28/04/2020
Aufgrund des gesetzlichen Verbotes größerer Veranstaltungen stornieren einige zukünftige Eheleute Buchungen in Gaststätten und sonstigen Hochzeitslocations, bei Caterings, Fotografen, Bands und Friseuren. Einige dieser Unternehmen stellen den Brautleuten hohe Stornokosten bis zu 50% in Rechnung, obwohl noch keine Leistung erbracht wurde. Generell kann hier argumentiert werden, dass die Geschäftsgrundlage für den Abschluss dieser Verträge wegfällt und daher keine Stornokosten verrechnet werden dürfen.
Notwendig ist aber jedenfalls eine Vertragsprüfung im Einzelfall, um Sie bestmöglich beraten und unterstützen zu können.
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ACHTUNG: Seitens der Bundesregierung wurde nunmehr mitgeteilt, dass künftig Veranstaltungen bis zu zehn Personen erlaubt sind und bei Begräbnissen bis zu 30 Personen anwesend sein können. Ob für Hochzeiten ebenfalls die Beschränkung mit 30 Personen gilt, ist derzeit noch nicht klar. Die neuen Regeln gelten vorerst befristet bis Ende Juni.