Rechtsanwaltskanzlei Dr. Halil Arslan

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Halil Arslan Ihr Rechtsanwalt & Strafverteidiger Zu meiner Klientel gehören sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in ganz Österreich und Liechtenstein.

Aufgrund meiner Erfahrung und Expertise kann ich meinen Klientinnen und Klienten eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung garantieren. Vereinbaren Sie ganz unkompliziert ein Erstgespräch, bei dem wir Ihr Rechtsproblem evaluieren und eine für Sie optimale Lösung finden.

Anklagevorwurf: Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen. Strafdrohung: 1 bis 10 Jahre (Nach JGG 5 Jahre). Ergebnis: Fr...
30/08/2025

Anklagevorwurf: Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen.

Strafdrohung: 1 bis 10 Jahre (Nach JGG 5 Jahre).

Ergebnis: Freispruch. Wieder. 😏

Ein Jugendlicher soll einen 56-jährigen Mann durch einen Faustschlag ins Gesicht in Vorarlberg dermaßen verletzt haben, dass das Opfer eine bleibende ...

04/05/2024

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn gegen Sie ein Strafverfahren geführt wird?

Sollten Sie ohne einen Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger vor der Polizei aussagen?

Auf keinen Fall!

Die Bedeutung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wird von Mandantinnen und Mandanten oft unterschätzt. Vor der polizeilichen Einvernahme wird oft kein anwaltlicher Rat eingeholt bzw. wird die Beschuldigtenvernehmung ohne die Anwesenheit eines Rechtsanwalts & Strafverteidigers durchgeführt. Ein fataler Fehler!

Alles was im Ermittlungsverfahren zu Protokoll gegeben wird, kann im Hauptverfahren später gegen Sie verwendet werden. Dazu gehört auch die Einvernahme vor der Polizei. Nach der Beschuldigtenvernehmung wird das Vernehmungsprotokoll vom Verdächtigten/Beschuldigten unterfertigt und bildet danach einen integralen Bestandteil des Strafakts.

Deshalb sollten Sie unbedingt nach Kenntnisnahme der strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger konsultieren.

Sollten Sie aber bereits eine Aussage bei der Polizei getätigt haben, muss das nicht unbedingt bedeuten, dass das Verfahren schon verloren ist.

Meine auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei steht Ihnen bei Fragen rund um das Strafrecht gerne jederzeit zur Verfügung. Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir eine effektive Prozessstrategie aus und erzielen somit ein optimales Ergebnis für Sie.

Dr. Halil ARSLAN
Ihr Rechtsanwalt & Strafverteidiger in Bregenz, Vorarlberg.

Wir stellen ein:Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/nRECHTSANWALTSANWÄRTERIN / RECHTSANWALTSANWÄRTERIhre volls...
10/10/2022

Wir stellen ein:

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/n

RECHTSANWALTSANWÄRTERIN / RECHTSANWALTSANWÄRTER

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an [email protected]

WIR STELLEN EIN!Teilen erwünscht.
12/01/2022

WIR STELLEN EIN!

Teilen erwünscht.

ARBEITSRECHTSind Arbeitnehmer:innen während der Dienstfreistellung verpflichtet, den Resturlaub zu konsumieren? Mehr daz...
08/06/2021

ARBEITSRECHT

Sind Arbeitnehmer:innen während der Dienstfreistellung verpflichtet, den Resturlaub zu konsumieren? Mehr dazu in meinem veröffentlichten Beitrag.

AKTUELLES ZUM VERSICHERUNGSVERTRAGSRECHTWelche Folgen hat es, wenn der Versicherungsnehmer seine Informationspflichten g...
17/05/2021

AKTUELLES ZUM VERSICHERUNGSVERTRAGSRECHT

Welche Folgen hat es, wenn der Versicherungsnehmer seine Informationspflichten gegenüber dem Versicherer verletzt?

Mit diesem Thema hatte sich kürzlich der OGH auseinanderzusetzen. Im Bregenzer Blättle habe ich zu dieser Rechtsthematik einen Beitrag veröffentlicht.

Dr. Halil ARSLAN. Ihr Rechtsanwalt in Bregenz.

Aktuelles vom OGH zum Gewährleistungsrecht:Die Anerkennung des Mangels durch den Verkäufer bzw. Werkunternehmer unterbri...
12/05/2021

Aktuelles vom OGH zum Gewährleistungsrecht:

Die Anerkennung des Mangels durch den Verkäufer bzw. Werkunternehmer unterbricht die Gewährleistungsfrist.

Nähere Informationen finden Sie in meinem veröffentlichten Artikel.

Bei Rückfragen zum Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht stehe ich Ihnen gerne beratend und vertretend zur Verfügung.

