25/06/2024
Neue Zeiten für Sh*tstormopfer!
In einer höchst präzisen und technisch versierten Entscheidung gibt der Oberste Gerichtshof (OGH) Sh*tstorms eine neue Windrichtung. Ab sofort kann der gesamte Schaden aufgrund der ideellen Kränkung von einem Sh*tstormopfer bei einem Mitverursacher eingeklagt werden, der sich dann intern im Regressweg darum kümmern muss, den Schadenersatzbetrag mit anderen zu teilen.
In der Kleinen Zeitung wurde dies von Frau Daniela Bachal knapp und gut verständlich aufbereitet.
Laut Dr. Stefan Schoeller ist die Entscheidung längst überfällig gewesen, denn die Meinungsäußerungsfreiheit war in der Sh*tstorm Diskussion nur mehr ein Deckmäntelchen für immer schwerer verfolgbare Kreditschädigungen und üble Nachreden.
Zum Volltext der lesenswerten OGH Entscheidung:
https://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Fachgebiet=&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&Spruch=&Rechtsgebiet=Undefined&AenderungenSeit=Undefined&JustizEntscheidungsart=&SucheNachRechtssatz=False&SucheNachText=True&GZ=6Ob210%2f23k&VonDatum=&BisDatum=10.06.2024&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Position=1&SkipToDocumentPage=true&ResultFunctionToken=690e4b8d-ee35-437a-a054-5eb0780fe905&Dokumentnummer=JJT_20240426_OGH0002_0060OB00210_23K0000_000