark zur Thematik „Bauen im Freiland“ vor. Die Rechtslage in der Steiermark ist diesbezüglich im Vergleich zu anderen Bundesländern durchaus „liberal“.
Nähere Infos zum Seminar finden Sie unter https://www.gemeindebund.steiermark.at/akademie/seminare-lehrgaenge-webinare/details/?sid=1614

Am 05.03.2024 wechselt Thomas N***r zum ZT-Forum der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten: Wie man rechtlich mit dem beim Bauen im Freiland (und auch in anderen Nutzungsarten laut Flächenwidmungsplan) anfallenden Bodenaushub umgeht, behandelt er dort als Teil eines hochkarätigen Vortragendenteams im Seminar „Verwertung von Bodenaushub“. Im Detail wird der Ablauf des AWG-Genehmigungsverfahrens dargestellt und der Frage „Abfallende NEU“ im Hinblick auf die Auswirkungen des EuGH-Urteils C-238/21 Porr nachgegangen.
Nähere Infos zum Seminar finden Sie unter https://www.zt-forum.at/index.php?seitenId=12&seminareId=920

Haben Sie Interesse an unserer Seminartätigkeit? Gerne stehen wir Ihnen unter www.unp.at oder per Mail an [email protected] zur Verfügung.

Adresse

Parkstraße 1
Graz
8010

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 14:00

Telefon

+43316232032

Webseite

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen