Mag. Martin Wabra

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Gebührenbefreiung bei Immobilienkauf endet!
16/05/2026

Gebührenbefreiung bei Immobilienkauf endet!

Mit 30. Juni endet die befristet eingeführte Gebührenbefreiung beim Immobilienerwerb. Wer sie noch nützen möchte, sollte also schnell sein – und einiges beachten.

30/04/2026

Rückerstattungspflicht für Vermittlungsgebühren bei Flugannullierungen (8Ob25/26y);

Art 8 Abs 1 lit a der Verordnung (EG) Nr 261/2004 besagt, dass der Preis des Flugscheins die Provision eines Vermittlers umfasst.

Die Kenntnis des Luftfahrtunternehmens über die genaue Höhe der Provision ist für die Erstattung nicht erforderlich.
Die Erstattungspflicht soll ein hohes Schutzniveau für Fluggäste gewährleisten.

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11/03/2026

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21/02/2026

Wer als Lebensgefährte in eine Immobilie investiert, sollte seine Rechte vorab vertraglich absichern!

Der OGH hat klargestellt: Wenn Lebensgefährten gemeinsam ein Haus kaufen und finanzieren, entsteht dadurch nicht automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR).

Das Ergebnis:
Der grundbücherliche Alleineigentümer kann die Räumung verlangen – die Ex-Partnerin hat trotz erheblicher finanzieller Beiträge keinen gesellschaftsrechtlichen Anspruch auf Verbleib im Haus (OGH 4 Ob 94/25i)

28/01/2026

VfGH hebt Geschwindigkeitsbeschränkung wegen falsch aufgestelltem Verkehrsschild auf!

Der Verfassungsgerichtshof hat eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h auf der L 193 (Faschina Straße) in Vorarlberg für gesetzwidrig erklärt!

Warum?
Das Verkehrsschild stand über 600 Meter vom vorgeschriebenen Standort entfernt:
Laut Verordnung: Aufstellung an der Bezirksgrenze (Strkm 27,879)
Tatsächlich aufgestellt: bei Strkm 28,550

Das Urteil:
Eine Abweichung von mehr als 5 Metern gilt bereits als "signifikant";
hier waren es über 600 Meter!
Damit wurde die Verordnung nicht gesetzmäßig kundgemacht und ist daher unwirksam.

Entscheidung: V 62/2024-9 vom 28.11.2025

Wichtig: Verkehrsschilder müssen dort stehen, wo es die Verordnung vorschreibt - sonst ist die Regelung ungültig!

16/01/2026

Achtung Hundehalter! Wichtige OGH-Entscheidung zur Tierhalterhaftung;

Der Fall: Eine 81-jährige Urlauberin führte den Hund ihrer Tochter angeleint spazieren. Die Vermieterin kam mit ihrem NICHT angeleinten Hund um die Ecke, verlor ihn kurz aus den Augen – ihr Hund rannte los, packte den anderen angeleinten Hund. Die Seniorin wurde mitgerissen und erlitt einen Wirbelbruch! Das Urteil: Die Vermieterin muss über 41.000 EUR Schadenersatz zahlen!
Was bedeutet das für Hundehalter?

- auch "brave" Hunde müssen beaufsichtigt werden
- kein früheres Fehlverhalten nötig für Haftung
- auch auf eigenem Grundstück muss der Hund in Hör- und
Sichtweite bleiben
- bei Gästen/Besuchern: Besondere Vorsicht geboten!

§ 1320 ABGB: Als Tierhalter haften Sie, wenn Sie nicht beweisen können, dass Sie ausreichend für Verwahrung und Beaufsichtigung gesorgt haben!

Tipp: Leine verwenden oder Hund stets im Blick behalten – besonders wenn andere Personen in der Nähe sind!

OGH 4 Ob 163/25

19/12/2025
29/11/2025

Wichtige Entscheidung des VwGH: Ausparken mit Radio?
Vorsicht!

Was ist passiert? Eine Autofahrerin parkte aus und touchierte dabei ein anderes Fahrzeug. Sie fuhr einfach weiter – angeblich hatte sie nichts bemerkt, weil sie Radio gehört hatte.

