Manhart Einsle Partner

Manhart Einsle Partner Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre rechtlichen Probleme Dr. Sepp Manhart trat 2015 in den Ruhestand.

Manhart Einsle Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Bregenz (Vorarlberg, Österreich) ist seit über 50 Jahren eine der führenden Wirtschafts- und Privatkanzleien in Vorarlberg. Geschichte

Seit über 50 Jahren sind wir eine der führenden Wirtschafts- und Privatkanzleien in Vorarlberg und bieten maßgeschneiderte Lösungen für alle rechtlichen und wirtschaftlichen Probleme. Die Kanzlei wurde 1967 von Dr.

Ernst Stolz gegründet, der sich 2001 in den Ruhestand zurückzog. Bereits im Jahr 1975 trat Dr. Sepp Manhart als Partner in die Kanzlei ein, der neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt 18 Jahre lang (1992 bis 2010) das Amt des Präsidenten der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer ausübte. Für seine Verdienste wurde er mit dem Großen Verdienstzeichen des Landes Vorarlberg und mit dem Großen Ehrenzeichen der Republik Österreich ausgezeichnet. Die nächste Erweiterung erfuhr die Kanzlei durch den Eintritt von Dr. Meinrad Einsle im Jahr 1997, wodurch erstmals der gegenwärtige Stand von drei Partnern erreicht wurde. 2009 wurde schließlich Dr. Rupert Manhart in die Kanzlei aufgenommen, der überdies seit 2010 als Mitglied nationaler und internationaler Anwaltsorganisationen die Interessen der Rechtsanwälte vertritt. Gleichzeitig wurde das Kanzleiteam durch Dr. Susanne Manhart verstärkt. Leitbild

Unser Ziel ist die optimale fachliche und persönliche Unterstützung Ihrer Anliegen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, Ihnen als Ihr Partner die Umsetzung Ihrer Ziele, Pläne und Wünsche zu ermöglichen. Wir vertreten Ihre Interessen, beraten Sie in allen persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten, helfen Ihnen bei der Vorbereitung und Umsetzung Ihrer Entscheidungen und setzen uns für die Lösung Ihrer Konflikte ein. Wir garantieren höchstes Engagement verbunden mit dem fortwährenden Streben nach effizienten und unbürokratischen Lösungen. Wir vertreten einen ganzheitlichen juristischen Ansatz, der durch kanzleiinterne Spezialisierung ergänzt wird. Die Erfolge der Vergangenheit bestärken uns darin, diesen Weg weiter zu gehen. Ein professioneller und effizienter Arbeitsstil sind der Grund dafür, dass zahlreiche Mandanten unsere Betreuung schätzen. Rechtsberatung ist kein Selbstzweck, sondern dient der Lösung von Lebenssachverhalten. Darum bieten wir ein umfassendes Dienstleistungspaket rund um die rechtliche Beratung an. Wir fühlen uns dabei hohen beruflichen und ethischen Standards verpflichtet. Persönlicher Einsatz und absolute Verschwiegenheit sind daher für uns selbstverständlich. Darum können Sie mit uns offen kommunizieren und von uns immer eine ehrliche Beurteilung Ihrer Situation erwarten. Als unabhängige Rechtsberater sind wir nur unseren Klienten verpflichtet.

Skifahrer übernehmen eine Grundverantwortung für Leib und Leben fremder Kinder am Sessellift, aber keine umfassende Aufs...
24/02/2023

Skifahrer übernehmen eine Grundverantwortung für Leib und Leben fremder Kinder am Sessellift, aber keine umfassende Aufsichts- oder Obsorgepflicht. Dazu Rupert Manhart auf ServusTV am 23.2.2023:

Ein Sechsjähriger sitzt mit einem Unbekannten im Skigebiet Fieberbrunn im Sessellift. Der Erwachsene macht kurz vor der Bergstation den Bügel auf, das Kind fällt in die Tiefe. Und der Mann ist nach dem Unfall über alle Berge. Klar, er hat sich völlig falsch verhalten. Hat sich nicht erkundigt, ...

Seit 17.11.2020 0.00 Uhr befindet sich Österreich neuerlich im totalen Lockdown. Der Zugang zu Rechtsdienstleistungen is...
17/11/2020

Seit 17.11.2020 0.00 Uhr befindet sich Österreich neuerlich im totalen Lockdown. Der Zugang zu Rechtsdienstleistungen ist auch in dieser Zeit unabdingbar, weshalb wir vom Betretungsverbot ausgenommen sind. Wir bieten daher weiterhin neben telefonischen und virtuellen Beratungen auch notwendige persönliche Besprechungen unter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen an.

Unternehmer werden nicht nur um ihre Ansprüche nach dem Epidemiegesetz gebracht, jetzt sind es auch die Versicherungen, ...
21/04/2020

Unternehmer werden nicht nur um ihre Ansprüche nach dem Epidemiegesetz gebracht, jetzt sind es auch die Versicherungen, die sich aus ihrer Verantwortung stehlen wollen.

Viele Versicherungsnehmer, die über eine Seuchen-BU oder eine BUFT verfügen, haben bereits Schadenmeldungen erstattet. Sie werden in den nächsten Tagen Deckungsablehnungen verbunden mit einem unmoralischen Angebot erhalten. Dies folgt jedenfalls aus einer Pressemitteilung des Versicherungsverband...

Bei vielen Gesellschaften kommt die Zeit der Gesellschafterversammlungen. Diese können virtuell abgehalten werden.
14/04/2020

Bei vielen Gesellschaften kommt die Zeit der Gesellschafterversammlungen. Diese können virtuell abgehalten werden.

Je länger die Einschränkungen durch Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 andauern, desto weniger lassen sich Entscheidungen aufschieben. Sitzungen der Organe von Gesellschaften müssen abgehalten werden, um gesetzliche Fristen einzuhalten. Der Gesetzgeber hat dazu aber ein paar Erleichterungen ...

Welche Betriebsunterbrechungsversicherungen müssen zahlen? Das haben wir auf https://www.corona-rechtsberatung.at/betrie...
05/04/2020

Welche Betriebsunterbrechungsversicherungen müssen zahlen? Das haben wir auf https://www.corona-rechtsberatung.at/betriebsunterbrechung-infolge-corona-zahlt-meine-betriebsunterbrechungsversicherung/ neuerlich herausgearbeitet, denn gerade im Tourismus gibt es viele Versicherungen mit "Seuchenklausel".

Durch behördliche Sperren stehen viele Betriebe derzeit vor massiven Verlusten. Häufig stellt sich daher die Frage, ob diese Schäden von der Betriebsunterbrechungsversicherung eingefordert werden können.

Beherbergungsbetriebe, die von frühen Schließungen betroffen waren, haben wahrscheinlich Anspruch auf Vergütung des Verd...
02/04/2020

Beherbergungsbetriebe, die von frühen Schließungen betroffen waren, haben wahrscheinlich Anspruch auf Vergütung des Verdienstentgangs. Ausführlich nachzulesen unter

Bei Betriebsschließungen nach dem Epidemiegesetz besteht ein Anspruch auf Vergütung des Verdienstentgangs. Insbesondere Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe können solche Ansprüche geltend machen.

Wer sich nicht an Maßnahmen und Verbote hält, begeht in vielen Fällen Verwaltungsübertretungen. Gerichtlich strafbar kan...
30/03/2020

Wer sich nicht an Maßnahmen und Verbote hält, begeht in vielen Fällen Verwaltungsübertretungen. Gerichtlich strafbar kann sich machen, wer sich in einer für andere gefährlichen Weise verhält.

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