Haftung des Pistenbetreibers für (Schi-)Unfälle auf pistenähnlichem freien GeländeDer Oberste Gerichtshof (OGH) hat in s...
24/04/2021

Haftung des Pistenbetreibers für (Schi-)Unfälle auf pistenähnlichem freien Gelände

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seiner jüngsten Entscheidung zur Pistensicherungspflicht wie bisher ausgesprochen, dass der Pistenbetreiber für Schiunfälle auf freiem Schigelände nicht haftet, wenn eine klare Abgrenzung zum Pistenbereich vorhanden ist.

Im konkreten Fall ging es um einen Schiunfall, der sich rund 50 Meter vom Pistenrand entfernt in unpräpariertem und lediglich mit einigen Schispuren durchzogenem Gelände im Tiefschnee ereignete. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen war das Gelände vom präparierten Pistenbereich klar abgegrenzt. Der Kläger behauptete jedoch, dass dieses Gelände von einer Mehrzahl von Schifahrern als Abkürzung zum (Lift-)Parkplatz benutzt worden sei. Diese Behauptung fand jedoch keine Stütze in den Feststellungen der Vorinstanzen.

Nach der Rechtsprechung des OGH löst das Abweichen von einer Mehrzahl von Schifahrern von einer markierten oder durch Präparierung gewidmeten Piste noch keine Sicherungspflicht für die dadurch entstandene (für den Pistenhalter idR erkennbare), nicht markierte und nicht präparierte "Abfahrt" aus. Eine solche Pflicht besteht nur, wenn eine solche "Abfahrt" die Gefahr mit sich brächte, dass Benützer der Piste ein Abweichen von dieser – und damit das Einfahren in freies Gelände – nicht erkennen könnten.

Hat aber der Betreiber einer Schipiste konkret Kenntnis davon, dass von ihm beförderte Schifahrer pistenähnliches freies Gelände üblicherweise (auch) benutzen, dann trifft ihn die vertragliche (Neben)Pflicht, von ihm dort geschaffene Gefahrenquellen entsprechend abzusichern.

Im entscheidungswesentlichen Sachverhalt war aber für den durchschnittlichen Skifahrer – ebenso wie für den mit dem Schigebiet bestens vertrauten Kläger – klar erkennbar, dass die unpräparierte "Abkürzung" nicht mehr Teil der präparierten Piste war. Der Kläger wich nicht unbeabsichtigt von dieser ab, sondern nutzte die Abfahrt durch das freie Gelände bewusst ("der Bequemlichkeit halber") als Abkürzung zum Parkplatz. Er durfte dem von ihm befahrenen Gelände – hinsichtlich des Fehlens von Gefahrenquellen – daher nicht das gleiche Vertrauen entgegenbringen, wie der davon deutlich abgegrenzten Piste.

https://www.kanzlei-arslan.at/news/pistenbetreibers-unfaelle-pistenaehnlichem/

Kann ein Erbe auch ohne eine letztwillige Verfügung für erbunwürdig erklärt werden?Eine für erbunwürdig befundene Person...
19/04/2021

Kann ein Erbe auch ohne eine letztwillige Verfügung für erbunwürdig erklärt werden?

Eine für erbunwürdig befundene Person verwirkt das ihr im Normalfall zustehende Erbrecht. Einer erbunwürdigen Person hat daher auch keinen Anspruch auf den Pflichtteil. In den meisten Fällen wird ein Erbe durch eine letztwillige Verfügung des Erblassers (zB in Form eines Testaments) für erbunwürdig erklärt. Ein Erbe kann aber auch nachträglich, ohne eine letztwillige Verfügung des Erblassers, erbunwürdig werden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seiner jüngst ergangenen Entscheidung zum Erbrecht ausgesprochen, dass ein Erbe gemäß § 540 ABGB erbunwürdig wird, wenn er absichtlich die Verwirklichung des wahren letzten Willens des Verstorbenen vereitelt oder zu vereiteln versucht, etwa indem er den Erblasser zur Erklärung des letzten Willens gezwungen oder arglistig verleitet hat, oder den Erblasser an der Erklärung oder Änderung des letzten Willens gehindert oder einen bereits errichteten letzten Willen unterdrückt hat. Die Erbunwürdigkeit besteht aber nur dann, sofern der Verstorbene nicht zu erkennen gegeben hat, dass er dem Erben verziehen hat.

Das bedeutet, dass ein Erbe im Falle der absichtlichen Vereitelung des wahren letzten Willen des Verstorbenen erbunwürdig wird. Dies erfolgt im Sinne des § 540 ABGB auch dann, wenn der Verstorbene keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat und durch die Handlung eines Erben die gesetzliche Erbfolge beeinträchtigt wird oder werden soll, etwa durch Fälschung oder Unterschiebung eines Testaments.

https://www.kanzlei-arslan.at/news/letztwillige-verfuegung-erbunwuerdig/

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Bregenz
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