Die Folge? Strafe wegen Fahrerflucht!

Was sagt der VwGH dazu? Der Verwaltungsgerichtshof stellte klar: Wer beim Ausparken Radio hört und dadurch einen Unfall nicht bemerkt, handelt fahrlässig!
Bei riskanten Fahrmanövern wie dem Ausparken muss man besonders aufmerksam sein. Wer sich durch Radio oder andere Dinge ablenken lässt und deshalb einen Unfall nicht mitbekommt, kann sich nicht auf Unwissenheit berufen.
Quelle: VwGH Ra 2025/02/0149

Die Pflichten nach einem Unfall:
✅ Sofort anhalten (§ 4 Abs. 1 Z a StVO)
✅ Polizei verständigen (§ 4 Abs. 5 StVO)
✅ Bei Personenschaden: Hilfe leisten!

Fazit: Beim Parken volle Konzentration – Radio leiser drehen!
Auch kleine Rempler müssen gemeldet werden!

05/11/2025

Aktuelle OGH-Entscheidung: Werklohn-Zurückbehaltung auch bei Schadenersatzansprüchen! 🏗️⚖️
Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt: Werkbesteller können den Werklohn nach § 1170 ABGB auch dann zurückbehalten, wenn sie schadenersatzrechtliche Verbesserungsansprüche (§ 933a ABGB) geltend machen – selbst wenn Gewährleistungsansprüche bereits verjährt sind!

Der Fall: Eine Terrassensanierung wies Mängel auf. Die Gewährleistungsansprüche waren bereits verfristet, aber Schadenersatzansprüche bestanden noch. Der Beklagte verweigerte die Zahlung des restlichen Werklohns.

Die Entscheidung: Das Leistungsverweigerungsrecht gilt auch bei schadenersatzrechtlichen Verbesserungsansprüchen – nicht nur bei Gewährleistung!

Wichtig für die Praxis: Auftraggeber sind besser geschützt, auch wenn Gewährleistungsfristen abgelaufen sind.

Quelle: OGH 4 Ob 78/25m vom 24.06.2025

Werkvertrag

03/10/2025

🚗💥 Gebrauchtwagen gekauft und kurz darauf Mängel entdeckt? In 3 Ob 34/25h hat der OGH klargestellt: Bei einem PRIVATkauf gilt ein umfassender Gewährleistungsausschluss grundsätzlich – es sei denn, der Verkäufer hat bestimmte Eigenschaften ausdrücklich oder schlüssig zugesichert. Eine bloße Pickerl-Plakette oder eine pauschale Inserats-Floskel wie „Top Zustand“ reicht dafür nicht aus. [Quelle: OGH 3 Ob 34/25h]

🔧 Der Clou: Die gesetzlich vermutete Zusicherung von Verkehrs- und Betriebssicherheit greift nur gegenüber gewerblichen Händlern. Private Verkäufer werden daran NICHT automatisch gemessen. Ohne konkrete Zusage bleibt also selbst ein „Pickerl“ lediglich eine normale Eigenschaft des Fahrzeugs – und kein Versprechen für künftige Mängelfreiheit. [Quelle: OGH 3 Ob 34/25h]

📜 Bedeutet: Ist ein Gewährleistungsausschluss vereinbart und fehlt jede (schlüssige) Zusicherung, kann der Käufer weder Reparaturkosten noch Vertragsrückabwicklung aufgrund gewährleistungsrechtlicher Behelfe verlangen. Der OGH hat die Revision der Käuferin daher zurückgewiesen. [Quelle: OGH 3 Ob 34/25h]

💡 Tipp: Beim Privatkauf immer schriftlich festhalten, welche Eigenschaften garantiert werden sollen – oder vorab Fachgutachten bzw. Probefahrt nutzen, um spätere Überraschungen zu vermeiden. [Quelle: OGH 3 Ob 34/25h]

Adresse

Hans-Czettel-Straße 5
Gmünd
3950

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 13:00

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