17/06/2026
Kein Testament - Wer erbt? 📜⚖️ Die Antwort überrascht bestimmt viele: Es erbt nicht unbedingt der Partner.
Ein Beispiel wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert:
Eine Frau stirbt ohne Testament. Sie hinterlässt einen Ehemann und zwei Kinder. Der Ehemann erhält ein Drittel des Vermögens, die beiden Kinder teilen sich die restlichen zwei Drittel, also je ein Drittel.
Was viele nicht wissen:
Unverheiratet zusammenlebende Paare haben in Österreich kein automatisches gesetzliches Erbrecht, jedoch seit 2017 ein "außerordentliches Erbrecht", wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind und sie mehr als drei Jahre zusammen leben.
Wie sieht es mit dem Pflichtteil aus?
Pflichtteilsberechtigt sind die Kinder und deren Nachkommen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner. Sie erhalten einen Mindestanteil am Nachlass.
Was ein Testament ändern kann:
✔️ Lebenspartner gezielt absichern
✔️ Stiefkinder oder nahestehende Personen bedenken
✔️ Vermögen bewusst nach eigenen Wünschen aufteilen
✔️ Konflikte unter Hinterbliebenen verhindern
Wer nicht heiratet und sicherstellen möchte, dass sein Vermögen nach den eigenen Vorstellungen verteilt wird, kommt an einem Testament nicht vorbei.
👉 Ich kann dir gerne helfen, deinen letzten Willen rechtssicher zu gestalten:
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📞 +43 (0) 7612 / 71652
Dieser Beitrag dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.