09/02/2022
Heute gibt es von mir einmal eine Geschichte aus dem Bereich „Der spontane Anwalt“ - und zu einem Rechtsgebiet, mit dem die meisten nichts zu tun haben wollen: dem Strafrecht.
Die Zeitungen sind zwar voll mit Artikeln über - mehr oder weniger - spektakuläre Kriminalfälle. Aber mehr als darüber lesen will kaum jemanden. Doch es passiert schneller als gedacht, dass die Strafverfolgungsbehörden bei einem klingeln.
Was war also passiert?
Gestern rief mich ein Mandant an. Allein an der Stimme hörte man, dass etwas Ungutes passiert sein muss. Er erzählte mir dann von seinem Sohn, der unverschuldet in eine „non-verbale Auseinandersetzung“ gekommen wäre. Der Kontrahent wurde dabei verletzt. Die Polizei habe bereits die telefonische Vorladung zur Einvernahme ausgesprochen. Diese Einvernahme sollte dann am selben Tag nur knapp 2,5 Stunden nach dem Telefonat stattfinden und ich soll bitte den Sohn begleiten - ob das möglich wäre. Der Termin würde übrigens auswärts stattfinden, Fahrtzeit ca 45 Minuten. Vorbereitungszeit also knapp null, das meiste wurde telefonisch abgeklärt. Lediglich eine kurze Vorbesprechung mit dem eigentlichen Mandanten war möglich… und dann gemeinsam ab zur Polizei.
Jemand, der tatsächlich eine Straftat begangen hat, benötigt grundsätzlich einen Anwalt (im Strafrechtsjargon „Verteidiger“ genannt). Der Verteidiger hilft mit seiner umfassenden Kenntnis und Erfahrung einer solchen Person dabei, die von ihm/ihr begangene Tat ins bestmögliche Licht zu rücken und so die mildeste Strafe zu erlangen.
Nun könnte man aber meinen, ein/e Unschuldige/r hätte nichts zu befürchten. Er oder sie bräuchte keinen Anwalt bei so einem Termin. Und genau hierin liegt ein häufiger Denkfehler!
Denn gerade unschuldige Verdächtige geraten aufgrund der unangenehmen Vernehmungssituation unter enormen Druck. Es kann dann zu unbedachten Äußerungen kommen, die verheerende Nachwirkung haben können.
Und genau hier hilft der Verteidiger. Allein die Anwesenheit eines Anwalts bei der Vernehmung ist beruhigend. Außerdem sorgt seine Anwesenheit für zahlenmäßig ausgeglichene Verhältnisse (eine Befragung wird von zumindest zwei Beamten durchgeführt, der/die Verdächtige ist aber allein und damit in der Unterzahl) und der Verteidiger kann in brenzligen Situationen eingreifen um allenfalls zur richtigen Zeit eine Unterbrechung der Einvernahme bzw. des Redeflusses des Klienten zu erreichen. Am Ende kann dann mithilfe des Verteidigers dem Protokoll der letzte Feinschliff gegeben werden, damit auch ja kein wichtiges Aussagedetail untergeht.
Bitte nicht falsch verstehen: Die Beamt:innen, die mir bisher gegenüber saßen, waren immer korrekt und höflich. Aber unterschiedliche Auffassungen zur Sach- und Rechtslage, zum Gesagten und eigentlich Gemeinten müssen oft in Sekundenschnelle erfasst und klargestellt werden. Ein geschulter und erfahrener Verteidiger ist genau in solche Situationen das Zünglein an der Waage!
Im Idealfall gelingt es so bereits eine solch überzeugende Aussage zu erwirken, dass in weiterer Folge das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Sollte dies nicht gelingen, ist aber immerhin schon ein Statement im Akt, das am Ende aller Tage (auch) den Unterschied zwischen einer Verurteilung oder einem Freispruch im Namen der Republik ausmacht.
Falls Sie also einmal in die Verlegenheit kommen sollten, mit den Behörden als Verdächtige:r oder Beschuldigte:r zu tun zu haben, zögern Sie bitte keine Sekunde. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit einem Anwalt Ihres Vertrauens auf und gehen Sie keinesfalls allein/unvorbereitet zur Einvernahme. Sagen Sie nichts, bis Sie sich nicht mit einem Verteidiger besprochen haben! So klischeehaft dieser Spruch auch ist, er ist schlicht die beste Handlungsanleitung in einer solchen unangenehmen Situation.
Gestern ging alles gut. Mein Mandant hat mit meiner Unterstützung den Sachverhalt stringent geschildert, Zeugen genannt, die seine Ausführungen bestätigen können und ich bin zuversichtlich, dass sich dieses Missverständnis zu seinen Gunsten aufklären lässt.
Gerne unterstütze ich Sie mit meiner jahrelangen Erfahrung - insbesondere auch in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren - als Verteidiger. Ich berate und vertrete Sie gerne in allen Strafverfahren - egal ob Opfer oder potentielle:r Täter:in - sowie den in den allermeisten Fällen auf das Strafverfahren folgenden Zivilverfahren.
Und das im Notfall auch sehr spontan - ein Anruf genügt!