16/08/2026
💡 Recht erklärt – heute zum Thema „Kontakt zum Kind verweigert – darf der andere Elternteil das?“ 👨👧
Was passiert, wenn ein Elternteil den Kontakt zum gemeinsamen Kind plötzlich verweigert – und dies mit dem „Wohl des Kindes“ begründet?
Grundsätzlich gilt:
👉 Das Kontaktrecht ist ein Recht des Kindes und des jeweiligen Elternteils
👉 Ein Elternteil darf den Kontakt nicht ohne Weiteres eigenmächtig dauerhaft unterbinden
👉 Einschränkungen oder ein Entzug des Kontaktrechts kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht
Aber:
Das Kindeswohl steht immer im Mittelpunkt. Liegt eine konkrete und erhebliche Gefährdung des Kindeswohls vor, kann eine Einschränkung des Kontakts gerechtfertigt sein.
Dabei gilt jedoch auch:
👉 Es ist stets zu prüfen, ob gelindere Maßnahmen ausreichen
👉 Begleitete Kontakte oder bestimmte Auflagen können eine Alternative sein
👉 Ein vollständiger Ausschluss des Kontakts kommt grundsätzlich nur als letztes Mittel in Betracht
Eine pauschale Begründung mit dem „Kindeswohl“ reicht daher nicht automatisch aus, um den Kontakt zum anderen Elternteil zu verweigern.
Bei Fragen rund um Kontaktrecht und Obsorge berät Sie RA Dr. Günter Lippitsch kompetent und mit dem notwendigen Know-how.
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Bild: KI-generiert